25.04.2003 · In Moskau wurde das Strafverfahren gegen den Schriftsteller Wladimir Sorokin wegen Pornographie eingestellt, weil kein Straftatbestand vorliege. Experten waren sich in ihren Urteilen jedoch nicht einig.
Die Hauptfahndungsabteilung des Moskauer Innenministeriums hat das Strafverfahren gegen den Schriftsteller Wladimir Sorokin, dessen Werke angeblich Pornographie enthalten, eingestellt, weil kein Straftatbestand vorliege. Zehn Monate "absurden Theaters", wie Sorokin den von der Präsidentenjugend der "Zusammengehenden" angezettelten Prozeß gegen ihn bezeichnet hatte, haben nun offenbar ein glückliches Finale. Die Entscheidung wirkt um so mehr endgültig, als die Moskauer Staatsanwaltschaft, unter deren Aufsicht die sittenrechtliche Durchleuchtung der Werke Sorokins stattfand, ihr offiziell zugestimmt hat. Und das, obwohl die als Pornographiefahnder eingesetzten Experten, Philologen und Sexualwissenschaftler nicht zu einem einhelligen Urteil kommen konnten.
Sorokin ist überzeugt, daß die Moskauer Untersuchungsführer auf Anweisung aus dem Kreml gehandelt haben. Höchste Protektion besaßen freilich auch die militanten Literatursäuberer von den "Zusammengehenden", die an dem modernen Klassiker Sorokin ein disziplinierendes Exempel statuieren wollten. Der Fall Sorokin erscheint als eine Kraftprobe zwischen den Befürwortern einer hart restriktiven und einer mehr liberalen Vorstellung von gesellschaftlicher Ordnung innerhalb der Putin-Administration. Die Einstellung des Prozesses gegen ihn wertet Sorokin als kleinen Schritt auf dem Zickzackpfad zu einem russischen Rechtsstaat hin.
Vorerst kein Pornographiegesetz in Russland
Es kam dem Autor möglicherweise auch zugute, daß das russische Rechtsystem einstweilen offenbar auf ein Pornographiegesetz verzichten will. Jedenfalls macht die Duma keine Anstalten, die Kriterien von Pornographie zu bestimmen und ihren rechtlichen Status zu definieren. Damit hatten die "Zusammengehenden" wohl gerechnet. Das russische Strafgesetzbuch enthält nur einen Paragraphen zur rechtswidrigen Verbreitung von Pornographie, der im Verfahren gegen Sorokin zur Anwendung kam. Doch ohne die Pornographie als solche zu definieren und strafbar zu machen, hatte die Rechtsposition der "Zusammengehenden" keine Chance. Welch moralisch anfechtbare Handlungen der Leser von Sorokins Texten auch immer dargestellt findet oder in sich entfacht fühlt, bei der Distribution dieser aufwühlenden Texte durch Verlag und Buchhandlungen geht nun wirklich alles mit rechten Dingen zu.