Gerhard Schröder ist unter uns: als mächtiger Zar, wenn man der „Süddeutschen Zeitung“ glauben darf, der seine Finger nicht nur bei Gasprom-Geschäften im Spiel hat, sondern vor allem auch dann, wenn es darum geht, Hintergründe davon aufzudecken. Wenn es stimmt, was die Zeitung in ihrer Mittwochsausgabe berichtet, dann könnte Freund Putin stolz sein auf diesen lupenreinen Sozialdemokraten: Die Kanzlei Nesselhauf, die den Alt-Bundeskanzler vertritt, habe bei Hamburger Buchhändlern angefragt, ob sie das inzwischen in der sechsten Auflage im Heyne-Verlag (Random House) vertriebene Buch von Jürgen Roth „Der Deutschland-Clan - Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz“ vorrätig hätten.
Darin gibt es eine Passage, die sich mit Schröders Tätigkeit für den russischen Gasprom-Konzern befasst. Die Bücher seien, so die Zeitung in einem thrillerhaft-verschwörungstheoretischen Ton, bestellt und dann „jeweils von einem Fahrer abgeholt“ worden. Daraufhin hätten die Buchhändler Post von der Kanzlei Nesselhauf bekommen: Sie sollten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben, in der sie sich dazu verpflichten, keine weiteren Exemplare eines Buchs zu vertreiben, gegen das es, so die „Süddeutsche Zeitung“, gar keine einstweilige Verfügung gebe, das also in keiner Weise indiziert sei. Darüber hinaus habe Random House, so wird dessen Justiziar Rainer Dresen zitiert, an die Nesselhauf-Kanzlei eine „ungenannte Geldsumme“ gezahlt, „damit die Buchhandlungen endlich in Ruhe gelassen werden“.
Passagen, die es nicht geben soll
Wie sich nun herausstellt, haben die Buchhandlungen auch so Ruhe; verärgert sind sie dennoch. Der Hamburger Buchhändler Ralf Rösch vermutet, dass es Schröders Anwälten hauptsächlich darum gehe, „die kleinen Buchhändler ordentlich zu verschrecken“. So sei er in dem Schreiben auch dazu aufgefordert worden, die entstehenden Anwaltskosten zu übernehmen. Kunden seiner Buchhandlung können Roths Buch erst einmal nicht mehr dort kaufen. Rudolf Oechtering von der Buchhandlung C. Boysen sieht die Sache gelassener: „Solange ich keine Mitteilung von Random House habe, vertreibe ich das Buch von Jürgen Roth weiter.“
Der Anwalt Michael Nesselhauf, den die „Süddeutsche Zeitung“ am Mittwoch nicht sprechen konnte, erklärt gegenüber dieser Zeitung, Random House habe mit dem ominösen Geld einfach die entstandenen Anwaltskosten bezahlt, übrigens auch für die Buchhändler. Man habe gegen den Verlag wegen einer gewissen Gasprom-Passage schon vor einem Jahr eine einstweilige Verfügung erwirkt, der Konzern habe diese auch akzeptiert und sich verpflichtet, das Buch in dieser Form nicht mehr zu vertreiben.
Vor einigen Wochen, so Nesselhauf, habe er dann Stichproben bei den Buchhändlern genommen: Die beanstandete Passage sei gar nicht oder nur unzureichend verändert worden. Daraufhin habe er im Auftrag seines Mandanten Schröder gegen Random House eine weitere Verfügung erwirkt, die abermals akzeptiert worden sei, allerdings mit einer in solchen Fällen üblichen Aufbrauchsfrist. Wer sich also über Gerhard Schröders Gasprom-Posten in der Jürgen-Roth-Fassung schlau machen will, kann das bis zum 3. Juli tun. Danach darf Random House nur noch solche Exemplare vertreiben, in denen die besagte Passage durch eine neue ersetzt ist. Die Sache ist damit, wie sowohl Nesselhauf als auch Random-House-Justiziar Dresen bestätigen, einvernehmlich geregelt.
Gerhard & seine Spießgesellen
Klaus D. Wolf (serigala)
- 19.06.2008, 10:06 Uhr
Je höher desto unvorsichtiger
Benedikt Gresser (Benediktus)
- 19.06.2008, 10:08 Uhr
Schröders Spiegelbild
Michael Sextro (mixxxi)
- 19.06.2008, 10:47 Uhr
Caroline von Monaco kann noch mehr
Willy Weberer (WillyWeb)
- 19.06.2008, 11:06 Uhr
Ob man es lesen kann
Markus Teuber (arathorn)
- 19.06.2008, 12:11 Uhr