Ordo. Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft. Band 55. Lucius & Lucius Verlagsgesellschaft, Stuttgart 2004. 478 Seiten. 78 Euro.
Warum wird Kluges nur gedacht und geschrieben, warum nicht auch umgesetzt in politisches Handeln? Um zu verbessern, was nur dürftig gelöst ist, um aufzuhalten, was fehlläuft, um zurückzudrehen, was schiefgegangen ist? Die scheinbar so einfache Frage drängt sich auch beim Lesen dieses jüngsten Ordo-Bandes wieder auf. Was zum Beispiel ist von der Verfassung für Europa zu halten, die der "Konvent für die Zukunft Europas" vorgeschlagen hat? Nichts oder zumindest nicht sehr viel, wenn man liest, was Manfred Streit zu dem 325 Seiten langen Vorschlag mit dessen Gewirr von mehr als 300 Artikeln schreibt. Die Länge dieses Konvoluts stehe für ein Dauerproblem der europäischen Integration mit unschönen ordnungspolitischen Folgen. Das Problem ergebe sich aus dem Spannungsfeld zwischen nationalstaatlichem Souveränitätsprinzip und marktwidrigem Interventionismus.
Streit wirft dem Verfassungsentwurf vor, daß er die (inzwischen zu) starke Position der EU-Kommission noch verfestigt. Er liefere ihr an Macht nach, was ihr bisher zugewachsen sei und was sie mit der Aufgabenvermehrung erworben habe. Daß im Gesetzgebungsverfahren nur sie ein Vorschlagsrecht habe, aber andere demokratische Verfassungen das Recht zur Gesetzesinitiative dem Parlament einräumten, bedeute ein alarmierendes Demokratiedefizit. Eine derartige Entmachtung des Parlaments sei in keiner Verfassung der EU-Mitgliedstaaten vorgesehen.
Ferner greift Streit an, daß der Verfassungsentwurf die Kommission ermächtigt, Initiativen zur Förderung der allgemeinen Interessen der Union zu ergreifen. Das bloße Fördern entspreche zwar ihrem Auftrag, aber entscheidend sei, wer diese allgemeinen Interessen bestimme. Sollte auch dies der Kommission zugedacht sein, komme sie einem autoritären Herrscher sehr nahe. Für Streit sind die von ihm aufgeführten Mängel so schwerwiegend, daß sie die Legitimität des Projekts Europäische Union in Frage stellen dürften.
Auch bei der Krankenversicherung fragt sich, warum sie in Deutschland so wettbewerbsbeschränkend, so bürokratisch regelungswütig, versicherungstechnisch so verfehlt, mit wenig Selbstverantwortung und dann noch als zusätzlicher Umverteilungsapparat organisiert ist. Dirk Sauerland unterzieht diese Gesetzliche Krankenversicherung in seinem Beitrag einer ordnungspolitischen Analyse - einer weiteren, denn solche Analysen gibt es schon viele. Überflüssig ist sie darum nicht, im Gegenteil. Sauerland nennt diese Versicherung treffend eine der "ordnungspolitischen Großbaustellen". Doch errichtet er in seinem Beitrag keine ordnungspolitisch perfekte Kathedrale mit ausschließlich privaten Unternehmen der Krankenversicherung (PKV), in der sich dann auch alle Gläubigen der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu ihrem Heil bekehren lassen können (und sollten), sondern bleibt auf dem Boden der bedrückenden politischen Tatsachenwelt.
Da eine Abkehr von der GKV auf absehbare Zeit wohl eine Utopie bleiben wird, wägt Sauerland die Möglichkeiten und die beiden in der Politik diskutierten Modelle, wie die schwerkranke GKV durchzubringen sei, nach vorangestellten ordnungstheoretischen Betrachtungen gegeneinander ab: durch eine Ausweitung der GKV auf sämtliche Bürger (schönklingend und erklärungsbedürftig "Bürgerversicherung" genannt) oder durch einkommensunabhängige Pauschalen je Kopf - entweder ausgedehnt auf alle Bürger oder wie bisher begrenzt auf die GKV-Zwangsversicherten (ebenfalls unzulänglich bezeichnet als Gesundheitsprämien). Für Sauerland ist ordnungspolitisch das Prämienmodell gebotener.
Daß die deutsche Gesundheitsversorgung durch die Gesetzliche Krankenversicherung mit ihrem obrigkeitsstaatlichen Dirigismus an ihre Grenzen gelangt ist, legen Peter Oberender und Jochen Fleischmann in ordnungspolitischen Anmerkungen zum Sozial- und Wettbewerbsrecht sowie zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2004 dar. Wettbewerbsrecht spiele in der Gesundheitspolitik so gut wie keine Rolle mehr. Sozialrecht und Wettbewerbsrecht seien strikt getrennt. Die "Reform" des Jahres 2000 habe das nochmals verschärft und jenes Urteil diese Trennung bestätigt. Die Trennung nütze vor allem den Krankenkassen, aber schade allen anderen Systembeteiligten, besonders den Patienten und den Versicherten. Einige jüngere Wettbewerbselemente halten beide Autoren für völlig ungenügend.
Wie beratungsresistent Deutschlands politische Führung ist, führt Walter Hamm vor. In seinem Beitrag über "staatlich verschuldete Wachstumsstörungen" zählt er auf, was alles das wirtschaftliche Wachstum behindert oder sogar unterbindet. Die maßgebliche Ursache dafür liege in verfehlter staatlicher Politik und damit in der Verantwortungslosigkeit der politischen Führung. Die erdrückende Fülle der Beispiele ist beklemmend und noch nicht einmal vollständig. Was Hamm im einzelnen ausmalt und belegt, ist, wie er selbst anmerkt, nicht neu, wird von ihm wie von anderen Sachkundigen seit Jahren in wechselnder Form vorgetragen, und die ersichtlichen Folgen dieser katastrophalen Politik sind so offenkundig, wie es die Ignoranz der politischen Führung ist, sie zu beachten und abzuwehren.
Eingeleitet wird der Ordo-Band mit einem Essay von Guy Kirsch über "Die Anmaßung von Wissen und Glauben". Die Anmaßung bestehe darin, zu meinen, Gewißheit zu haben, und mit ihr zu handeln, ohne zu zweifeln. Die Gefahr der Anmaßung von Wissen und Glauben besteht für ihn vor allem darin, daß Wissende wie auch Glaubende Skepsis und Zweifel bei sich nicht zulassen oder bei anderen zu unterdrücken versuchen, um Handlungsrechte unangreifbar zu machen und gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Machtstellungen abzusichern. Kirsch sieht seine Gedanken auch als Plädoyer dafür, Skepsis zu institutionalisieren. Ein institutionelles Arrangement, das wie kein anderes sicherstelle, daß einerseits Antworten und Gewißheit, andererseits Fragen und Skepsis zum Zuge kämen, sei der Wettbewerb.
Als Anmerkungen zu Kirsch und besonders lesenswert schreibt Hans Willgerodt über "Die Anmaßung von Unwissen". Eine solche liegt für ihn zum Beispiel dann vor, "wenn die Regierenden oft jahrelang hartstirnig erkennbare Entwicklungen, etwa der öffentlichen Finanzen und Sozialversicherungseinrichtungen, und andere erwiesene Tatsachen beschönigen oder ignorieren, weil sie die Möglichkeit haben, sie durch Staatsverschuldung und auf andere Weise zu verschleiern". Es sei Anmaßung von Unwissen, wenn die Politik so verfahre, als gebe es keine Kenntnisse über ordnungspolitische Sachverhalte und Probleme. Es bedeute Anmaßung von Unwissen, wenn Aussagen über Tatsachen und Zusammenhänge ohne Gegenbeweis abgestritten oder sogar geleugnet würden, die sich bisher über Kritik und Zweifel bewährt hätten. "Auch das Unwissen unterliegt jenem Zweifel, den man dem Wissen entgegenbringt."
Ernst Helmstädter schreibt über die Institutionen der Wissensteilung als Aufgabe der Ordnungspolitik. Er zielt darauf, den möglichen Beitrag der Nationalökonomie zur wirtschaftlichen Nutzung des Wissens für Innovationen darzustellen. Gerd Habermann geht der Frage nach, ob Utopien sozialistisch sein müssen: Sie müssen nicht. Er zeigt die große Linie utopischer liberaler Ordnungsentwürfe auf, in denen Freiheit, Eigentum und Familie im Mittelpunkt stehen. Man brauche solche idealen Entwürfe, um sich persönlich orientieren und die Politik beurteilen zu können. Insgesamt umfaßt der Band sechzehn Einzelbeiträge, und 23 Buchbesprechungen schließen ihn ab.
KLAUS PETER KRAUSE