09.07.2003 · Der Rechtsstreit um Maxim Billers autobiografisch gefärbten Liebesroman „Esra“ harrt noch einer Lösung. Am 23. Juli soll eine Entscheidung in dem Fall verkündet werden, in dem es letztlich um die Freiheit von Literatur geht.
Der Rechtsstreit um Maxim Billers autobiografisch gefärbten Liebesroman „Esra“ ist in eine neue Runde gegangen.
In der mündlichen Berufungsverhandlung befaßte sich Oberlandesgericht (OLG) München am Mittwoch mit der erlassenen einstweiligen Verfügung gegen den Verlag Kiepenheuer & Witsch, mit der das Erscheinen des Buches gestoppt worden war. In der Verhandlung lehnten die klagenden Anwälte einer Ex-Freundin des Autors und ihrer Mutter einen Einigungsvorschlag des Vorsitzenden Richters Prof. Walter Seitz ab.
Der OLG-Senat will nun am 23. Juli eine Entscheidung in dem Fall verkünden, dem grundsätzliche Bedeutung für die Freiheit der Literatur beigemessen wird. Seitz hatte als „Maximallösung“ angeregt, das Buch in unveränderter Form erscheinen zu lassen und für die „Verletzung“ der Rechte der beiden Frauen „einen anderen Ausgleich zu finden“. Über die Art dieses Ausgleichs äußerte sich der Vorsitzende Richter nicht. Die ehemalige Biller-Gefährtin und ihre Mutter hatten das Verfahren angestrengt. Sie sind nach eigener Auffassung in zwei Romangestalten wiederzuerkennen und sehen dadurch ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.
Selbst die Siamkatze stimmt
Die Titelfigur des Romans ist eine früher mit dem Bundesfilmpreis ausgezeichnete und danach weitgehend erfolglose türkische Schauspielerin. Dies trifft auch auf die Frau zu, mit der Biller eine eineinhalbjährige Beziehung unterhielt. Im Roman wie im Leben ist die Mutter der Protagonistin mit dem alternativen Nobelpreis ausgezeichnet worden. Auch andere Beschreibungen bis hin zur Siamkatze treffen auf die Klägerinnen zu.
Das Landgericht München I hatte wegen „Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte“ eine einstweilige Verfügung gegen die Verbreitung des Buchs erlassen. Wenn der Rechtsstreit auch im so genannten Hauptsacheverfahren mit einer umfassenden Beweisaufnahme bis zum Bundesgerichtshof geführt werden müsse, „kommt das einem endgültigen Verbot gleich“, befürchtet Verlagsgeschäftsführer Helge Malchow. „Das dauert Jahre, dann ist das Buch tot.“ Der Kölner Verlag hatte vergeblich angeboten, in einem Vorspann zu dem bislang in einer Auflage von 4000 Exemplaren erschienenen Roman dessen „fiktiven Charakter unmissverständlich zu erklären“ und bestimmte Passagen bis zur endgültigen rechtlichen Klärung zu schwärzen. Nach Ansicht der Gegenseite würde das „den Schlüssellochcharakter noch pointieren“.