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Thorsten Gerald Schneiders: Islamverherrlichung Historisch-kritische Argumente gegen den Islamismus

18.02.2011 ·  Nach dem Kompendium zur Kritik der Islamkritik legen die Religionsforscher der Universität Münster einen Aufsatzband über die Wunschbilder, Strategien und Gegenspieler der Ideologen des politischen Islam vor.

Von Patrick Bahners
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Als die CDU-Vorsitzende Merkel unlängst auf Parteiversammlungen landauf, landab verkündete, in Deutschland gelte das Grundgesetz und nicht die Scharia, stieß sie auf den Widerspruch von Zivilrechtlern. Deutsche Gerichte greifen im Internationalen Privatrecht auf Normen der Scharia zurück - beispielsweise im Eherecht bei einer Ehe von Ausländern, wenn im Heimatland der Eheleute das islamische Familienrecht gilt. Deshalb, wandten andere Juristen ein, sei der Satz der Bundeskanzlerin aber nicht falsch. Nur von Gnaden des Grundgesetzes kämen einzelne Bestimmungen der Scharia in Deutschland zur Anwendung. Die Scharia als Prinzip der Regelung aller menschlichen Verhältnisse gemäß göttlicher Setzung habe hier keine Geltung. Der technische Begriff für den Kernbestand der Prinzipien des nationalen Rechts, die der Anwendung fremden Rechts die Grenze ziehen, ist die öffentliche Ordnung, wegen der Herkunft aus dem französischen Recht gewöhnlich französisch angeführt: der ordre public.

Die Hauptforderung der islamistischen Bewegungen in den von den Kolonialmächten in die Souveränität entlassenen Staaten mit islamischer Bevölkerungsmehrheit ist die Ersetzung der Gesetzbücher westlicher Machart durch das islamische Recht. Auch Staaten, in denen der Westen Bollwerke gegen den Islamismus sehen wollte, sahen sich zur Übernahme der Scharia ins positive Recht veranlasst. Formelkompromisse, die der Beschwichtigung dienen, bergen Sprengstoff. Wenn sich unter einem autoritären Regime ein rechtsstaatliches Bewusstsein ausbreitet, wächst die Bedeutung des Wortlauts von Gesetzestexten. Gemäß der ägyptischen Verfassung bildet die Scharia eine Grundlage, seit der Verfassungsreform von 1980 sogar die Grundlage der Gesetzgebung.

Koranauslegung als Beweis des Glaubensabfalls

Das ägyptische Gesetzesrecht ist französisch geprägt. Die Freiburger Islamwissenschaftlerin Roswitha Badry macht auf eine Ironie der Rechtsgeschichte aufmerksam. Islamisten können die ägyptische Verfassung so deuten, dass sie die Reinigung des Rechts von französischen Elementen vorschreibt. Ermöglicht wurde diese Deutung durch eine Grundfigur des französischen Rechtsdenkens: Die Scharia wurde kurzerhand mit dem Ordre public gleichgesetzt. Mit der Scharia als Supernorm wurde sozusagen das Prinzip einer legalen juristischen Revolution ins ägyptische Recht aufgenommen.

Generalklauseln im Zivil- und Strafgesetzbuch eröffnen der Justiz Spielräume religiöser Auslegung. Gleichzeitig setzen die Islamisten die Justiz unter Druck, indem sie ein Recht der Gläubigen reklamieren, die Durchsetzung der Scharia selbst in die Hand zu nehmen. So kam es zur Wiederbelebung des Apostasiedelikts. Schockiert nahm die Weltöffentlichkeit 1995 zur Kenntnis, dass der Islamwissenschaftler Nasr Hamid Abu Zayd von seiner Frau geschieden wurde, weil ein Gericht seine Methode der Koranauslegung als Beweis des Glaubensabfalls nahm. Die islamistische Forderung, die Todesstrafe für Apostaten nicht mehr als obsolet zu behandeln, konnte als Anpassung Ägyptens an den modernen Standard der wehrhaften Selbstherrschaft des Volkes ausgegeben werden: Wegen der Verfassungsgarantie der Scharia sei der Abfall als Hochverrat zu bestrafen. Roswitha Badry spricht von einem Paradigmenwechsel: Die Höchststrafe wird „nicht mehr allein mit der Verletzung eines Gottesrechts gerechtfertigt, sondern mit dem Kollektivrecht der Gesellschaft auf Integrität“. Die Einheit von Moral und Recht im Glaubensstaat - ein jakobinischer Re-Import.

Königsweg der Islamisierung

Frau Badrys Aufsatz findet sich in einem Sammelband zur Kritik des politischen Islam. Bei dieser Publikation des Centrums für Religiöse Studien der Universität Münster handelt es sich um das Pendant zu dem vor einem Jahr erschienenen, sehr reichhaltigen Band zur Kritik der ideologischen Islamkritik (F.A.Z. vom 1. März 2010). Der Zuschnitt des Gesamtprojekts könnte den Verdacht eines faden Irenismus wecken. Erfreulicherweise findet die Auseinandersetzung mit den Erscheinungsformen eines Islam, der das westliche Gesellschaftsmodell der durch funktionale Differenzierung geschützten individuellen Freiheit beseitigen will, aber nicht unter der Prämisse statt, es könne sich dabei nur um Auswüchse oder Verirrungen einer reinen und ursprünglich friedlichen Religion handeln.

Der Erlanger Zivilrechtler und Islamwissenschaftler Mathias Rohe verteidigt in seinem Überblick über islamistische Bestrebungen in Deutschland den Begriff des Islamismus gegen Muslime, die behaupten, der Extremismus habe nichts mit dem Islam zu tun. Angesichts einer in Moscheen verbreiteten Traktatliteratur, die die Umwandlung Deutschlands in einen islamischen Staat propagiert, ist nach Rohe auch die schweifende Neugier des Verfassungsschutzes gerechtfertigt, die viele rechtstreue Muslime als diskriminierend empfinden. Dass, wie Thilo Sarrazin warnt, Einwanderung in die Sozialsysteme der Königsweg der Islamisierung sein könnte, hat der von Rohe zitierte Gründer der Berliner Al-Nur-Moschee nicht entdeckt. Dieser Imam beklagt in seinem in Saudi-Arabien verlegten Buch über die Lage der Muslime in Deutschland vielmehr das Übel, dass die Frauen den Ehemännern jederzeit den Gehorsam aufkündigen könnten, weil sie nicht auf deren Unterhaltszahlungen angewiesen seien.

Die Scharia als Recht der antiimperialistischen Egalität

Der Religionspädagoge Rauf Ceylan aus Osnabrück gibt Einblick in seine Feldforschung bei türkischen Imamen in Deutschland. Drei Vorbeter, mit denen er lange Interviews geführt hat, stellt er vor. Ein Absolvent des Ausbildungssystems der türkischen Religionsbehörde steht für den Typus des „intellektuell-offensiven Imams“. Er illustriert seine Überzeugung, dass der Koran und die deutsche Verfassung sich vereinbaren lassen, mit einem überraschenden Lektüreerlebnis: Dass das Grundgesetz mit einer Anrufung Gottes beginnt, hatte er, im laizistischen Staat Atatürks aufgewachsen, nicht erwartet.

Den salafitischen Typus, die Ausrichtung auf die Restauration der Ordnung der islamischen Frühzeit, vertritt ein Autodidakt und ehemaliger Aktivist der kurdischen PKK. Die politische Theologie dieses Imams führt Ceylan auf die Erfahrung doppelter sozialer Marginalisierung des Kurden in der Türkei und des Muslims in Deutschland zurück. „Aus einer links-extremen wurde eine religiös-extreme Person.“ Das alte sozialistische Weltbild bleibt erkennbar, wenn dieser Prediger die Scharia als Recht der antiimperialistischen Egalität begründet. In spiegelbildlicher Entsprechung zur radikalen Islamkritik bewertet er pragmatische Fragen des deutschen Religionsverfassungsrechts in der Perspektive des Weltbürgerkrieges.

Kulturpessimistische Grundierung

Wie die Islamkritiker fürchten, dass ein islamischer Religionsunterricht die Werteordnung des Grundgesetzes untergraben werde, sieht er umgekehrt in der Unterweisung durch Religionslehrer unter staatlicher Aufsicht das Instrument eines verdeckten Krieges, dessen Zweck die Assimilation der Muslime sei. Als „traditionell-defensiv“ sortiert Ceylan schließlich den Imam einer Milli-Görüs-Moschee ein, der ihm lange Vorträge über das auserwählte Volk der Türken hält. Diese esoterische Geschichtstheologie ist kulturpessimistisch grundiert.

Als der Imam dem Interviewer die Misserfolge seines autoritären Erziehungsstils erklärt, entpuppt er sich als muslimischer Sarrazin: „Ich habe noch eine andere Entdeckung gemacht, Sie können es gerne auch veröffentlichen, aber die Abstammung spielt eine wesentliche Rolle: ob jemand eine edle Herkunft hat oder nicht. Also, in dieser Hinsicht sehe ich schwarz.“ Er erwähnt die Weiterentwicklung des Rechts durch Neuinterpretation der Quellen, hält die Anwendung der Methode des „Ictihad“ aber in der dekadenten Gegenwart nicht mehr für möglich.

Verbannung des Rationalismus aus der Theologie

Mit dieser Methode und anderen Kunstgriffen der Anpassung überlieferter Rechtsnormen an neue Sachverhalte beschäftigen sich mehrere Aufsätze. Die Berücksichtigung wechselnder historischer Lagen kann sich auf den Koran selbst berufen, in dem spätere Suren früher offenbarte ablösten. Am Instrumentarium einer flexiblen Rechtshermeneutik fehlt es also nicht. Umso schwerer wiegt, dass nur eine winzige Minderheit der Rechtsgelehrten in den islamischen Ländern eine liberale Reform der Scharia bejaht.

Nasr Hamid Abu Zayd ist am 5. Juli 2010 in Kairo gestorben. Seinen Aufsatz über den Fundamentalismus liest man als Vermächtnis. „Das politische Europa - und bis zu einem gewissen Grad auch das intellektuelle Europa - trägt eine Verantwortung für das Entstehen der Krisen in der islamischen Welt.“ Wollen die Europäer auf die Trennung von Religion und Politik hinwirken, dürfen sie der Politisierung der Theologie nicht ohne Not Anlässe liefern. Ein Lehrstück ist Abu Zayds Geschichte der Abbasiden: Der Versuch, die Lehre der Mutaziliten vom erschaffenen, nicht zeitlosen Koran mit den Zwangsmitteln der Obrigkeit durchzusetzen, endete mit dem Triumph der Konservativen und der Verbannung des Rationalismus aus der Theologie.

Thorsten Gerald Schneiders (Hrsg.): „Islamverherrlichung“. Wenn die Kritik zum Tabu wird. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2010. 402 S., br., 39,95 €.

Quelle: F.A.Z.
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Jahrgang 1967, Redakteur im Feuilleton.

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