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Rowohlt verklagt „Spiegel“ Ruhm ohne Sperrfrist

06.02.2009 ·  250.000 Euro Strafe hatte der Rowohlt Verlag den Literaturkritikern angedroht, die schon vor Ablauf der Sperrfrist eine Rezension zu Daniel Kehlmanns Roman „Ruhm“ veröffentlichen würden. Der „Spiegel“ tat es trotzdem - und wurde jetzt von Rowohlt verklagt.

Von Felicitas von Lovenberg
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Der Rowohlt Verlag hat beim Hamburger Landgericht eine Klage gegen den „Spiegel“ eingereicht. Das Magazin hatte in seiner Ausgabe vom 5. Januar einen Artikel über „Ruhm“, den neuen Roman von Daniel Kehlmann, veröffentlicht, in dem der Literaturredakteur Volker Hage die Genregrenzen zwischen Autorenporträt und Rezension gründlich verwischt hatte. Die Leser konnten das Buch zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht kaufen, um sich ein eigenes Urteil zu bilden; es erschien anderthalb Wochen später.

Der Rowohlt Verlag hatte die Zusendung der Druckfahnen an die schriftliche oder wenigstens mündliche Zustimmung der Redaktionen zu einer Vertraulichkeitserklärung gebunden, die im Fall einer Rezensionsveröffentlichung ohne Rücksprache mit dem Verlag vor dem 16. Januar, dem Erstverkaufstag und Ablauf der Sperrfrist, mit einer Strafe von 250.000 Euro drohte. Diese Art von Vereinbarung ist bei vielversprechenden Titeln keine Seltenheit, die Höhe der Strafsumme aber zeigt, dass es diesmal nicht um eine Formalie ging.

Ein Urteil mit grundsätzlichen Folgen

Dem Verlag gehe es nun vor allem darum, die „Glaubwürdigkeit der Sperrfrist im Zusammenhang mit dem Erstverkaufstag“ eines Buches zu betonen, sagt Rowohlt-Pressesprecherin Ursula Steffens. Zur Klage statt zu einer außergerichtlichen Einigung kam es offenbar, weil der „Spiegel“ bei der Auffassung bleibt, keine Rezension, sondern lediglich ein Porträt veröffentlicht zu haben – mithin werden die Richter zunächst die Genrefrage zu bewerten haben. Das Urteil dürfte Folgen für den grundsätzlichen Umgang mit den Sperrfristen haben, mit deren Einhaltung es Redaktionen wie Verlage nicht immer genau nehmen.

Bisweilen werden Titel zunächst an den Buchhandel und erst danach an die Medien ausgeliefert, so dass der Rezensent neue Bücher von Günter Grass oft am ehesten beim Buchhändler bekommt. Andererseits ist den Verlagen natürlich daran gelegen, einen Autor und sein Buch zeitnah zum Erscheinen breit in den Medien präsentiert zu sehen, so dass Kritiken wenige Tage vor Erscheinen in der Regel nicht geahndet werden. Im Fall von Kehlmann hingegen wirkte der „Spiegel“ mit seiner Vorabrezension gewissermaßen als Blockadebrecher.

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Jahrgang 1974, verantwortliche Redakteurin für Literatur und Literarisches Leben.

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