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Was bleibt, sind unsortierte Geschichten

 ·  Wenn Auflage mehr als Aufklärung zählt: Ein Buch über die Schattenseiten der deutschen Justiz

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Weniger als vor Skeptikern sollte der demokratische Rechtsstaat sich vor enttäuschten Liebhabern fürchten, vor denjenigen, die einmal all ihre Hoffnung in die Institutionen von Recht und Politik gesetzt hatten und nun sehen, dass die Welt ganz anders aussieht. Das vorliegende Buch präsentiert knapp zwanzig Fälle, in denen Fahndungsbehörden, Staatsanwaltschaft oder Gerichte bei der Verfolgung von Straftaten gescheitert sind, zumeist unter politischem Druck. Die Fälle sind zu einem guten Teil bekannt. Die Fakten erscheinen ordentlich recherchiert und lesen sich zumindest teilweise als erschreckende Berichte fachlichen oder moralischen Versagens deutscher Behörden.

Trotzdem haben die Autoren ihrer Sache keinen guten Dienst erwiesen: Das Buch ist in einem reißerischen Stil gehalten, der die bedauernswerten Opfer eher wie austauschbare Figuren eines Kolportage-Romans aussehen lässt. Für andere als die Opferperspektive ist kein Raum. Das mag man moralisch nachvollziehen, dämpft aber den Beschreibungswert erheblich. Schließlich arbeiten die Autoren mit Unterstellungen: Anzudeuten, die Generalbundesanwältin verdanke ihr Amt der strengen Rechtsprechung ihres alten Strafsenats zu Beweisanforderungen in Korruptionsverfahren, ist denn doch etwas viel.

Eigentlich geht es den Autoren gar nicht um Justiz, deren spezifische Strukturen sie wenig interessieren, sondern um die Korrumpiertheit des Staats: So werden von der hessischen Steuerfahndung, über den Strafgesetzgeber bis zur Spielbankenaufsicht Institutionen beschrieben, die nicht zur Justiz gehören. Das Narrativ aller Fälle lautet: Verbrechen geschieht, Opfer und einsamer Ermittler setzen sich gegen ein Kartell aus privaten Interessen und Politik nicht durch. Verbrechen bleibt ungesühnt. Kein Zweifel, das geschieht viel zu oft. Aber den Autoren fehlt jede Handhabe, die Fälle in einen Zusammenhang zu bringen. Erst auf den allerletzten Seiten finden sich einige Überlegungen zur Frage, was aus alldem eigentlich folgen soll. Am greifbarsten ist die Forderung nach politischer Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften, aber geht es so einfach? Schließlich handelt es sich bei der Unterstellung der Ermittler unter einen Minister um eine Form demokratischer Kontrolle.

So bleiben unsortierte Geschichten. Alle zeichnet ein typisches Element schwacher Justizkritik aus: Die Dramatik der Straftat wird gegen die Ermittlung gewendet: so als sei es genauso schlimm, einen Mord nicht zu verfolgen, wie ihn zu begehen. Aufgrund der Fälle von einer "tiefen Strukturkrise" der Justiz zu sprechen wirkt denn auch völlig unangemessen. Wo und wann gab es eine krisenfreie Justiz? Und welche Erwartungen an Institutionen sollen geweckt werden, nur um Enttäuschung zu produzieren? Die Autoren hängen am Rechtsstaat, aber ihre Art der Zuneigung spielt seinen Gegnern in die Hände. Ton und Aufmachung des Buchs folgen nicht der Logik des Rechts, sondern den Gesetzen medialer Aufmerksamkeit. So hat es dem Rechtsstaat seine Hilfe letztlich versagt, indem es Auflage über Aufklärung gestellt hat.

CHRISTOPH MÖLLERS

Jürgen Roth, Rainer Nübel, Rainer Fromm: "Anklage unerwünscht". Korruption und Willkür in der deutschen Justiz. Eichborn Verlag, Frankfurt am Main 2007. 304 S., geb., 19,95 [Euro].

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.07.2007, Nr. 162 / Seite 37
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