20.08.2003 · Mit dem Gerichtsurteil, das den Roman ins Reich der Lüge verweist und die Autobiographie als überprüfbare Faktensammlung erkennen will, ist der große Fall "Dichtung und Wahrheit" zum Glück nicht abgeschlossen.
Von Felicitas von LovenbergDer Streit um die Gattungen Sachbuch und Literatur ist so alt wie die Bestsellerlisten. Neidvoll blickte man in den sechziger Jahren über den Ärmelkanal und den Atlantik, wo die Einteilung in "fiction" und "non-fiction" klar, sinnvoll und außerdem bequem erschien. Es bedurfte einiger Verrenkungen, bevor auch in Deutschland eine Definition gefunden wurde, die weniger in einer Klärung des Begriffs "Belletristik" als in der Abgrenzung des Terminus "Sachbuch" bestand, ohne daß letzterer je endgültig bestimmt werden konnte.
Die Trennung nach Gattungen blieb Ermessenssache, bei den Verlagen, in den Redaktionen, im Buchhandel - und im heimischen Regal sowieso. Dabei ist die Demarkationslinie in den meisten Fällen unstrittig: Publikationen aus den Gebieten Philosophie und Sozialwissenschaften, Geschichte und Zeitgeschichte, Theologie, Kulturgeschichte und Naturwissenschaften, die unser Bild von der Welt, von den Menschen, von der gesellschaftlichen Entwicklung verändern, gehören in die Sparte Sachbuch - auch wenn die Einsichten und Erkenntnisse, die sie vermitteln, so viele Fragen aufwerfen, wie sie beantworten.
Autobiographie und Wahrheit
Wo die wissenschaftlich aufbereiteten Lebensbeschreibungen einer Gruppe von Menschen mühelos als Sachbuch zu identifizieren sind, wird es kompliziert, sobald es um das Leben eines einzelnen geht. "Die biographische Wahrheit ist nicht zu haben", beschied 1936 Sigmund Freud seinen Briefpartner Arnold Zweig und fügte hinzu: "Wer Biograph wird, verpflichtet sich zur Lüge, zur Verheimlichung, Heuchelei, Schönfärberei und selbst zur Verhehlung seines Unverständnisses." Dennoch gelten fremde Lebensläufe als klassisches Sachbuch-Terrain.
Wie aber ist es um Autobiographien bestellt, wo die Mischung von Dichtung und Wahrheit oft romanhafte Ausmaße annimmt? Gemeinhin werden sie der Belletristik zugeordnet; gehören die literarischen Selbstdarstellungen doch - getarnt als Memoiren, Bekenntnisse, Erinnerungen, Tagebuch, Brief, Reisebeschreibung oder schlicht als autobiographischer Roman - zu den ältesten Formen der Literatur. Nach welchen Kriterien Fakten dazu ausgewählt, gedeutet und gewertet werden, ist Sache des Verfassers. Selbst der Duden sieht das gelassen: "Die Autobiographie beanspruchte schon früh einen nur relativ empirischen Wahrheitswert."
Monopol auf individuelle Sensibilität
Das Landgericht München ist anderer Auffassung. Es hat entschieden, daß Autobiographien dem Sachbuch-Genre zuzurechnen seien, weil die Werke, genau wie wissenschaftliche Bücher, für sich in Anspruch nähmen, tatsächlich Geschehenes wiederzugeben. Einem Sachbuchautor könne gegebenenfalls vorgeworfen werden, gelogen zu haben, einem Romanautor jedoch nicht: Die Belletristik bewege sich im fiktionalen Bereich. Daß allein das Wort "Roman" noch nicht vor Konflikten zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechten schützt, hat kürzlich der Streit um Maxim Billers Schlüsselroman "Esra" erneut gezeigt (F.A.Z. vom 24. Juli). Die Erwartung, von einer Autobiographie eine mindestens im Kern wahre Geschichte zu erfahren, spiegelt sich auch in der Empörung über Fälle wie Bruno Doesseker alias Binjamin Wilkomirski oder Ulla Ackermann, die "autobiographisch" frei erfundene Vergangenheiten präsentierten.
Das Gerichtsurteil ist fragwürdig, nicht nur, weil es das Verhältnis der Genres zueinander auf den Kopf zu stellen droht. Bei Sachbüchern, so die allgemeine Auffassung, soll es um nachprüfbare Tatsachen gehen, während die schöne Literatur Dichtung, Erfindung und Annahme verquickt. Alle Prosa, auch die autobiographisch inspirierte, ist individuell, wie Erinnerung, Emotion und Wahrnehmung - und gerade diese individuelle Wahrnehmung sagt uns etwas über den Menschen. Karl Heinz Bohrer hat diese Übereinkunft aller Liebhaber von Literatur einmal benannt: Was immer auch geschehe, der Literatur könne das Monopol auf individuelle Sensibilität, auf das eigentlich Wichtige, nämlich den Reflex des Subjekts auf Objektivität, nie entwunden werden.
Das Gericht, das mit seinem Urteil den Roman ins Reich der Lüge verweist und die Autobiographie als überprüfbare Faktensammlung erkennen will, hat mit seiner Entscheidung eine Klage der Verwertungsgesellschaft Wort abgewiesen. Diese hatte von einem Autor Geld zurückgefordert, weil er eine Autobiographie als wissenschaftliches Werk angemeldet hatte - die Gesellschaft betrachtete das Genre jedoch als Belletristik. Der Beklagte darf seine Pauschale jetzt behalten. Der große Fall "Dichtung und Wahrheit" ist damit zum Glück nicht abgeschlossen.
Felicitas von Lovenberg Jahrgang 1974, verantwortliche Redakteurin für Literatur und Literarisches Leben.
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