21.05.2007 · Karl-Heinz Ladeur rettet die Privatrechtsgesellschaft
Seit mehr als vierzig Jahren werden die öffentlichen Debatten über Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland nicht nur durch die Kapitalismuskritik der Frankfurter Schule geprägt. Jürgen Habermas ist darüber hinaus das Kunststück gelungen, den Begriff Zivilgesellschaft mit jenen marxistischen Inhalten zu besetzen, die einst die Ursache dafür bildeten, dass er auf Initiative von Max Horkheimer nicht mehr an der Universität Frankfurt unter dem Schutz von Theodor Wiesengrund Adorno habilitieren konnte.
Mit seiner "Theorie des kommunikativen Handelns" verkehrt Habermas den alten liberalen Begriff Zivilgesellschaft in das genaue Gegenteil. In der liberalen Tradition von Adam Ferguson, Adam Smith, Immanuel Kant, Ludwig von Mises und Friedrich August von Hayek wird die persönliche Freiheit jedes Individuums durch Institutionen wie Privateigentum, Vertragsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit und Gewerbefreiheit, aber auch durch die Autonomie der Familie sowie Religions- und Gewissensfreiheit vor der Herrschaft durch andere Menschen geschützt. Bei Habermas sind jedoch gerade diese Institutionen "nicht legitimierte Herrschaftsformen" der spätkapitalistischen bürgerlichen Gesellschaft, die kommunikativ verflüssigt werden müssen.
Entsprechend weist bei Habermas das Kollektiv mit Namen Zivilgesellschaft den einzelnen Individuen nicht nur Freiräume und Eigentumsrechte zu. Das Kollektivsubjekt entscheidet nach öffentlicher Beratschlagung im sogenannten herrschaftsfreien Diskurs sogar über die künftige Entwicklung aller Individuen einer Gesellschaft, was dann als die Umsetzung emanzipatorischer gesellschaftlicher Projekte und als kollektiver Selbstbefreiungsprozess gefeiert wird. Unter der Tarnkappe "Demokratisierung aller Lebensbereiche" werden so die institutionellen Grundsäulen einer freien und offenen Gesellschaft angegriffen, die seit jeher in Eigentum, Familie und Religion bestanden haben.
Auf diese Weise wird der Staat, der als Vereinigung von Menschen unter Rechtsgesetzen (Kant) eigentlich die Aufgabe hat, die Bedingungen zu schützen, unter denen die Willkür des einen Individuums mit der Willkür des anderen Individuums nach einem allgemeinen Gesetz der Freiheit zusammen bestehen kann, für gesellschaftspolitische Projekte sogenannter Träger der Zivilgesellschaft missbraucht. Die Zivilgesellschaft von Habermas führt daher zu nichts anderem als zu einem neo-marxistischen Kollektivismus im strahlend weißen Gewand unbegrenzter demokratischer Legitimation. Der demokratische Staat verliert so den Anspruch, freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat zu sein. Er stellt sich gegen die Gesellschaft.
Um so mehr ist Karl-Heinz Ladeur, Professor für öffentliches Recht an der Universität Hamburg und Professor für Rechtstheorie am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz, zu danken, dass er unter dem mehr als treffenden Titel "Der Staat gegen die Gesellschaft" die liberale Privatrechtsgesellschaft von Franz Böhm gegen die staatsfixierte, kollektivistische Zivilgesellschaft von Jürgen Habermas verteidigt. Ladeur verdeutlicht in seiner sehr lesenswerten Schrift, dass die liberale Privatrechtsgesellschaft und das liberale Recht keineswegs das bindungslose Individuum unterstellen und im Übrigen auf einen Sozialdarwinismus setzten. Ladeur arbeitet ähnlich wie Mises heraus, dass der Ausgangspunkt des liberalen Denkens die Erkenntnis des Wertes und der Wichtigkeit menschlicher Kooperation ist. Alles, was der Liberalismus plane und ins Werk setzen wolle, diene der Erhaltung und dem Ausbau der wechselseitigen Kooperation der Menschen. Und gerade deshalb rechne das liberale Recht mit den Selbstorganisationsleistungen der Gesellschaft sowie mit der permanenten Selbsttransformation der Individuen, durch welche die konstitutionelle Unwissenheit des Menschen und die Ungewissheit über die künftige gesellschaftliche Entwicklung gebunden würden. Damit werde der Privatrechtsgesellschaft eine kollektive Ordnungsleistung zugetraut, die in "staatsfixierten Modellen einer intersubjektiven Selbstaufklärung im Medium der Öffentlichkeit" à la Habermas ignoriert werde.
Viele einzelne Fragen nach sozialer Gerechtigkeit und Forderungen nach Chancengleichheit sind nach Ladeur auch aus einer liberalen Perspektive berechtigt. Problematisch sei bei Habermas und anderen aber der destruktive gesellschaftspolitische Drang, der gegen die liberale Gesellschaft und ihre Institutionen gerichtet sei und der jeder realen Hilfe für Benachteiligte im Wege stehe. Zudem führe dieser destruktive Drang in der Gesellschaft dazu, dass das Vertrauen zu den Institutionen der liberalen Gesellschaft verfalle, ohne dass diese Zerstörung von Sozialkapital in anderer Weise kompensiert werden könnte. Dadurch steige die Gefahr, dass sich die gesellschaftliche Selbstorganisation und die dezentrale evolutionäre Bildung gesellschaftlicher Konventionen vom staatlichen Recht und von administrativen Interventionen entkoppelten.
Ein von den Möglichkeiten und Zwängen der flexiblen gesellschaftlichen Selbstorganisation abgekoppelter Sozialstaat verschärfe jedoch die Selbstblockierung der Gesellschaft (Reformstau) und die damit einhergehenden Schwierigkeiten. Obwohl der Staat eigentlich die dezentrale Anpassungs- und Selbstorganisationsfähigkeit einer experimentellen Gesellschaft durch geeignete allgemeine und abstrakte Regeln (Rule of law) unterstützen müsste, trage der Staat heute durch die Steigerung seiner Ausgaben und die Vermehrung seiner Aufgabenbereiche mehr zur Verschärfung als zur Lösung gesellschaftlicher Probleme bei. Denn der Staat orientiere sich nicht an den in der Gesellschaft dezentral erzeugten Wissensbeständen. Ein wohlverstandenes Konzept einer liberalen Gesellschaft sehe hingegen die Freiheitsausübung der Individuen stets eingebettet in dezentrale dynamische Beziehungsnetzwerke. Es frage danach, ob und wie die Problemlösungskapazität innerhalb dieser dezentralen Netzwerke mit ihren dezentralen Wissensbeständen durch Institutionen, die individuelle Rechte stützten, gesteigert oder vermindert werde. Und das heiße, dass ein freiheitlicher Staat danach zu fragen habe, inwiefern die Privatrechtsgesellschaft gefördert oder zerstört wird.
Das Beunruhigende an der gegenwärtigen Krise vieler westlicher Staaten, insbesondere aber der deutschen Staatlichkeit bestehe darin, dass sich der Staat dieser Orientierungsleistung verweigere, weil er über keine angemessene Beschreibung der Gesellschaft, ihrer Wissens- und Konventionsbestände und der Bedingungen ihrer Produktion verfüge. Der Staat orientiere sich stattdessen an Zielen ("alles, was Arbeit schafft", "Integration", "soziale Gleichheit"), die unmittelbar nicht erreicht werden können. Im Staat habe man keine Vorstellung mehr davon, wie langfristig Institutionen konzipiert werden müssen und von welchen kulturellen Voraussetzungen der wirtschaftliche wie der geistige Aufbruch Deutschlands abhängig gewesen sind. "Möglicherweise ist die Epoche des Liberalismus in Deutschland schon zu Ende gegangen", schließt Ladeur.
"Doch die moderne Kultur wird nicht untergehen, wenn sie sich nicht selbst aufgibt", hätte ihm Mises Mut zugesprochen - und hinzugefügt: "Kein auswärtiger Feind kann sie zerstören . . . Nur innere Feinde können ihr gefährlich werden; sie kann nur sterben, wenn die gesellschaftsfeindliche antiliberale Ideologie die liberalen Ideen verdrängt."
NORBERT F. TOFALL
Karl-Heinz Ladeur: Der Staat gegen die Gesellschaft. Zur Verteidigung der Rationalität der "Privatrechtsgesellschaft". Verlag Mohr Siebeck, Tübingen 2006, 447 Seiten, 79 Euro.