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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Die Verfassung der Väter

 ·  Bruce Ackerman erzählt eine Geschichte der Fehlbarkeit

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Bruce Ackerman, Staatsrechtler und Politologe an der Yale Law School, ist hierzulande mit seinem sozialreformerischen Buch "Die Stakeholder-Gesellschaft" (Campus) bekannt geworden. Jetzt greift er mit einer mikroskopischen Studie in die Debatte um die Auslegung der amerikanischen Verfassung ein. Im Februar 1801 stand die Nation vor dem Bürgerkrieg. Die Präsidentschaftswahl war im Wahlmännergremium in eine Sackgasse geraten, mit Stimmengleichstand zwischen dem (demokratisch-)republikanischen Präsidentschaftskandidaten Thomas Jefferson und seinem für das Vizepräsidentenamt vorgesehenen Parteigänger Aaron Burr. Nun mußte das mehrheitlich föderalistische Repräsentantenhaus entscheiden, und noch nach sechs Tagen und 35 Wahlgängen fehlte Jefferson die notwendige neunte Stimme einer Staatendelegation zur entscheidenden Mehrheit. Bedrohlich zeichnete sich ein Machtvakuum ab: Am 4. März würde die Amtszeit des abgewählten John Adams zu Ende gehen, und die Verfassung schwieg sich über eine Lösung des Dilemmas aus.

Schon zogen die (demokratisch-)republikanischen Gouverneure von Pennsylvania und Virginia Truppen zum Marsch auf Washington zusammen, um einen beherzten Griff der Föderalisten nach dem Präsidentenamt abzuwehren. Um die Baustelle des kaum halbfertigen Kapitols sammelte sich eine aufgewühlte Volksmenge, überall wurde lautstark debattiert. In den Zeitungen erschienen Aufsätze wie der elegant und gewinnend formulierte Vorschlag eines gewissen "Horatius" zur Lösung des präsidialen Verfassungsknotens ("The Presidential Knot"), den der Verfassungsrechtler Bruce Ackerman in seiner spannend erzählten Darstellung der "Revolution von 1800" Außenminister John Marshall zuschreibt, den Adams noch kurz vor Ende seiner Amtszeit zum Chefrichter ernannte.

Folgt man Ackermans These, dann sah sich Marshall selbst in der Rolle des von der Verfassung nicht vorgesehenen Interimspräsidenten, juristisch fest gegründet auf Argumente, die in seinen Urteilen später immer wiederkehren. Doch es kam anders: Im 36. Wahlgang wurde Jefferson zum dritten Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt. Daß er selbst dabei die Stimmen auszählte, ist nur eine von den zahlreichen verfassungsrechtlichen Kuriositäten, die diese faszinierende Skizze eines Schlüsselmoments der amerikanischen Verfassungsgeschichte aufdeckt. In einer Potentialgeschichte, die den Leser an historische Weggabelungen zurückversetzt, entzaubert der an der Yale Law School lehrende Juraprofessor die Gründerväter und ihren bei allem Glanz doch unvollkommenen Verfassungstext. "Das konstitutionelle Wunder, wenn man davon sprechen kann, geschah nicht 1787 in Philadelphia, sondern 1801 in Washington", schreibt Ackerman. Denn: "Es ist eine Sache, eine Verfassung zu schreiben - eine andere ist es, ob diese die Zeitläufte überlebt, und noch einmal ein anderes, ob sie bestehen kann in einer Welt, für die diese Verfassung nicht gemacht war."

Nicht vorausgesehen hatten die Verfassungsväter offenkundig die Herausbildung politischer Parteien - und einen Wettbewerb um die Präsidentschaft, der von Gegensätzen in einem dual ausdifferenzierten System geprägt ist, kurz: ein Präsidentenamt mit plebiszitärem Charakter, das mit dem Vorbild des unparteiischen Staatenlenkers Washington kaum noch etwas gemein hatte. Zum Gelingen des ersten demokratischen Machtwechsels in der jungen Demokratie brauchte es mehr als genaue Lektüre des Verfassungstextes. Mit Glück, staatsmännischem Geschick und juristischem Fingerspitzengefühl gelang ein durchgreifender Wandel, der bis heute nachwirkt und sich, so Ackerman, tief eingeschrieben habe in die Grammatik der Verfassungsentwicklung. Schlüsselsätze dieses Dialogs der Generationen entdeckt der Jurist und Politikwissenschaftler an zwei anderen Wendepunkten amerikanischer Rechtsgeschichte wieder: in der "Reconstruction" der Bürgerkriegsjahre und in den juristischen Auseinandersetzungen um Roosevelts "New Deal". Die fehlbare Konstitution wurde zum historischen Glücksfall.

Wie in der Verfassungskrise zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts eine Sprache erfunden wurde, "um den unendlichen Disput über Grundwerte des Gemeinwesens immer neu auszutragen", das erläutert Ackerman an zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs aus den Vorfrühlingstagen des Jahres 1803. Die eine ist längst ein Klassiker der westlichen Verfassungstradition, ein Schwergewicht im heiklen Balanceakt der Gewaltenverschränkung: "Marbury v. Madison", das Urteil, in dem sich der Oberste Gerichtshof selbst die Kompetenz einräumte, vom Kongreß erlassene Gesetze am Maßstab der Verfassung zu prüfen und notfalls zu verwerfen.

Bei der Recherche für den dritten, Interpretationsfragen gewidmeten Band seiner verfassungshistorischen Trilogie "We the People", aus der bislang die Teile "Foundations" (1991) und "Transformations" (1998) erschienen sind, nahm Ackerman "Marbury" noch einmal genauer unter die Lupe und stieß dabei auf die Geschichte des fast vergessenen Falles "Stuart v. Laird", den der Oberste Gerichtshof am 2. März 1803 entschied. Nur sechs Tage nach der Entscheidung "Marbury v. Madison", die man, so des Autors überraschender Befund, eigentlich als Fußnote zu "Stuart" lesen müsse.

In der Zusammenschau stünden beide Fälle für die Überzeugung, daß ein Oberster Gerichtshof wesentlichen Anliegen eines Präsidenten und seiner Partei nachgeben sollte. Während "Marbury" zeige, daß es in weniger wesentlichen Belangen durchaus angemessen sein könne, frühere Festlegungen des demokratischen Souveräns bestehen zu lassen, setzt "Stuart", in der Interpretation Ackermans, den im aktuellen Wählerauftrag wurzelnden politischen Wandel ins Recht.

Worum aber ging es? Zugrunde lagen beiden Entscheidungen die Justizreformen des Föderalisten, die Präsident Adams in den letzten Tagen seiner Amtszeit noch hektisch zu zementieren versuchte. Zu Richtern an zahlreichen neu eingerichteten Bundesgerichten wurden Parteifreunde ernannt, darunter ein gewisser William Marbury. Der hatte Pech: Seine Ernennung wurde so spät besiegelt, daß ihm die Urkunde nicht mehr zugestellt wurde. Sie blieb auf dem Tisch des für die Zustellung zuständigen Ministers liegen, wo sie der neue Präsident Jefferson fand. Der wies den nun zuständigen James Madison an, die Urkunde einzubehalten. Madisons Vorgänger war Marshall gewesen, den Adams kurz vor Ende seiner Amtszeit auch noch zum Chefrichter berufen hatte. Marbury erhob Klage vor dem Obersten Gerichtshof und beantragte einen "writ of mandamus" - eine richterliche Anweisung an Madison, ihm die Urkunde auszuhändigen. Marshall gab Marbury recht: Der Präsident ist zwar frei, Staatsdiener zu ernennen. Aber er kann Richter nicht nach Belieben entlassen, das verbietet schon die Garantie richterlicher Unabhängigkeit. Wirksam, befand Marshall, war Marburys Ernennung mit Ausfertigung der Urkunde. Auf die Zustellung kam es nicht an. Aber obwohl Marbury von Rechts wegen die Einsetzung in sein Amt verlangen durfte, verlor er seinen Prozeß. Denn, so entschied Marshall: Die Marbury zustehende Wiedergutmachung konnte nicht durch ein "mandamus" des Obersten Gerichtshofs erfolgen. Das Gesetz, das das Gericht ermächtigte, solche Anordnungen zu treffen, war verfassungswidrig und darum nichtig.

Für verfassungsgemäß erklärte der Oberste Gerichtshof wenige Tage später in "Stuart" hingegen das im März 1802 von Präsident Jefferson unterzeichnete Gesetz, mit dem die eilige Justizreform der Föderalisten zurückgenommen wurde. Chefrichter Marshall überließ den Urteilsentwurf seinem Richterkollegen William Paterson, der in einer knappen Begründung Adams eilig etabliertem Gerichtssystem den Boden entzog.

Durch die Brille Ackermans zeigt sich "Marbury" damit als Moment des "konservativen Widerstands", in dem sich das Gericht, zugunsten des vom früheren Präsidenten eingesetzten Richters Marbury, als Verteidiger eines ancien régime präsentiert, der hart erkämpfte Grundsätze zu wahren hat. "Aber nach Marbury kommt Stuart, der Moment richterlicher Anpassung und Teilnahme an der Legitimation einer neuen Verfassungsordnung."

Föderalisten, Republikaner - jeder bekam ein bißchen recht, und so wurde der Weg frei für einen sanften Wandel, eine neue konstitutionelle Wirklichkeit. "Indem man ein Verfassungsrecht kleiner Teilsiege schuf, konstruierten beide Seiten eine Welt von Verfassungsbedeutungen, die größer war als die Summe ihrer republikanischen und föderalistischen Teile." Die nächste Generation konnte, so Ackermans explosives Fazit, die Verfassung als eine Ressource ansehen, die Parteilichkeiten transzendierte und Grundwerte des Gemeinwesens verhandelbar machte.

Ackerman wäre nicht Ackerman, wenn seine kenntnisreiche Beschreibung der historisch gewachsenen Grammatik dialogischer Verfassungsinterpretation nicht auch ein Beitrag zu aktuellen Debatten wäre. Sein pointiertes Loblied auf die unendliche juristische Konversation zwischen Zeiten und Generationen liest sich als leidenschaftliche Kampfschrift gegen die "Originalisten" unter den amerikanischen Verfassungsauslegern. Dabei ist die mikroskopische Studie auch für den europäischen Leser ein eindrückliches Lehrstück, das den Blick von Philadelphia und Washington zum Herrenchiemsee lenkt und nach Karlsruhe, nach Bonn und Berlin, Brüssel und Rom, Straßburg und Luxemburg. Denn jede Verfassungstradition erklärt sich zuerst aus dem eigenen Werden.

ALEXANDRA KEMMERER

Bruce Ackerman: "The Failure of the Founding Fathers". Jefferson, Marshall, and the Rise of Presidential Democracy. The Belknap Press of Harvard University Press, Cambridge/Mass. und London 2005. 368 S., geb., 29,95 $.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.03.2006, Nr. 65 / Seite 37
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