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Aufbau-Verlag Ein Verleger unter Räubern

02.04.2008 ·  Siebzehn Jahre hat Bernd F. Lunkewitz um den Aufbau-Verlag gekämpft und gegen die mächtige Treuhandanstalt gefochten. Jetzt hat er die Schlacht gewonnen. Aber der Krieg ist noch nicht vorüber.

Von Hubert Spiegel
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Die Geschichte klingt wie ein Kriminalroman aus den wilden Jahren der Wiedervereinigung. Es geht um den einstmals wichtigsten Verlag der DDR, um krumme Geschäfte, bei denen Autoren und Verlage aus dem Westen übers Ohr gehauen wurden, es geht um einen altlinken Multimillionär aus der Bankenhauptstadt Frankfurt am Main, um die legendären verschwundenen SED-Milliarden, um die Treuhandanstalt und um das Versprechen des Rechtsstaats, nach dem Zusammenbruch der DDR habe es mit der Staatswillkür ein Ende.

Wer diesen Roman schreiben wollte, müsste sich durch unzählige Aktenordner kämpfen, bergeweise Verträge und Gerichtsurteile durchforsten und nebenbei unzählige offene Fragen beantworten wie etwa die, ob ein namhafter Gutachter bestochen wurde und wer Ende 1991 ein Auto in Berlin aufgebrochen hat, um daraus zwei Aktenordner mit der Aufschrift „Aufbau-Verlag“ und „Volk & Welt“ zu stehlen. Vor allem aber müsste er in das Herz einer Behörde blicken, die in den Jahren der Nachwendezeit vielen im Osten des Landes als Verkörperung all dessen galt, was am Vereinigungsprozess als falsch und ungerecht empfunden wurde. Für Bernd F. Lunkewitz ist eine Behörde, die sich nicht an die Gesetze hält, schlichtweg eine „Räuberbande“.

Ist der Streit damit an sein Ende gelangt? Keineswegs

Man könnte sagen, dass der Bundesgerichtshof den Verleger in dieser Einschätzung bestätigt hat. Denn vor kurzem hat der BGH in letzter Instanz festgestellt, dass die Treuhand 1991 etwas verkauft hat, was ihr gar nicht gehörte. Der Streit um das Eigentum am Aufbau Verlag, der vor siebzehn Jahren begann und seit vierzehn Jahren vor Gericht ausgetragen wird, müsste damit an sein Ende gelangt sein. Aber der Eindruck täuscht: Der Streit tritt nur in eine neue Runde. Denn jetzt geht es um Schadenersatzansprüche. Die Höhe? Das könne niemand genau abschätzen, sagt Lunkewitz: „Aber vermutlich wird es um sehr hohe Millionenbeträge gehen.“

Doch zunächst zur Vorgeschichte: 1991 übernahm die Treuhandanstalt den 1945 gegründeten Aufbau Verlag, um ihn zu privatisieren. Eine solche Privatisierung durch die Treuhand konnte aber nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass es sich bei dem Verlag um einen volkseigenen Betrieb handelte. Tatsächlich gehörte der 1945 gegründete Verlag aber seit 1946 dem Kulturbund, in dessen erstem Präsidium Johannes R. Becher und Anna Seghers saßen. Elmar Faber, Geschäftsführer des Verlags seit 1982, hatte Interesse an einem Management-Buy-out bekundet und dafür Lunkewitz als Investor gewonnen. Es kam zu ersten Verhandlungen mit der Treuhand. Unabhängig davon hatte die Berliner Staatsanwaltschaft im August 1991 bei Durchsuchungen in Büros der SED Dokumente gefunden, aus denen hervorging, dass der Verlag seit den sechziger Jahren West-Autoren und ihre Verlage systematisch betrogen und in den sogenannten „Plus-Auflagen“ mehr Bücher gedruckt und verkauft hatte, als den Vereinbarungen entsprach. Die so erwirtschafteten Millionen wurden an die SED überwiesen. Damit kam der Verdacht auf, Faber könnten Mittel aus dem verschwundenen SED-Vermögen zur Verfügung stehen und Lunkewitz sei nur dessen Strohmann.

Ein erstes Gutachten habe der Treuhand wohl nicht gefallen

Schließlich kam ein Kaufvertrag mit einer Investorengruppe zustande, zu der auch die Beteiligungsgesellschaft von Lunkewitz gehörte. Am Tag der vereinbarten Übergabe schlug die Staatsanwaltschaft zu und durchsuchte das Verlagsgebäude. Die Treuhand tat überrascht und leugnete jegliche Kentnis der Plus-Auflagen vor dem Vertragsabschluss. Als Lunkewitz für die Schadensersatzansprüche der Westverlage die Treuhand als Altgesellschafter oder die SED als Verursacher in Anspruch nehmen wollte, wurde ihm signalisiert, dass dieser Versuch scheitern müsste, da noch immer der Kulturbund rechtmäßiger Eigentümer des Verlags sei. Das war 1994. Spätestens seit diesem Zeitpunkt, so Lunkewitz, habe die Treuhand gewusst, dass man den Aufbau-Verlag unrechtmäßig verkauft und den Kulturbund um sein Eigentum gebracht hatte. Genüsslich zitiert der Verleger aus einem Protokoll der Behörde vom 11. Februar 1994, in dem festgehalten wurde, „dass der verkaufte Aufbau-Verlag eine vermögenslose Hülle darstellt, da er nicht Rechtsnachfolger des Aufbau-Verlags der DDR werden konnte“.

Nun kündigte die Treuhand ein unabhängiges Gutachten an. Die erste Fassung, die den Kulturbund als Eigentümer bestätigte, wurde laut Lunkewitz unterdrückt; ein zweites, gegenteilig lautendes Gutachten soll Lunkewitz zufolge von der Treuhandanstalt im wesentlichen selbst erstellt und mit dreißigtausend Mark honoriert worden sein. Als Verfasser habe der Jurist und Bestseller-Autor Bernhard Schlink unterzeichnet.

Normalbürger würden jetzt schizophren, Geschäftsleute wohl verrückt vor Freude

Kein Zweifel, es ist schweres Geschütz, das Lunkewitz hier auffährt, nicht nur gegen den Gutachter Schlink, sondern vor allem gegen die Treuhand, der er unterstellt, sie habe sich „in Teilen wie eine kriminelle Vereinigung verhalten“. Darf man eine Bundesbehörde ungestraft als kriminell bezeichnen? Wenn es um die Treuhand geht, offenbar schon. Als Lunkewitz den Vorwurf 1996 zum ersten Mal erhob, stellte die Treuhand Strafanzeige, zog sie allerdings wieder zurück, als der Verleger auf einer Verhandlung bestand, weil er den Wahrheitsbeweis seiner Behauptung vor Gericht antreten wollte.

1995 kaufte Lunkewitz persönlich den Aufbau Verlag dann ein zweites Mal; diesmal vom rechtmäßigen Besitzer, dem Kulturbund, dem er anschließend einen Rechtsstreit mit der Treuhand finanzierte. Im Zuge dieses Verfahrens hatte Lunkewitz Einsicht in die Akten der Treuhand. Er muss viel fotokopiert haben, denn heute sagt er, dass er jede seiner Behauptungen über die Treuhand mit Aktenmaterial aus deren eigenen Beständen belegen könne. Dreizehn Jahre nach diesem zweiten Kauf erging nun das Urteil des BGH. Ist Lunkewitz also am Ziel? Ja und nein, denn jetzt befindet er sich in einer paradoxen Situation, über der Normalbürger schizophren, Geschäftsleute und Juristen aber vermutlich verrückt vor Freude werden könnten.

Jetzt stehen sich Lunkewitz und der Aufbau Verlag vor Gericht gegenüber

Die Aufbau Verlags GmbH hat mehr als ein Jahrzehnt lang Geschäfte gemacht, also Millionen Bücher und über 1500 Lizenzen vertrieben, obwohl ihr die Rechte daran gar nicht gehörten. Zum Beispiel hat der Verlag die Filmrechte an den Klemperer-Tagebüchern an die ARD verkauft, die die Verfilmung ihrerseits an zahlreiche Fernsehanstalten im Ausland absetzen konnte. All diese Geschäfte sind nach dem BGH-Urteil unrechtmäßig erfolgt, und die Verlags GmbH muss den tatsächlichen Eigentümer der Rechte entschädigen. Dieser Eigentümer ist als Rechtsnachfolger des Kulturbundes Lunkewitz persönlich, denn er hat ja den Verlag ein zweites Mal gekauft. Wem aber gehört die Aufbau Verlags GmbH? Der Beteiligungsgesellschaft, die wiederum keinem anderen gehört als Lunkewitz.

Juristisch stehen sich also die natürliche Person Lunkewitz und die juristische Person Aufbau Verlags GmbH im Besitz der juristischen Person BFL-Beteiligungsgesellschaft gegenüber. Gleichzeitig werden sie nun gegen die Treuhand vorgehen und Schadensersatzansprüche geltend machen, wie Lunkewitz nicht ohne eine gewisse Vorfreude ankündigt: „Selbstverständlich ist es jedem Opfer von Verbrechen freigestellt, dem Täter zu verzeihen oder die erlittenen Schäden klaglos zu erdulden und auf Ersatz zu verzichten. Auch müssen Opfer von Betrügern keinesfalls ihren Schaden einklagen. Aber warum sollte ich das gegenüber einer Behörde tun, die mich und die Investoren vorsätzlich geschädigt hat und dies über fünfzehn Jahre wider besseres Wissen vor den Gerichten und der Öffentlichkeit bestreitet?“

Treuhand umbenannt, in Abwicklung und schlecht erreichbar

Aber noch eine Frage stellt sich: Warum hat die Treuhand so lange wider besseres Wissen gehandelt? Vielleicht glaubt sich eine Bundesbehörde manchmal verpflichtet, aus ihrem Herzen eine Mördergrube zu machen. Der Treuhand, die ohnehin keinen guten Ruf hatte, durften aus politischen Gründen weder Fehler noch Willkürakte nachgewiesen werden. Heute heißt die Behörde laut Treuhandanstaltsumbenennungsverordnung Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und befindet sich in der Abwicklung. Der Abwickler, Bernd Halstenberg, ist telefonisch nicht zu erreichen. Wer das „Bürgertelefon“ der BvS benutzt, erhält per Bandmitteilung den Rat, es besser schriftlich zu versuchen - man kann sich vorstellen, wie es um den Bürgerbriefkasten bestellt sein dürfte.

Das zuständige Bundesfinanzminsterium hüllt sich einstweilen in Schweigen: das Urteil und seine möglichen Folgen würden zur Zeit geprüft. Der Kulturbund zeigt sich „hochzufrieden“ mit der Entscheidung des BGH: „Wir hatten keine andere Wahl als zu verkaufen“, sagt der Geschäftsführer Dieter Zänker. „Wir hätten den langen und teuren Rechtsstreit, den Herr Lunkewitz geführt hat, doch niemals durchhalten können.“ Jetzt lässt Zänker prüfen, ob der ehemalige Kulturbund der DDR Schadenersatzansprüche gegen die Bundesrepublik geltend machen kann. Und auch Bernd F. Lunkewitz bereitet sich derweil in Ruhe auf die Schadenersatzprozesse vor: „Ich bin nicht Michael Kohlhaas, aber wenn die Bundesrepublik Deutschland mich dazu zwingt, werde ich die Gerichte weiterhin beschäftigen.“

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Jahrgang 1962, Redakteur im Feuilleton.

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