19.12.2009 · Das Pariser Urteil gegen Google, demzufolge das Unternehmen 300.000 Euro Schadenersatz wegen des Digitalisierens urheberrechtlich geschützter Bücher eines renommierten Verlages bezahlen muss, ist in der französischen Buchbranche mit Triumph aufgenommen worden.
Von Jürg AltweggEin spektakuläres Urteil hat das Gericht in Paris gefällt: Google muss 300.000 Euro Schadenersatz bezahlen und mit dem Digitalisieren von Büchern, die unter dem Urheberrecht stehen, aufhören. Gegen Google geklagt hat der Verlag La Martinière, zu dem auch Le Seuil und verschiedene weitere Filialen gehören. Mit dem Verleger Hervé La Martinière hatten der Verlegerverband und eine Autorengewerkschaft geklagt.
Gegen den ausdrücklichen Willen von La Martinière hatte Google Hunderte von Büchern aus seinen Katalogen digitalisiert und zumindest Auszüge über Google Books zugänglich gemacht - das seien „Zitate“, und die seien erlaubt, lautete die Rechtfertigung.
„Wie brauchen die Amerikaner nicht“
Vor Gericht hat Google die Zuständigkeit der französischen Justiz angefochten, da die Digitalisierung in den Vereinigten Staaten erfolgt sei. Als Rückschritt bezeichnete sein Pariser Anwalt das Urteil: der demokratische Zugang aller zum Wissen werde behindert und Frankreich „zum Schlusslicht der Internetentwicklung“. Bei Zuwiderhandlung muss Google täglich 10.000 Euro Strafe bezahlen.
Hervé La Martinière, der Pionier, und die gesamte Branche sind erfreut über das Urteil. Es betrifft aber nur die Bücher von La Martinière. Jetzt werden wohl weitere Verleger klagen, denn Google gibt sich wenig einsichtig. Und wird wohl auch Berufung einlegen. Eine wichtige Schlacht ist gewonnen, der Kampf gegen das organisierte Raubkopieren geht weiter, kommentierte der Verlegerpräsident, Serge Eyrolles: „Sie wollen mit ihren Milliarden alles kaufen. Frankreich aber ist eine Kulturnation. Wir sind nicht gegen die Digitalisierung, aber sie ist nicht umsonst. Wir werden uns anpassen, aber dafür brauchen wir die Amerikaner nicht.“