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08.02.2008 ·  Amerikanische Verfassungsrichter beziehen in einem Sammelband zu Fragen des Völkerrechts Stellung

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Die amerikanischen Verfassungsväter schreiben gleich im ersten Satz der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten, dass "eine geziemende Rücksichtnahme auf die Meinungen der Menschheit" geboten sei. Welche Konsequenzen diese Selbstverpflichtung hat, insbesondere wenn es um die Berücksichtigung von Völkerrecht und ausländischem Recht in der Rechtsprechung des Supreme Court geht, darüber wird seit langem leidenschaftlich debattiert. Was amerikanische Verfassungsrichter über Jahrzehnte zu völkerrechtlichen Fragen gesagt haben, lässt sich nun in einem Sammelband des amerikanischen Völkerrechtlers Christopher Borgen nachlesen. Der Rechtsprofessor von der katholischen St. John's University in New York hat ein knappes Dutzend Vorträge zusammengestellt, die frühere und noch amtierende Supreme-Court-Richter bei den Jahrestreffen der Völkerrechtsgesellschaft "American Society of International Law" (ASIL) in Washington gehalten haben. Begleitet wird die Sammlung von einer prägnanten Schilderung der "Evolution", die die verfassungsrichterlichen Überzeugungen vom Spannungsverhältnis zwischen nationalem Recht und Völkerrecht seit den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts durchlaufen haben.

Der schmale Band hat nicht den Anspruch, einen umfassenden Überblick über die Rechtsprechung des Supreme Court zum ausländischen Recht und Völkerrecht zu geben. Auch reflektieren die gesammelten Reden nicht notwendigerweise die Mehrheitsmeinung am Obersten Gerichtshof. Ferner gibt es historische Lücken. Nach den Vorträgen von Supreme-Court-Richter Robert Jackson 1945, 1949 und 1952 vergingen mehr als vierzig Jahre, bevor 1994 erstmals wieder mit Harry Blackmun ein Verfassungsrichter vor der ASIL sprach. Die Zeitspanne des Kalten Krieges wird nicht abgedeckt. Auch gibt die Vortragssammlung keinen umfassenden Überblick über die Kontroversen amerikanischer Verfassungsrichter zur Rolle des Völkerrechts. Die Beiträge stammen überwiegend von Supreme-Court-Richtern, die man als völkerrechtsfreundlich bezeichnen mag. So sind vier der fünf Verfassungsrichter, die seit Mitte der neunziger Jahre gesprochen haben, Verfechter der Überzeugung, dass es nützlich sein könne, für die Interpretation amerikanischer Grund- und Freiheitsrechte ausländisches Recht und Völkerrecht heranzuziehen. Der einzige Beitrag, in dem energisch Widerspruch dagegen erhoben wird, stammt von dem "Originalisten" Antonin Scalia. Seine Gründe hat der konservative Supreme-Court-Richter mehrfach in öffentlichen Streitgesprächen mit Verfassungsrichter Stephen Breyer vom linken Flügel dargelegt. Weniger in Erscheinung getreten in der Debatte über die Relevanz ausländischen Rechts für die Interpretation amerikanischer Verfassungsrechte ist die ebenfalls zum linken Flügel zählende Verfassungsrichterin Ruth Bader Ginsburg. Ihr 2005 gehaltener Vortrag vor der ASIL ist der jüngste in dem Sammelband. Ginsburg schließt mit der optimistischen Einschätzung, "dass der Supreme Court auch in Zukunft geziemend Rücksicht auf die Meinungen der Menschheit nehmen wird". Denn in Zeiten der Globalisierung könne man es sich nicht leisten, Rechtsentwicklungen in anderen Demokratien zu ignorieren. Zum Zeitpunkt von Ginsburgs Prognose war der konservative Flügel des Supreme Court freilich noch nicht durch den gegenwärtigen Vorsitzenden John Roberts und Verfassungsrichter Samuel Alito gestärkt. Beide Supreme-Court-Richter haben deutlich gemacht, dass sie nichts davon halten, die amerikanische Verfassung im Lichte ausländischen Rechts zu interpretieren.

Die Debatte darüber, ob und was Amerika beim Grundrechtsschutz von anderen Ländern lernen kann, ist indes ein relativ neues Thema. Die früheren Reden, die in der Zeitspanne von den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts bis zum Zweiten Weltkrieg von den Supreme-Court-Vorsitzenden William Howard Taft und Charles Evans Hughes sowie von Richter Owen Roberts gehalten wurden, beschäftigten sich dagegen vornehmlich mit der Frage, welche Rolle Amerika beim Aufstieg zur Supermacht für die Fortentwicklung des Völkerrechts und als Architekt eines neuen internationalen Rechtssystems spielen könne. Bedingt durch den Krieg und durch die politischen Erfahrungen, die insbesondere der frühere amerikanische Präsident Taft mit an das Verfassungsgericht brachte, standen zunächst Überlegungen zur Streitschlichtung zwischen den Nationen im Vordergrund. Wie dann allmählich der Einzelne stärker in den Fokus des Völkerrechts geriet, lässt sich an den drei Reden von Verfassungsrichter Robert Jackson ablesen. Geprägt durch seine Erfahrungen als amerikanischer Hauptanklagevertreter bei den Nürnberger Prozessen, prophezeite Jackson, der bis heute als einer der herausragendsten Verfassungsrichter gilt, dass das Völkerrecht mehr und mehr Bedeutung gewinnen werde, um Kriegsverbrecher zur Verantwortung zu ziehen.

Die völkerrechtlichen Fragen, die der von der Regierung Bush geführte Krieg gegen den Terrorismus aufwirft, werden dagegen in den Reden, die seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 gehalten wurden, nur in allgemeiner Form angesprochen. Das ist bedauerlich, verwundert allerdings nicht, solange der Supreme Court noch Fälle zu entscheiden hat, in denen es um die Rechte der Gefangenen in Guantánamo geht.

KATJA GELINSKY.

"A Decent Respect to the Opinions of Mankind . . ." Selected Speeches by Justices of the U.S. Supreme Court on Foreign and International Law. Edited by Christopher J. Borgen. American Society of International Law, Washington 2007. 168 S., br., 20,- $.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.02.2008, Nr. 33 / Seite 38
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