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Umstrittener Buch-Vergleich „Google macht mich misstrauisch“

24.02.2010 ·  Der Streit um den Vergleich des Internetkonzerns Google mit der Buchbranche geht jetzt in die heiße Phase. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger kämpft gegen diesen Vergleich. Warum? Was hat die Ministerin gegen Google? Ein Interview.

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Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger kämpft gegen den Vergleich des Internetkonzerns Google mit der Buchbranche. Der Streit um den Vergleich des Internetkonzerns Google mit der Buchbranche geht jetzt in die heiße Phase. In der vergangenen Woche fand in New York eine Anhörung vor dem Richter statt, der über das Abkommen zu entscheiden hat, in dem Google erlaubt wurde, Bücher weiter zu digitalisieren und zu vermarkten. Nach massivem Widerstand wurde das Abkommen im vergangenen November modifiziert, unter anderem wurde ein großer Teil der ausländischen Titel ausgenommen. Die Kritik dauerte aber an. In dem New Yorker Gericht kamen Gegner und Anhänger des Vergleichs zu Wort. Die Opposition beschrieb das Abkommen als Verletzung des Urheberrechtsschutzes und äußerte Sorgen um den Datenschutz. Die Befürworter sprachen vom gesellschaftlichen Nutzen einer digitalen Google-Bibliothek. Zur Gegenseite zählte auch die deutsche Regierung, die mit einer Repräsentantin des Bundesjustizministeriums vertreten war.

Frau Ministerin, was haben Sie gegen Google?

Ich habe persönlich nichts gegen Google, aber ich habe etwas gegen Geschäftsmodelle, die sich über geltendes Recht hinwegsetzen. Google hat bei seinem Buchprojekt die Inhaber von Urheberrechten nie um Erlaubnis gefragt. Und jetzt meint Google, alle Autoren müssten von Glück reden, wenn damit vielleicht ein bisschen Geld für sie abfällt.

Was stört Sie an dem Buchvergleich?

Mich stört zunächst einmal, dass er automatisch auch deutsche Rechteinhaber erfasst. Auch nach der letzten Fassung des Vergleichsvorschlags sind noch immer viele Deutsche nachteilig betroffen.

Worin liegt denn dieser Nachteil? Google argumentiert, alle Parteien würden hier profitieren, und niemandem entstehe ein Schaden ...

Sollen wir wirklich Google die Einschätzung überlassen, ob es einen Schaden gibt oder nicht? Zumal wenn genau dieses Unternehmen vorher die Urheberrechte mal eben ganz burschikos ignoriert hat? Die Lage ist doch ganz einfach: Inhaber von Urheberrechten müssen einer Verwertung ausdrücklich zustimmen, und das ist in dem Google-Vergleich nicht allgemein vorgesehen. Bücher, die nicht mehr lieferbar sind, könnte Google automatisch nutzen, es sei denn, der Rechteinhaber lehnt das explizit mit einem „Opt out“ ab. Das Urheberrecht wird auf den Kopf gestellt. Das ist der völlig falsche Weg.

Wenn Google also zu einem „Opt in“- Modell wechseln würde, bei dem alle Rechteinhaber einer Verwertung zustimmen müssen, dann wären Sie für den Vergleich?

Richtig, denn damit würde der Schutz der Urheberrechte gewahrt. Lassen Sie mich das klarstellen: Ich bin doch nicht grundsätzlich dagegen, dass Google eine elektronische Bibliothek aufbaut. Natürlich hätte eine solche Datenbank einen großen Nutzen.

Das Problem ist nur: Google lehnt das von Ihnen geforderte „Opt in“ kategorisch ab ...

Natürlich tut Google das. Die sagen immer, das sei viel zu aufwendig. Mein Mitleid hält sich aber in Grenzen. Erst scannt Google ungefragt 7 Millionen Bücher. Und wenn sich die Rechteinhaber wehren, versucht Google, durch Vergleich eine Haftungsfreistellung für künftige Urheberrechtsverletzungen zu bekommen.

Aber Google weist ja nicht ganz zu Unrecht darauf hin, dass die Rechteinhaber oft schwer oder gar nicht zu finden sind. Würden solche Werke nach Ihrer Argumentation dann nicht grundsätzlich in jeder digitalen Bibliothek fehlen?

Nicht zwangsläufig, denn es sind auch andere Wege vorstellbar, verwaiste Werke nutzbar zu machen Der Gesetzgeber könnte etwa vorgeben, dass man zunächst sorgfältig nach den Rechteinhabern gesucht haben muss. Wenn sie trotz der Bemühungen nicht aufzutreiben sind, wäre es denkbar, eine digitale Verwertung zu erlauben – dann aber für alle, nicht nur für Google. Das amerikanische Justizministerium sieht das genauso wie wir: Das ist eine Aufgabe für den Gesetzgeber, nicht für einen exklusiven Vergleich mit Google.

Google bestreitet diese Exklusivität und sagt, es stehe jedem frei, einen ähnlichen Vergleich mit der Buchbranche zu schließen.

Das kann doch kein ernsthaftes Argument sein. Denn damit ruft Google andere dazu auf, Gesetze ebenfalls erst einmal zu umgehen, sich dann verklagen zu lassen und dann vielleicht im Prozess Zugeständnisse zu machen. Das würde zu einem völligen Wildwuchs führen.

Ihr Ministerium war gerade bei einer Anhörung im zuständigen New Yorker Gericht vertreten, um die Bedenken der deutschen Regierung anzumelden. Wie war die Resonanz?

Es war uns wichtig, unsere Position vor dem Richter zu erläutern. Wie das Gericht am Ende entscheidet, wird man sehen müssen. Aber auf jeden Fall hat es Anerkennung gefunden, dass wir Flagge gezeigt haben, noch dazu als einziger ausländischer Staat. Der Richter hat gesagt, dass er jetzt viel zum Nachdenken hat. Ich freue mich, dass wir dazu beigetragen haben.

Hoffen Sie darauf, dass der Richter den Google-Vergleich gänzlich ablehnt, oder sehen Sie eine Möglichkeit für einen Kompromiss?

Eine Minimallösung wäre aus meiner Sicht, dass deutsche Rechteinhaber zuverlässig aus dem Vergleich herausgenommen werden. Aber offen zugegeben: Ich würde es gutheißen, wenn der Vergleich ganz scheitert. Meiner Meinung nach sollte eine solche Initiative grundsätzlich nicht in der Hand eines privaten Unternehmens liegen, denn hier stehen Kernfragen des Urheberrechts auf dem Spiel. Ich sehe eine zu große Gefahr, dass ein Unternehmen sich hier einen einseitigen Vorteil verschafft. Es ist ja nicht so, dass es keine staatlich unterstützten Projekte zum Aufbau digitaler Bibliotheken gibt. Auf europäischer Ebene haben wir die „Europeana“ und hierzulande die „Deutsche Digitale Bibliothek“.

Aber Google könnte wahrscheinlich deutlich schneller eine umfassende Bibliothek aufbauen.

Sicher, unsere Initiativen würden wohl länger dauern. Der Zeitvorsprung von Google beruht aber auf dem Grundsatz „erst handeln, dann fragen“. Wir müssen uns die Zeit für einen allgemein gültigen Weg nehmen, bei dem Urheberrechte respektiert und Autoren nach ihrer Einwilligung gefragt werden.

Google sieht sich zu Unrecht zu einem Feindbild gemacht und weist darauf hin, dass der digitale Buchmarkt heute von anderen Anbietern wie Amazon beherrscht wird.

Das mag im Moment so sein, aber wenn man sich ansieht, wie rasant Google sein Digitalisierungsprojekt durchzieht, können sich die Marktanteile sehr schnell verändern. Die Autoren- und Verlegerorganisationen in Amerika werden sich ja wohl auch nicht ohne Grund auf den Vergleich eingelassen haben. Sie rechnen damit, dass Google ein starker Spieler in dem Geschäft wird.

Sie klingen, als ob Sie Google grundsätzlich nicht über den Weg trauen.

Was das Buchprojekt betrifft, bin ich tatsächlich misstrauisch. Was immer wir hierzu auch sagen: Es ist nicht sichtbar, dass es bei Google dafür Verständnis gibt. Ich würde mir wünschen, dass Google es nicht als Belästigung empfindet, wenn rechtliche Bedenken geäußert werden. Das meine ich nicht nur mit Blick auf Urheberrechte, sondern es gilt auch für Gebiete wie den Datenschutz. Man muss nur an die berechtigte Aufregung denken, die es gerade um Google Buzz gegeben hat. Die Dienste von Google haben oft den Zweck, Informationen zusammenzuführen und zu verwerten. Dem Verbraucher ist oft gar nicht klar, welche Daten wozu genutzt werden. Vertrauen kann man nur mit Transparenz gewinnen.

Das Gespräch führte Roland Lindner.

Quelle: F.A.Z.
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