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Bundespräsidenten-Wahl Ein Wahlkampf wäre eine grobe Taktlosigkeit

23.05.2009 ·  Was macht das Amt des deutschen Bundespräsidenten eigentlich aus? Ein prominenter Grundgesetzkommentar gibt in gerade erschienener neuer Fassung Auskunft - und dass sein Autor selbst Bundespräsident war, ist dabei nicht ohne Reiz.

Von Patrick Bahners
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Die Pünktlichkeit ist auch die Höflichkeit der Ersatzkönige. Der Verlag C. H. Beck hat die vierundfünfzigste Ergänzungslieferung des von Theodor Maunz und Günter Dürig begründeten Grundgesetzkommentares verschickt, die die Artikel 54 bis 61 umfasst: den Abschnitt über den Bundespräsidenten (F.A.Z. vom 23. April). Es ist hier viel von Takt und Stil die Rede. So verbietet „der politische Takt gegenüber dem im Amt befindlichen Staatsoberhaupt“ in der Regel eine allzu frühe Terminierung der Wahl des Nachfolgers. Erwägungen der „politischen Courtoisie“ führen zu beachtlichen Spitzfindigkeiten, etwa in folgendem biopolitischen Grenzfall: „Liegt ein todkranker Bundespräsident, den die Ärzte bereits aufgegeben haben, im Sterben, so ist der Zusammentritt der Bundesversammlung zwar eine grobe Taktlosigkeit, aber wohl keine verfassungswidrige Handlung.“

Wo Gesetze schweigen, aber Formen gewahrt werden wollen, da öffnet sich das weite Feld für das Wirken des Bundespräsidenten, der „zweifellos das wichtigste Repräsentationsorgan der Bundesrepublik Deutschland“ ist, wobei man sich „allerdings davor hüten“ muss, den Begriff der Repräsentation „in dem törichten und vordergründigen Sinne“ von „Festessen und Stehempfängen“ zu verstehen.

Ebenso vordergründig und nicht weniger töricht wäre es freilich, würde der Präsident nie zu Tisch bitten. „Die Gelegenheiten, bei denen sich der deutsche Staat einmal etwas festlich präsentiert, sind ohnehin selten genug.“ Dem Kommentator missfällt die „Verklemmtheit der in solchen Fragen heute üblichen Betrachtungsweise“, er plädiert dafür, das Amt des Bundespräsidenten unverkrampft wahrzunehmen. Der Staatsbürger macht sich ja gar keine Vorstellung davon, mit welchen protokollarischen Finessen das wichtigste Repräsentationsorgan der Bundesrepublik im Alltag konfrontiert ist. „Der Bundespräsident ist die einzige Amtsperson, die weder den Beginn noch das Ende ihrer Amtstätigkeit urkundlich nachweisen kann!“ Wer hätte das gewusst?

Zu Diensten des Gemeinwohls

Ein ähnliches Paradoxon ergibt sich aus dem Umstand, dass der Bundespräsident alle Orden verleiht und wie ein Generalfeldmeister der Pfadfinder den höchsten Orden tragen muss, den ihm aber niemand verleihen kann. Wie erklimmt er also in der Staatspraxis die Sonderstufe zum Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland? „In den ersten Jahren der Bundesrepublik fand der Bundespräsident, wie berichtet wird, die Insignien einfach auf dem Schreibtisch seines Amtszimmers vor. Heute werden sie ihm vom Präsidenten des Bundestages überreicht, im Rahmen eines kleinen Empfanges, zu dem sich die Verfassungsorgane ohnehin vor dem feierlichen Amtsantritt zusammenfinden.“ Ein Stehempfang ist wohl nach der Natur der Sache ausgeschlossen, die Bereitstellung von Sitzmöbeln bedarf keiner ausdrücklichen Regelung im Grundgesetz.

Dass das Amt schon einmal als „das überflüssigste von allen Verfassungsämtern bezeichnet worden“ ist, bewertet der Verfasser als „überpointiert (und taktlos)“ - der Klassifizierung als Majestätsbeleidigung steht das Republikprinzip des Grundgesetzes entgegen. Nicht für eine Taktlosigkeit hält es der Autor, dass er, der als Mitherausgeber des Maunz-Dürig die Überarbeitung seiner Kommentierung aus dem Jahre 1986 nicht in die Hände eines Kollegen legen mochte, in eigener Sache Bericht erstattet. Wenn er „die großen und allgemein anerkannten Leistungen aller Bundespräsidenten“ würdigt, schließt diese Leistungselite Roman Herzog, den Bundespräsidenten der Jahre 1994 bis 1999, nicht nur logisch ein, sondern ausdrücklich: „den Bürgern das Gefühl zu vermitteln, dass es jenseits allen unvermeidlichen Parteienstreits noch ein oberstes Staatsorgan gab“, das „gewissermaßen nur dem ,Gemeinwohl' diente“, das gelang allen Präsidenten - „ausnahmslos“.

Überhang eines autoritären Staatsdenkens

Nach seiner eigenen Theorie des Präsidentenamtes („hier vertretener Ansicht“) kann Herzog von seiner Person nicht schweigen und ist wohl die Selbstkommentierung als Akt verlängerter Amtspflichterfüllung aufzufassen. Die Amtsautorität des Präsidenten konnte sich „nur auf dem Umweg über die persönliche Autorität einer ganzen Reihe von Amtsträgern“ entwickeln, und tatsächlich ist diese Autorität dem Amt „unter den bedeutenden Gestalten, die es seit 1949 ausgeübt haben, auch im Bewusstsein des Staatsvolkes zugewachsen“. Als „Ein-Mann-Organ“ ist der Präsident berufen, „die Einheit des Staates“ zu „verkörpern“. Von diesem demokratischen Leviathan wird „auch die Fähigkeit zur Integration des Staatsvolkes erwartet“, wofür er „die Autorität einer allgemein anerkannten und vor allem integren Persönlichkeit“ braucht. Integrierende Kraft kann in unserer zerfallenen Welt „fast nur noch von der einzelnen Person ausgehen, von ihrer Glaubwürdigkeit, ihrer Überzeugungskraft, ihrer Art zu reden und zu bewegen, kurz von ihrem Stil“.

In einem Aufsatz im neuesten Band des „Jahrbuchs des öffentlichen Rechts“ legt Robert Chr. van Ooyen dar, dass Herzog, lange bevor er seine Lehren exemplifizieren durfte, mit seinen Schriften maßgeblich dazu beigetragen hat, dass das Amt des Bundespräsidenten heute im Licht der Integrationslehre des Weimarer Staatsrechtslehrers Rudolf Smend gesehen wird. Die Auffassung, dass der Bundespräsident für Reden und ähnliche repräsentative Handlungen der Gegenzeichnung durch die Bundesregierung nicht bedarf, entwickelte Herzog schon 1970 in seinem Beitrag zur Festschrift für Gebhard Müller, den dritten Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. In der Meinung, Regierung und Opposition träten nicht für das Ganze ein, das Gemeinwohl brauche noch einen über ihnen schwebenden Repräsentanten, einen durch Reden wirkenden Mahner und Warner, erkennt van Ooyen den Überhang eines autoritären Staatsdenkens.

Von Schlossmauern geschützt

Herzog hält Bundespräsident Köhler und sich selbst zugute, „technischen Fortschritt, ökonomische Reformen und Anpassung an die veränderte Weltsituation“ ins Zentrum der Amtsausübung gestellt zu haben. Wenn „Bundestag und Bundesregierung solche langfristigen, oft unpopulären Themen nicht hinlänglich behandeln können (oder wollen)“, muss es „wenigstens ein Staatsorgan geben, das sie in die öffentliche Diskussion bringt“, und das kann „faute de mieux nur der Bundespräsident sein“. Aber warum sollte die öffentliche Diskussion in einer Demokratie überhaupt Winke von oben benötigen?

Welche Folgen der Glaube hat, es sei taktlos, durch Kritik am Bundespräsidenten dessen Integrationsleistung zu schmälern, war im abgelaufenen Wahlkampf, der keiner sein durfte, zu studieren. Obwohl Horst Köhler als erster Bundespräsident die Wiederwahl gegen eine der beiden großen Parteien sucht, die überdies mitregiert, und also empirisch betrachtet als Integrator nicht erfolgreich war, wurde in der Presse nur der Ehrgeiz der Gegenkandidatin Gesine Schwan zum Thema gemacht, nicht der des Amtsinhabers. Während Frau Schwan hinnehmen musste, dass Journalisten hämisch schilderten, wie sie negative Artikel über ihre Person las, blieb Köhlers Persönlichkeit von den Mauern des Schlosses Bellevue geschützt.

Roman Herzog lehnt in seinem Kommentar die Volkswahl des Bundespräsidenten ab, weil ein Wahlkampf „mit allen Mitteln der heutigen politischen Auseinandersetzung“ der „Integrationskraft des letztlich siegreich bleibenden Bewerbers“ schaden müsste.

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Jahrgang 1967, Redakteur im Feuilleton.

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