13.07.2005 · Der Bloomsbury Verlag verteilt auf rüdeste Weise Maulkörbe: Einige Käufer, die „Harry Potter VI“ zwar vorzeitig, doch ganz legal erwerben konnten, wurden vor Gericht gezerrt und mußten das Buch zurückgeben.
Zwei Seelen wohnen, ach, in Harry Potters Brust. Die eine ist kindlich, freundlich, gütig, die andere finster, gierig, skrupellos. Beide sind gut für das, worauf es ankommt: das Geschäft.
Während auf rührende Weise dafür gesorgt wird, daß auch Blinde den neuen Harry-Potter-Roman möglichst rasch lesen können, verteilt der Bloomsbury Verlag auf rüdeste Weise Maulkörbe. Die ersten sechzig Seiten von „Harry Potter and the Half-Blood Prince“ sollen zwei Wochen nach Erscheinen des Romans in Braille vorliegen, teilt die Schweizerische Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte (SBS) in Zürich jetzt mit. Der Rest werde dann alle zwei Wochen in Fortsetzungen geliefert. Bestellungen sind im Internet unter www.sbs-online.ch möglich, damit auch jene Harry Potter lesen dürfen, die leider nicht mehr sehen können.
Damit nicht reden kann, wer mehr gesehen hat, als Harry Potter lieb ist, wurde jetzt ein kanadisches Gericht bemüht. Denn versehentlich wurden in der Nähe von Vancouver einige Bände vorzeitig verkauft. Wie war das nur möglich, wo doch die Sicherheitsvorkehrungen immens sind? Man weiß es noch nicht.
Man weiß nur, daß der ganze Zinnober, den der Verlag Bloomsbury mit seinem Goldflegel treibt, mittlerweile das Stadium des Absurden verläßt und langsam, aber sicher ins Widerwärtige abgleitet. Die kanadischen Käufer, die die Bücher dem Vernehmen nach völlig legal erworben haben, wurden ausfindig gemacht, vor Gericht gezerrt, zur Rückgabe der Bücher gezwungen und per einstweiliger Verfügung zu Stillschweigen über die Handlung verpflichtet. Als Lohn für ihr erzwungenes Entgegenkommen sollen die Käufer nach der offiziellen Veröffentlichung ein Autogramm der Autorin J.K. Rowling erhalten - ein reichlich schäbiges Zauberkunststückchen.