23.01.2002 · Das Justizministerium hat eingelenkt: Der neue Gesetzentwurf zum Urheberrecht im Bundestag berücksichtigt die Einwände der Verlage.
Von Esteban Engel und Nicola Prietze, dpaBuchstäblich in letzter Minute hat das Justizministerium im Gezerre um das neue Urheberrecht doch noch eingelenkt. Auf Druck von Verlagen und der Medienwirtschaft schaltete sich Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) ein und drängte offenbar seine Justizministerin Herta Däubler-Gmelin, ihre erst vor ein paar Tagen zu Lasten der Verlage formulierten Änderungen wieder zurückzunehmen.
Der Gesetzentwurf, der am Freitag nach monatelangem Streit zwischen Verlagen, Gewerkschaften, Bundesregierung und Medienwirtschaft im Bundestag verabschiedet werden soll, kommt Verlagen und Medien wieder mehr entgegen. Damit hat sich die bisher wohl einmalige Kampagne der Medienverbände und Verlage in der Öffentlichkeit doch noch gelohnt. Mit zum Teil ganzseitigen Anzeigen und intensiver Lobbyarbeit versuchten sie bis zuletzt, ihren Argumenten in die Gesetzesnovelle Geltung zu verschaffen.
"Irreversible Schäden" abgewendet
Däubler-Gmelins Ziel war es, Autoren, Übersetzern und anderen Kreativen eine „angemessene“ Honorierung und eine bessere rechtliche Stellung zu verschaffen. Wenige Tage vor der Parlamentsdebatte hatte sie, nach Angaben der Verleger ohne Absprache mit ihnen, den Gesetzentwurf wieder verschärft - entgegen ihren ursprünglichen Zugeständnissen. Literatur- und Medienverlage liefen Sturm. Es drohten „irreversible Schäden“, schrieben empörte Verleger in einem Offenen Brief an den Bundeskanzler. Verlage und Medienwirtschaft warfen Däubler-Gmelin „Wortbruch“ vor.
In Zukunft sollen freie Journalisten, Autoren und Übersetzer, aber auch Kameraleute, Synchronsprecher und Web-Designer ein „angemessenes“ Honorar einklagen können. Musste bisher jeder Kreative mit seinem Verleger oder Auftraggeber über die Höhe des Vergütung feilschen, sollen die Honorare künftig über tarifähnliche Bestimmungen festgezurrt werden. Was im konkreten Fall „angemessen“ ist, sollen die Verlage und Medienunternehmen gemeinsam mit dem Verband der Schriftsteller (VS) aushandeln, der unter dem Dach der Gewerkschaft ver.di agiert.
Tariftabelle bedarf beiderseitiger Zustimmung
Neu ist, dass diese Tariftabelle nur dann greift, wenn beide Seiten ihr zustimmen. Erzielen sie keine Einigung, kommt es zu einem Schlichtungsverfahren. Der Schlichterspruch hat aber keine bindende Wirkung, wenn eine Seite ihn ablehnt. Will ein Autor seinen vermeintlichen Honoraranspruch vor Gericht durchsetzen, kann er sich daher nicht zwingend auf die Tabelle berufen.
Berücksichtigt werden soll bei der Honorartabelle zum Beispiel bei Buchautoren die Größe eines Verlages und ob es sich bei dem Werk um einen Roman oder ein Sachbuch handelt. Nobelpreisträger Günter Grass wird freilich anders honoriert als ein Nachwuchsautor. Für praxisfern halten die Verleger diese Bestimmung. Der VS-Vorsitzende und Drehbuchautor Fred Breinersdorfer dagegen findet sie sinnvoll. Für die Mehrzahl der Verlage, die schon bisher angemessen zahlten, ändere sich ohnehin nichts.
Bestseller-Paragraf berechtigt zu Nachforderungen
Ein Dorn im Auge ist den Verlagen und der Medienwirtschaft der „Bestseller-Paragraf“. Danach können Kreative in Zukunft auf gesetzlicher Grundlage Nachforderungen stellen, wenn ihre Werke bessere Erlöse erzielen als erwartet. Wenn etwa ein Film wider Erwarten ein Publikumsrenner wird, müssten die Produzenten bei Kameramännern und Beleuchtern, Statisten, Schauspielern und Regisseuren noch einmal nachlegen. Das soll künftig für alle Lizenzpartner in der Verwertungskette gelten, also etwa auch für Herausgeber von Taschenbüchern oder ausländischen Übersetzungen.
Nach Däubler-Gmelins Entwurf sollte der Haupt-Vertragspartner für all diese Nachforderungen haften. Die Verlage befürchteten, auf den Kosten sitzen zu bleiben, weil zum Beispiel bei Lizenznehmern im Ausland die Ansprüche nicht durchzusetzen seien. Gemäß der aktuellen Fassung des Gesetzes ist laut Börsenverein in einem solchen Fall der deutsche Verlag von der Haftung befreit. Ein Autor müsste daher selbst versuchen, seine Ansprüche direkt beim ausländischen Verlag einzuklagen.
Lieber Autoren als Anwälte bezahlen
„Kreativität muss sich wieder lohnen“, lautet das Argument der Autoren für das neue Gesetz. Es sei ein wichtiger Beitrag zur sozialen Absicherung von Schriftstellern, Künstlern und Technikern, sagt Breinersdorfer. „Wir wollen nicht höhere, sondern nur die Fixierung angemessener Honorare.“
Viele Verleger bezweifeln nicht, dass manche Buchautoren und Übersetzer mehr Geld bekommen sollten. Sie hätten dafür aber lieber kein Gesetz, sondern direkte Verhandlungen mit jedem Einzelnen. „Ich bezahle lieber Autoren als einen Anwalt“, sagt der Präsident des Verbandes der Zeitschriftenverleger, Hubert Burda.