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„Esra“-Verleger Helge Malchow „Ich sehe Gefahren für die Autoren, für das Schreiben“

12.10.2007 ·  Tief betrübt hat Helge Malchow vom Verlag Kiepenheuer & Witsch das Urteil gegen Maxim Billers Roman „Esra“ zur Kenntnis genommen. Er befürchtet schwere Folgen für die Gegenwartsliteratur. Ein Interview.

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Tief betrübt hat Helge Malchow vom Verlag Kiepenheuer & Witsch das Urteil gegen Maxim Billers Roman „Esra“ zur Kenntnis genommen. Er befürchtet schwere Folgen für die Gegenwartsliteratur.

Herr Malchow, wie schätzen Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichtshofs ein?

Der Verlag bedauert natürlich sehr die Tendenz dieses nun in letzter Instanz gefällten Urteils. Wir haben damit unser Ziel, das Verbot des Buches aufzuheben, nicht erreicht. Wir hatten bis zuletzt die Hoffnung, dass die Richter sich nicht den in unteren Instanzen gefällten Urteilen anschließen, sondern sich unserer immer wieder vorgebrachten Argumentation mit Blick auf die Kunstfreiheit anschließen würden. Die Mehrheit der Richter hat das nun leider nicht getan. Aber festzuhalten sind auch die Minderheitsvoten. Die drei Richter bewegen sich in ihnen sehr nahe an unseren Argumenten. Hier sehe ich einen Hoffnungsschimmer für zukünftige, nicht zuletzt auch juristische Diskussionen über Kunstfreiheit in Deutschland.

Was bedeutet das Urteil für den Autor?

Wie viele Literaturkritiker gleich nach Erscheinen des Buchs festgestellt haben, ist "Esra" ein bemerkenswertes Buch im Werk des Autors. Es nicht mehr verbreiten zu können ist für den Autor ein unermesslicher Schaden.

Mit welchen Folgen des Urteils muss der Verlag umgehen?

Das Urteil hat natürlich ökonomische Konsequenzen. Aber darin liegt für mich nicht der Hauptschaden, auch nicht in den aufgelaufenen Prozesskosten und den vermutlich noch auf den Verlag zukommenden Schadenersatzforderungen von einer der beiden Klägerinnen. Der entscheidende Schaden entsteht vielmehr in der kulturellen und literarischen Sphäre. Das Verbot eines solchen Buches nach den im Urteil gegebenen Begründungen bedroht meines Erachtens auch die Produktion anderer literarischer Autoren. Mir fällt bereits jetzt auf, dass Schriftsteller schon im Moment des Schreibens mögliche juristische Konsequenzen im Kopf haben. Mir scheint das auf dem Terrain der Literatur verhängnisvoll. Dort sollten ästhetische Kriterien gelten, nicht juristische, politische, psychologische oder andere.

Wird der Verlag nun noch reagieren?

Als Verlag müssen wir dieses Urteil akzeptieren, auch wenn wir es für falsch halten. Ich hoffe, dass die literarische Öffentlichkeit die Argumentation des Verlags in der zurückliegenden Folge von Prozessen überzeugend findet. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Schriftstellerverband, das Pen-Zentrum, viele Juristen und Literaturwissenschaftler haben sich dieser Argumentation ja angeschlossen. Über weitere kritische Äußerungen würde ich mich freuen, aber vom Verlag wird das nicht ausgehen.

Rechnen Sie vor dem Hintergrund dieses Urteils mit neuen Prozessen dieses Zuschnitts?

Ausschließen kann man das nicht, und bedauerlich wäre es jedenfalls. Ich sehe aber Gefahren eher für die literarischen Autoren, für das Schreiben selbst. Es geht um eine Art des vorauseilenden Bedenkens von außerliterarischen Kriterien im Prozess des Schreibens. Es sind ja viele literarische Vergleiche angestellt worden, von Goethe bis Thomas Mann. Bei Anlegung der Kriterien, die das Urteil nun geltend macht, wären manche ihrer Bücher mit Sicherheit verboten worden.

Das Gespräch führte Helmut Meyer.

Quelle: F.A.Z., 13.10.2007, Nr. 238 / Seite 39
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