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Volker Rieble: Das Wissenschaftsplagiat Frei wandern die Zitate durch die Welt

14.04.2010 ·  Warum Abschreiben immer noch Schule macht: Volker Rieble fordert strengere Regeln im Umgang mit Plagiaten in der Wissenschaft.

Von Milos Vec
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Wer als Forscher mit Kollegen über Wissenschaftsplagiate diskutiert, macht zumeist eine dreifache Beschwichtigungserfahrung: Die Standards korrekten Verhaltens seien doch klar, heißt es da, die Fälle der Normübertretung selten und die wissenschaftsinternen Abhilfen ebenso effektiv wie ausreichend, um den gelegentlichen Missständen entgegenzutreten. Das muntere „weiter so!“, das damit erschallt, überblendet die milde Optik aufs eigene Fach (oder das System) mit der Abwehr drängender Forderungen. Die interne Ethikkommission wird’s schon richten.

Konsequent, aber befremdlich ist das daraus folgende Beschweigen von konkreten Fällen. Hier geben sich die Akteure der Wissenschaft zurückhaltend, sie wollen Publizität, Skandalisierungen und Ausgrenzungen vermeiden. Freilich lehrt der Blick auf gerade diese Fälle, wie ineffektiv die wissenschaftsinternen Verfahren und Sanktionen sind, wenn es zum Konflikt kommt. Bei Volker Rieble kann man im Detail nachlesen, wie wenig Opfer geschützt, wie uninteressiert Institutionen bisweilen und wie zählebig die Falschzuschreibungen von Autorschaft gerade im IT-Zeitalter sind. Das kleine, aber gehaltvolle Büchlein des Münchner Zivilrechtlers könnte ob seinem Willen zur Zuspitzung eine Streitschrift genannt werden, wäre es nicht so profund recherchiert und so systematisch in seiner Beweisführung.

Vorführung der Abschreiber

Riebles Argumentation ist im Ton sachlich bis elegant, in der inhaltlichen Stoßrichtung aber geradezu aggressiv gegen den Status quo. Um die Mängel zu zeigen, weicht er bereits im Stil von den üblichen Traktaten über Wissenschaftsplagiate ab. Denn statt nur abstrakte Fälle mit depersonalisierten Protagonisten zu benennen („eine promovierte Psychologin aus einer süddeutschen Universitätsstadt“), werden bei ihm die Abschreiber namentlich vorgeführt. Damit verbindet sich die Überzeugung, dass die Plagiatoren durch ihre Taten selbst die Öffentlichkeit gesucht und getäuscht haben, nun sei es daher billig, für Ausgleich zu sorgen – abschreckende Nebenwirkungen inbegriffen.

Schon die Nennung von Ross und Reiter in einer Fülle von ziemlich dreisten und bisweilen sogar kriminellen Fällen verleiht dem Buch einen Unterhaltungswert. Rieble strebt nach Typologien; er identifiziert nicht nur die üblichen „Klein-“ und „Kollegenplagiate“, sondern er findet beinahe auch ein „Kettenplagiat“. Er macht einen „Zitatweiterfresser-Schaden“ aus, manchem Täter attestiert er spöttisch eine gewisse „Plagiierungsvarianz“. Und beim „Zeitnotplagiat“ meint man zwischen den Zeilen ein gewisses menschliches Verständnis des sonst strengen Autors zu lesen. Die Fälle sind alle so klar, dass man gar nicht ins Grübeln kommt, wo quantitativ das Plagiat beginnt, und Rieble ist zu sehr Traditionalist, um sich auf Diskussionen über das Verschwinden des Autors und „Remix“ ernsthaft einzulassen.

Dem Autor geht es nicht um eine erheiternde Fallsammlung neuerer Verfehlungen und trübe Ausblicke in eine digitale Zukunft, in denen die informationelle Verfügbarkeit vermutlich die technischen Schleusen öffnet. Den Vorwurf des Systemversagens, den er im Kern erhebt, begründet erst sein scharfer Blick auf die Summe vieler Details. Als Jurist macht er sich auf die Suche nach bestehenden Rechtsnormen, findet allerlei zwischen den Hochschulgesetzen der Länder und universitären Satzungen, dazu kommen urheberrechtliche Bestimmungen sowie schließlich auch die (Verlags-)Verträge oder authentifizierenden Erklärungen, die Autoren unterschrieben haben.

Persönliche Verantwortung der Wissenschaftler

Doch selbst die bestehenden Vorschriften, seien sie so scharf formuliert wie die nordrhein-westfälischen Regelungen für Hochschulprüfungen, helfen nicht weiter, wenn die Verantwortlichen kein Interesse am Normvollzug haben. Und gerade hier sind die Belegstücke Riebles bedrückend. Warum das so ist, wäre eine interessante wissenschafts- oder rechtssoziologische Frage. Rieble vermutet „falsch verstandene Solidarität“ etwa unter den Juristen, lässt sich aber nicht weiter auf die Frage ein. So bleibt die Frage der persönlichen Verantwortung des Wissenschaftlers, die teils eine ethische, teils eine rechtliche ist, hinter der fundamentalen Kritik am System zurück.

Auch die Unterschiede zwischen Natur- und Geisteswissenschaften werden im Buch eher schematisch abgehandelt. Hinzu kämen idealerweise nochmals Differenzierungen zwischen einzelnen Fächern, aber auch bestimmten Schulen, bei denen die Schreibstile und handwerklichen Standards durchaus verschieden liegen können. Das alles ist deswegen bedauerlich, weil es zeigen könnte, dass hier soziale Normen wirksam sind, die mächtiger als abstrakte juristische Imperative sein können. Wo die Sozialisation in einem zur Schlamperei neigenden Umfeld stattfindet, ist mit Nachahmung zu rechnen. Wissenschaftlicher Konkurrenzdruck, individuelles Geltungsbedürfnis und finanzielle Interessen bilden da einen idealen Nährboden, um die Anführungsstriche kurz mal wegzulassen.

Autor muss für Sorgfalt einstehen

Rieble selbst spricht mehrfach das Genre „Professorentext“ an, das vor allem eine unter Juristen verbreitete Spezialität zu sein scheint (über die sich mancher amerikanische Kollege wundert): Die Assistenten schreiben das Manuskript, der umtriebige Professor veröffentlicht in eigenem Namen oder bestenfalls in Koautorschaft. Ordinarien-Kollegen, Verlage und Universitäten, ja sogar Gerichte finden das nicht anstößig. Probleme gibt’s erst, wenn der Assistent selbst ein Abschreiber war.

Volker Rieble aber kann sich damit nicht abfinden – zu Recht. Denn jenseits aller Fragen von Urheberrecht und Honorierung solcher Elaborate wird die Öffentlichkeit über die Identität des Verfassers getäuscht. Riebles Plagiatsbegriff begreift Autorschaft als positive Verantwortung für den als eigenen begriffenen Text, der Autor muss namentlich für seine Erkenntnis, seine Argumente und gegebenenfalls die Sorgfalt seiner Experimente einstehen. Dieser Begriff der Autorschaft gilt mithin auch gegenüber gemeinfreien Ideen und Texten, und aus ihm folgt ein scharfes Zitiergebot.

Verrechtlichung des Konflikts wünschenswert

Anders als in den Vereinigten Staaten wünscht Rieble sich keinen „Wissenschaftspranger“, der Sünder einer öffentlichen Schandstrafe aussetzt. Er votiert vielmehr klar für eine Verrechtlichung des Konflikts. In seiner Leseweise handelt es sich daher nicht um eine Frage der viel zitierten Wissenschaftsethik. Die Resolutionen und Empfehlungen der Deutschen Forschungsgesellschaft und des Hochschulverbands zur Selbstkontrolle der Wissenschaft seien schwammig; standespolitisch wollten sie staatliche Intervention und Normsetzung abwehren.

Zudem verwischen sie Rieble zufolge die Grenze von Recht und Moral und würden das Plagiat im Bereich des Unerwünschten lokalisieren, obwohl es sich doch um die schwerste Wissenschaftsverfehlung handelt. Wo nur ein bisschen ermahnt wird, echte Sanktionen aber ausbleiben, werde die Selbstregulierung der Wissenschaft zur „Verschonungsoption“.

Stattdessen sollen künftig statt im Kern unverbindlicher ethischer Appelle rechtliche Sanktionen greifen: Das Plagiat betreffe das Arbeits- oder Dienstverhältnis, den Verlagsvertrag, aber auch das Wettbewerbsrecht; schließlich müsse auch an das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht gedacht werden. Zu alledem macht der Arbeitsrechtler Rieble präzise Vorschläge, die in Normsetzung und -durchsetzung eine klare Verschärfung gegenüber der jetzigen Praxis bedeuten und manche Publikations(un)kultur zur Implosion bringen würden.

Nur bei der publizistischen Perpetuierung der falschen Autorschaften bleibt man etwas ratlos zurück. Wie soll man dem Problem begegnen, dass jeder Scan des gedruckten Buches, jedes weitere Zitat der Fundstelle das Plagiat und die falsche Zuschreibung der Autorschaft wahrheitswidrig am Leben erhält? Online-Datenbanken und Online-Veröffentlichungen speichern und streuen erstaunlich blind gegenüber erfolgten Aufdeckungen. Lügen, einmal in die digitale Welt gekommen, lassen sich nur äußerst mühsam korrigieren. Aber gibt es eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für die Durchsetzung der Wahrheit?

Volker Rieble, „Das Wissenschaftsplagiat“. Vom Versagen eines Systems. Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 2010. 120 S., br., 14,80 €.

Quelle: F.A.Z.
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