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Freiräume für Verwaltungsjuristen

 ·  Hitlers Diktatur aus der Perspektive einer Schlüsselinstitution: Akten der Reichskanzlei

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Akten der Reichskanzlei. Regierung Hitler 1933-1945. Band III: 1936. Herausgegeben für die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften von Hans Günter Hockerts und für das Bundesarchiv von Hartmut Weber. Bearbeitet von Friedrich Hartmannsgruber. R. Oldenbourg Verlag, München 2002. LXVIII und 993 Seiten, 100,- [Euro].

Eine der wichtigen Editionen zur neuesten Geschichte, deren erste doppelbändige Ausgabe (1933/34) vor zwanzig Jahren erschien, schreitet zügiger als bisher voran. Vier Jahre nach dem zweiten, ebenfalls zwei Teile umfassenden Band (1934/35) liegt ein umfangreicher dritter vor - und der Bearbeiter Friedrich Hartmannsgruber verweist in seinen Fußnoten bereits auf Dokumente der Folgebände. Die verringerte Dokumentenzahl ergibt sich aus der im vierten Regierungsjahr weiter nachlassenden Bedeutung der Reichskanzlei. Erschließungspotential, Quellenwert und allgemeiner Nutzen dieses Editionsprojekts lassen sich einschätzen, wenn das politische Gewicht der Reichsbehörde im Zusammenhang mit seinem Funktionswandel gesehen wird.

Mit dem "Gesetz über die Behebung der Not von Volk und Reich", dem "Ermächtigungsgesetz" (23. März 1933), wurde auch die Entmachtung der Reichskanzlei, des vormals zentralen Beratungs- und Koordinierungsorgans, von Hitler eingeleitet und mit der anderthalb Jahre später erfolgenden Vereidigung aller Minister auf seine Person (16. Oktober 1934) konsequent zu Ende geführt. Mit der persönlichen Gehorsamspflicht war die Entwertung der politischen Position der Minister verbunden; sie zeichneten die Gesetze nicht mehr gegen, sondern nur noch mit. Der Statusverlust des Reichskabinetts - Ausfertigung und Verkündung der Gesetze lagen fortan beim Reichskanzler - förderte die Totalkonzentration der obrigkeitlichen Gewalt ("Führerprinzip").

Die Reichskanzlei war zum "Führerrat" degeneriert, in dem sich der "Führerwille" unvorbereitet und unsystematisch bekundete. Hatte das Kabinett sich 1933 zu 52 Sitzungen eingefunden, so geschah das 1934 nur noch an 13 Tagen und 1936 lediglich viermal. Hitler mied die Reichskanzlei, ließ sich von ihrem Leiter, Hans-Heinrich Lammers, mit "Führervorträgen" informieren und nutzte die trotz einer Vervierfachung des Geschäftsverkehrs bewußt auf 75 Mitglieder kleingehaltene Behörde hauptsächlich zur rechtsstaatlichen Legitimation.

Deshalb verlagerten sich die Meinungsbildungsprozesse und die Abstimmungen auf interministerielle Ebenen. Die Vermehrung der Ministerien, die Gleichstellung mit dem Ministerrang für die höchsten Militärs sowie die großzügig gehandhabte Verleihung des Rechts an Leiter selbständiger Verwaltungen - darunter der Reichsjugendführer oder der Chef der Polizei -, an den wenigen Kabinettssitzungen teilzunehmen, führte zu unergiebigen Massenversammlungen. Jeder in- oder außerhalb der Sitzung gefällte "Führerentscheid" und die Fülle der von Hitler favorisierten kurzen Rahmengesetze schwächten zwar das Gesamtkabinett, stärkten jedoch die Einzelressorts, weil dort die Verwaltungsjuristen die Freiräume nutzen konnten. Andererseits wuchs die Neigung, für die ausfallende obere kollegiale Beratungsebene Ersatz zu schaffen. Hitler erkannte das Defizit auf militärischer Ebene zuerst und etablierte für die Mobilmachungsvorbereitungen einen "Reichsverteidigungsrat" und "Ministerrat für die Reichsverteidigung". Sie blieben ebenso bedeutungslos wie der von Göring erprobte "kleine Ministerrat". Ein per Führererlaß eingerichteter "Geheimer Kabinettsrat" (1938) erlebte nicht einmal seine formelle Konstituierung. In der Gesetzgebungspraxis kam Göring nicht über den für das Verhältnis Preußens zum Reich aufschlußreichen Versuch hinaus, unter seinem Vorsitz im "Preußischen Ministerrat" eine Ersatzinstitution zu begründen, die Reichs- und Länderminister beteiligen sollte. Vor dem Hintergrund des genannten Aufgaben-, Funktions- und Bedeutungswandels der Reichskanzlei können in der vorliegenden Edition detaillierte Aufschlüsse über diejenigen Ereignisse lediglich am Rande erwartet werden, die sich gemeinhin mit dem Jahr 1936 vorrangig verbinden: die Olympischen Spiele, das militärische Eingreifen in den spanischen Bürgerkrieg auf seiten der Falange oder die Besetzung der entmilitarisierten Rheinlande. In diesem Fall hat Hitler die Kabinettsmitglieder erst nachträglich unterrichtet, die Truppenverlegungen vor ihnen ebenso wie vor der Öffentlichkeit durch Aufmärsche von SA und von DAF-Formationen getarnt und den Reichstag durch Ansetzung eines "Bierabends" abgelenkt.

Die Edition zeichnet sich vielmehr dadurch aus, daß sie thematisch breit, aber konzentriert einen differenzierten Gesamteindruck von der Reichskanzlei vermittelt. Es treten die Aggressivität der Hitlerschen Außenpolitik hervor, die Vorbereitungen für eine "totale Mobilmachung" und den "totalen Krieg" - entsprechende Einträge fehlen in dem im übrigen übersichtlichen und überlegt gestalteten Sachregister -, die Uminterpretationen des Öffentlichkeits-, Presse-, Rechts-, Straf- und Polizeibegriffs, das Verhältnis von Partei und Staat, die Juden-, Kirchen- und Schulpolitik sowie die ernährungswirtschaftlichen, industrie-, steuer- und finanzpolitischen Maßnahmen. Dazu kommen ausdrucksstarke Dokumente zur desaströsen Rohstoff- und Preispolitik, zur Außenwirtschaftspolitik, zu der sich dramatisch verschlechternden Ernährungslage und zum Arbeitskräftemangel. Hitlers Arbeits- und Entscheidungsstil spiegelt sich durchgehend, aber besonders in den vollständig beigegebenen "Führervorträgen".

Die Dokumentations- und Editionsgrundsätze der gesamten Reihe bewähren sich auch in diesem Band. Er vermittelt mit seiner dichten und somit das diktatoriale System aus der Perspektive einer Schlüsselinstitution gut erfassenden Quellenauswahl einen tiefen und exemplarisch zu nennenden Eindruck. In der Einleitung stellt der Bearbeiter die Themen vor; sein ausführlicher Sachkommentar erschließt auch inhaltsärmere Vorgänge. Es überzeugen lediglich die (ungenannten) Grundsätze nicht, nach denen biographische Angaben aufgenommen werden; es sollte inzwischen zum Standard gehören, die Erstnennung zur leichteren Orientierung im Register hervorzuheben. Das Sachregister hätte auf beschönigende Begriffe verzichten und "Reichsverteidigung" nicht sagen sollen, wo "Aufrüstung für den totalen Krieg" gemeint ist.

BERND SÖSEMANN

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.08.2003, Nr. 182 / Seite 6
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