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16.11.2009 ·  Die Logik bilateraler Investitionsabkommen

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Internationale Investitionsabkommen erfreuen sich in den vergangenen beiden Dekaden einer wachsenden Beliebtheit. Bis Ende 2008 stieg die Zahl bilateraler Investitionsabkommen auf rund 2700, verglichen mit weniger als 500 Abkommen in 1990. Hinzu kommen mehr als 2800 Doppelbesteuerungsabkommen. Deutschland schloss 1959 das weltweit erste bilaterale Investitionsabkommen mit Pakistan und nimmt mit rund 140 solcher Abkommen international die Spitzenposition ein. Die rasche Verbreitung von internationalen Investitionsabkommen wirft eine Reihe von Fragen auf. Warum unterzeichnen die Zielländer für ausländische Direktinvestitionen solche Abkommen, die ja mit einem Souveränitätsverzicht und Kosten verbunden sind, und welche Motive haben die Investorenländer?

Karl Sauvant, Gründungsdirektor des Vale Columbia Center on Sustainable International Investment und langjähriger Leiter der Investitionsabteilung der Unctad, und seine Mitarbeiterin Lisa Sachs haben einen interessanten Sammelband zusammengestellt, der viele Fragen beantwortet. Das Buch enthält neben einem exzellenten Überblicksartikel der Herausgeber über 20 Beiträge von international anerkannten Ökonomen und Juristen, die die Geschichte, den institutionellen Hintergrund und die wesentlichen Merkmale von bilateralen Investitions- und Doppelbesteuerungsabkommen beschreiben sowie deren Einfluss auf die Direktinvestitionsströme umfassend analysieren.

Die Motive der Investorenländer sind relativ leicht ersichtlich. Da es kein internationales Rahmenwerk für grenzüberschreitende Investitionen gibt und dieses nach Scheitern der MAI-Verhandlungen der OECD-Länder im Jahr 1998 auch in weite Ferne gerückt ist, suchen die Investoren mit solchen Abkommen Schutz vor Enteignung, Rechtsstreitigkeiten und Ungleichbehandlung sowie eine angemessene Besteuerung. Peter Egger und Michael Pfaffermayer können zeigen, dass die OECD-Länder ihre Auslandsinvestitionen durch den Abschluss von internationalen Investitionsabkommen signifikant gesteigert haben.

Mehrere Autoren beschäftigen sich mit der Frage, ob der Wettbewerb der Entwicklungsländer um ausländische Investoren, die Kapital und Technologie in das Land bringen sollen, zu Wohlfahrtsverlusten führt. Deborah Swenson zeigt, dass die Entwicklungsländer zum Teil von bereits vor Ort tätigen ausländischen Unternehmen getrieben werden, Investitionsabkommen zu unterzeichnen. Diese verhindern zwar, dass die Unternehmen ihre Investitionen in andere Länder verlagern, für die Gruppe der Entwicklungsländer könnte dabei aber nach Ansicht von Andrew Guzman ein Wohlfahrtsverlust aufgrund eines kostspieligen Wettbewerbs untereinander entstehen.

THOMAS JOST

Der Verfasser ist Professor an der Hochschule Aschaffenburg.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.11.2009, Nr. 266 / Seite 12
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