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Die Macht der Masse

 ·  Ein Aufsatzband zur Frage, wie viele studieren dürfen

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Die Schlüsselfragen ihrer Leistungsfähigkeit werden nicht von "Zukunftskonzepten" beantwortet. Es sind vielmehr Gesichtspunkte wie die erwünschte Studierquote, das Betreuungsverhältnis in der Lehre, die Fähigkeit zu echten Prüfungen und die Art, wie ihr Budget zustande kommt, die für das Funktionieren höherer Bildung ausschlaggebend sind. Insofern ist es dankenswert, wenn jetzt das Journal "Die Hochschule" ein Themenheft zum Mengengerüst der Universitäten herausgegeben hat ("Hochschulkapazitäten - historisch, juristisch, praktisch", hrsg. von Carsten Würmann und Karin Zimmermann, 19. Jg. Heft 2, 2010). Es handelt, mit anderen Worten, von den administrativen Folgen der Hochschulexpansion.

Sie war in den sechziger und siebziger Jahren einerseits erwünscht, andererseits zu begrenzen. Denn hätten sich beispielsweise damals die meisten nicht für Jura, Pädagogik, Soziologie und Germanistik, sondern für Medizin oder Maschinenbau eingeschrieben, wäre die Expansion bald zu kostspielig geworden. Absolute Zulassungsbeschränkungen aber, so stellten die höchsten Gerichte schnell fest, seien nur dann rechtmäßig, wenn zuvor alle vorhandenen Kapazitäten ausgeschöpft worden sind. Diese Ausschöpfung habe außerdem bundeseinheitlich zu erfolgen.

Das geschieht seitdem durch die Berechnung des sogenannten Curricularnormwertes, der jedem Fach eine bestimmte Intensität der Betreuung von Studierenden durch Lehrende zuordnet. Das Studium der Medizin beispielsweise erfordert danach eine ungefähr doppelt so umfangreiche Lehre wie das des Maschinenbaus, welches wiederum 1,3-mal so personalintensiv ist wie das der Anglistik. Wie die Umstellung auf das Bachelor- und Master-System auf das Kapazitätsrecht wirkt, ist umstritten. Man experimentiert mit Bandbreiten und lokalen Zielvereinbarungen. Was sich dabei aber nicht geändert hat, ist der Konflikt zwischen dem Grundrecht auf freie Berufswahl, der Wissenschaftsfreiheit und der trade-off zwischen dem Umfang der Zulassung und der Qualität eines Studiums. Zwar formulierte der Wissenschaftsrat 2008, es sei auszuschließen, "dass die Pflicht zur erschöpfenden Auslastung der Studienkapazitäten die Qualität von Studium und Lehre massiv beeinträchtigt". Aber das ist nur eine Redensart für Forderungen nach mehr Personal. Wenn sie nicht erfüllt werden, bleibt es dabei, dass jene Pflicht eben doch die Vernachlässigung der Studierenden nach sich zieht.

Aufschlussreich ist der Blick in andere Hochschulsysteme. Keine Kapazitätsbeschränkung in den meisten Fächern bzw. eine weitgehende Freiheit der Hochschulen, solche Beschränkungen selbst festzusetzen, kennen Österreich, die Schweiz und Frankreich. Letzteres konzentriert die Selektivität auf Einrichtungen, die einen besseren Ruf als die normalen Universitäten haben: Grandes écoles und Instituts universitaires de technologie. Sie kennen Eingangsprüfungen.

Ein gewichtetes Lotterieverfahren praktizieren die Niederlande überall dort, wo aufgrund arbeitsmarktpolitischer Gesichtspunkte oder starker lokaler Überschussnachfrage nur beschränkt zugelassen wird. Weitgehend selbständig entscheiden hingegen die britischen Hochschulen, wodurch es dort zu starken Unterschieden zwischen Hochschulen und innerhalb von Hochschulen zwischen Fächern kommt. Die Universität kann sogar unterschiedliche Gebühren je nach Studiengang erheben und so die effektive Nachfrage steuern. In Finnland schließlich sorgt die Tatsache, dass fast alle Schüler eine Studienberechtigung erwerben und die berufliche Bildung nicht sehr entwickelt ist, für einen immensen Stau vor den Universitäten: Nur ungefähr ein Drittel eines Jahrganges wird nach Schulabschluss sogleich zum Studium zugelassen.

Man sieht also deutlich, welche Bedeutung die Mengenwünsche der Politik, die Entscheidung zwischen Abschluss- oder Eingangsprüfung als Zugangsweg und schließlich die Gebührenfrage haben. Ein Fehler der gegenwärtigen Hochschulpolitik besteht vermutlich in der Vorstellung, zwischen diesen Komponenten alle möglichen Kombinationen, Mischungen und Steigerungsabsichten für sinnvoll zu halten.

kau

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.02.2011, Nr. 39 / Seite N5
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