14.12.2009 · Ein nur bedingt empfehlenswerter Wegweiser
Die Finanzkrise hat zumindest einen Gewinner gehabt: Juristen, die sich auf Anlegerschutz spezialisiert haben. So bescherte die Klagewelle gegen Banken und Sparkassen wegen der wertlos gewordenen Lehman-Zertifikate vielen Anwälten Einnahmen - und einigen Sparern Entschädigungen, zu denen sich das Finanzgewerbe ohne die Gerichtsprozesse mit ihrem unkalkulierbaren Ausgang wohl nicht durchgerungen hätte.
Schon zuvor hat die Massenklage von rund 17 000 Telekom-Aktionären gezeigt, wie viel Hoffnungen Investoren oft auf die Justiz setzen. Und wie viele Mandanten sich von einzelnen Kanzleien publicityträchtig und fabrikmäßig durch die Gerichtsverfahren schleusen lassen. Eine gute Idee also, ein Kompendium rund um das Anlegerschutzrecht herauszubringen, das sich an Geschädigte ebenso wendet wie an Verkäufer und Vermittler von Finanzprodukten - vor allem aber an die Rechtsberater aller Seiten.
Ein Rechtsanwalt, ein ehemaliger Richter und ein Verbraucherschützer haben sich dafür zusammengetan, um die komplizierte Rechtslage überschaubar zu machen. Diese ist nämlich ähnlich zersplittert wie der Markt der Geldanlagen. Denn viele der einschlägigen Gesetzesregelungen werden in rascher Folge reformiert, weil die Europäische Union immer neue Vorgaben erlässt. Anderes hat der Gesetzgeber gar nicht geregelt, so dass auch die Rechtsprechung genau kennen muss, wer sich im Gestrüpp der Vorschriften und Grundsatzurteile nicht verlaufen will. Das gilt vor allem für den "Grauen Kapitalmarkt" mit seinen Milliardenumsätzen, den die Politik bislang weitgehend dem freien Spiel der Kräfte überlässt.
Den Autoren ist zu danken, dass sie auch Grauzonen nicht aussparen, die bis ins Kriminelle reichen. Das betrifft Kursmanipulationen mit Aktien ebenso wie dubiose Verkaufsmodelle mit "Anlagediamanten" oder zwielichtige Fondskonstruktionen wie etwa jene der "Göttinger Gruppe", die schließlich in sich zusammengebrochen ist. Doch die Gerichtsurteile werden eher beliebig aneinandergereiht als systematisch erklärt.
Wer vorher nicht wusste, was ein "Over the counter-Geschäft" ist, hat es hinterher auch nicht wirklich verstanden. Auch sonst wird vieles nur gestreift: Mit insgesamt drei Sätzen zwei verschiedene Typen strafbarer Kursmanipulation zu erklären ("Scalping" und "Frontrunning") reicht nicht aus - zumal wenn letzterer Begriff fast konsequent falsch geschrieben wird.
Und dies ist das eigentliche Manko: Über weite Strecken wimmelt das Buch von Orthographie- und Grammatikfehlern; Kommata sind wie mit dem Salzstreuer auf die Seiten verteilt, manche Sätze sprachlich kaum nachzuvollziehen. Für den Marktführer unter den juristischen Fachverlagen ist das haarsträubend. Die Kunden sollten den Verlag auf die Probe stellen und einmal schauen, ob sie ihre mutmaßlichen Rechtskenntnisse nicht nutzen können, um eine Minderung des Kaufpreises durchzusetzen.
JOACHIM JAHN