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Prozeß gegen Dan Brown Ein paar Klimmzüge mehr

17.03.2006 ·  Noch nie hat der amerikanische Erfolgsautor Dan Brown derart viel von sich preisgeben müssen wie im Kreuzverhör vor dem Obersten Gericht in London. Besonders sympathisch wirkt er dabei nicht.

Von Gina Thomas, London
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Doktoranden und Juristen werden sich noch lange weiden an dem Material, das in den letzten Wochen während des Plagiatsprozesses gegen Random House, den Verleger von Dan Browns Bestseller „Sakrileg“, im Obersten Gericht in London zutage getreten ist.

Noch nie hat der amerikanische Erfolgsautor so viel über sich preisgegeben wie in der Zeugenerklärung, die er vor Beginn der Verhandlung abgeben mußte. Auf rund siebzig Seiten erzählt er darin den Werdegang des „adretten Strebers aus New Hampshire“, als den er sich vor Jahren einmal beschrieb.

Morgens um vier am Schreibtisch

Aus dem Dokument ist unter anderem zu erfahren, daß sich der Sohn eines agnostischen Mathematikers und einer gläubigen Kirchenorganistin morgens um vier an den Schreibtisch setzt und jede Stunde nur kurz unterbricht, um ein paar Klimmzüge zu machen, damit das Blut und die Gedanken fließen. Brown gibt preis, wie viel er aus seiner eigenen Biographie in seine Thriller einfließen läßt, angefangen mit der frühen Faszination für Anagramme, die der Vater bei ihm weckte. Dieser pflegte seine Kinder zu Weihnachten auf eine Schnitzeljagd nach ihren Geschenken zu schicken, wie es der Kurator des Louvre im „Sakrileg“ mit seiner Enkelin hielt. Und Brown erzählt von den Anfängen als Schriftsteller, als das Geld knapp war und sein damaliger Verlag sich so wenig für ihn einsetzte, daß er die Werbetrommel selbst rühren und die Bücher aus dem Kofferraum seines Autos verkaufen mußte.

Vor allem aber offenbart das Papier die Schlüsselrolle, die Browns Frau Blythe bei der Erstellung des Weltbestsellers spielte, dessen Entstehung im Saal 61 des Obersten Gerichts mit forensischem Scharfsinn analysiert worden ist, als ginge es um die Aufklärung eines Mordes. Verhandelt wird über die Klage von Michael Baigent und Richard Leigh, zwei der drei Autoren des 1982 erschienen Quasi-Sachbuchs „Der Heilige Gral und seine Erben“. Sie behaupten, ihre jahrelangen Forschungen lägen Browns Thriller zugrunde. In beiden Büchern spielen die vermeintliche „Blutlinie“ Jesu und die Theorie eine zentrale Rolle, wonach Maria Magdalena ihm Kinder gebar, deren Nachkommen die Merowinger-Dynastie begündeten, ein Geheimnis, das eine verschwörerische Gesellschaft schütze, während die Kirche alles daransetze, die Spuren zu tilgen. Brown beharrt darauf, die Entwicklung seiner Handlung sei bereits weit fortgeschritten gewesen, als er zum ersten Mal „Der Heilige Gral und seine Erben“ gelesen habe. Zudem sei ihm die Lektüre derart schwer gefallen, daß er das Buch nie zu Ende gelesen habe. Brown erklärte dem Gericht, sich nur kurz konzentrieren zu können. Deshalb seien die Kapitel seiner Thriller auch so knapp.

Ringen um die dreißig Sitze

Die drei Tage im Kreuzverhör aber erforderten seine angespannte Aufmerksamkeit. Anfangs hüpfte er geradezu federnden Schrittes in den Zeugenstand und blickte ungläubig-amüsiert auf das Gedränge der Prozeßbeobachter. In dem kleinen Saal gab es mitunter nicht einmal mehr Stehplätze. Mitglieder der Dan-Brown-Gemeinde, Urheberrechtsexperten, Freunde der Kläger und schrullige Charaktere, die obskuren Thesen nachgehen, wie jener ständig in der Bibel blätternde Rentner, der überzeugt ist, Maria Magdalena sei eine Phönizierin gewesen, rangen jeden Tag mit der Presse um die dreißig Sitze. Das Dan-Brown-Phänomen, das dazu führt, daß sogar Bücher über seinen noch ungeschriebenen Roman „The Solomon Key“ veröffentlicht werden, hatte das Gericht offenbar nicht bedacht.

Derweil melden die Zeitungen, der Prozeß habe den Verkauf des „Sakrileg“ in den letzten Wochen um achthundert Prozent angekurbelt und tausend nachlässige Leser hätten ihr Exemplar auf dem Eurostar zwischen London und Paris liegenlassen, so daß der Titel den bei weitem größten Bestandteil des Fundbüros darstelle. Dieses Phänomen schien auch Richter Peter Smith zu verwundern, der den amerikanischen Verleger Stephen Rubin auf den hochtrabenden Absatz in dessen Zeugenerklärung verwies, wo er tönte, einen Roman wie das „Sakrileg“ habe es noch nie gegeben. „Glauben sie das wirklich?“ fragte er skeptisch. Rubin bejahte emphatisch.

Neigung zum Galgenhumor

Dan Browns anfängliche Erheiterung wich während der pedantisch-umschweifenden Vernehmung durch Jonathan Rayner James zunehmender Verwirrung und schließlich sichtlicher Irritation. Allerdings verriet er in den Momenten, in denen er unter besonderen Druck zu geraten schien, auch eine gewinnende Neigung zum Galgenhumor, wie etwa, als er bei nachlassendem Licht immer mehr Mühe hatte, die Textstellen zu lesen, die ihn vorgelegt wurden. An einem Punkt stieß er in seiner Zeugenerklärung auf eine Passage, in der er sich seiner guten Augen rühmte. Brown, dessen Arme immer länger zu werden schienen, während er die Seite fixierte, brach das Eis mit der Bemerkung, er werde sich eine Brille zulegen, sobald er wieder zu Hause sei.

Mangels konkreter Daten oblag es den Klägern, durch Indizienbeweise ihre Behauptung zu belegen, Brown sei wesentlich früher mit „Der Heilige Gral und seine Erben“ vertraut gewesen, als er zugebe. Zu diesem Zweck wurden Randbemerkungen in den Quellenbüchern und die von Blythe Brown aus dem Internet zusammengeschusterten Informationen sowie die Exposés, die der Autor seinem Verleger schickte, minutiös analysiert und einzelne Textstellen in den beiden Büchern auf mögliche Überschneidungen untersucht, bis hin zu den Satzzeichen.

Auskunft über die Waschküche

Um seine Zeitleiste aufzustellen, suchte Rayner James genaue Auskunft über die Computer, an denen das Ehepaar arbeitete, und die Lokalitäten, in denen es sich bei der Erstellung des Buches aufhielt, seien es ihre jeweiligen Schreibstuben oder die Waschküche in Browns elterlichem Sommerhaus, wo er an einem Bügelbrett das Expose verfaßte. Bei dem Verhör nahm das Bild eines strebsamen Ehepaars immer schärfere Konturen an, das nach dem Scheitern im Musikgeschäft systematisch an die Verfertigung eines Bestsellers geht.

Selten dürfte der Begriff „cherchez la femme“ so zutreffend gewesen sein wie hier. Brown hatte das Fernbleiben seiner Frau im Prozeß mit ihrer Öffentlichkeitsscheu erklärt und behauptet, in allem für sie sprechen zu können. Ein ums andere Mal aber zeigte sich, daß er nur in groben Zügen mit ihrem Forschungsmaterial vertraut war. Die Unterstellung, daß Blythe Brown schon mit „Der Heilige Gral und seine Erben“ vertraut gewesen sei, als ihr Gatte es womöglich noch nicht kannte, konnte Brown nicht aus der Welt schaffen. Auch die Antwort auf die Frage, wie er denn wisse, woher die Informationen stammten, wo doch die Papiere seiner Frau die Quelle meist nicht nannten, legte einen verblüffend nachlässigen Umgang mit den Notizen an den Tag.

Wie er sicher sein könne, daß er das Urheberecht nicht verletzt habe, wo doch ein Großteil des Materials nicht zugeschrieben sei, wollten die Kläger wissen. „Aus dem einzigen Grund, daß ich weiß, es stammt nicht von mir, so daß ich vorsichtig sein muß.“ Offenbar war er nicht vorsichtig genug. Ob das jedoch reicht, um ihm einen Strick zu drehen, steht dahin. Bis Montag abend sollen die Schlußplädoyers abgeschlossen sein. Das Urteil dürfte angesichts der Bedeutung, die dem Fall beigemessen wird, noch auf sich warten lassen.

Quelle: F.A.Z., 17.03.2006, Nr. 65 / Seite 35
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