27.11.2009 · Im Skandal um den Kulturpreis beharrt Hessens Ministerpräsident Koch auch nach gütlicher Beilegung des Streits und bei der Preisverleihung darauf, formal und inhaltlich alles richtig gemacht zu haben. Eine Verstiegenheit zur Tarnung von Taktlosigkeit.
Von Patrick BahnersRoland Koch hat sich bei Navid Kermani entschuldigt. Die Entschuldigung, die der hessische Ministerpräsident bei der Verleihung des Hessischen Kulturpreises aussprach, bezog sich allerdings ausschließlich auf die Umstände, unter denen der Schriftsteller von der zwischenzeitlichen Aberkennung des Preises erfahren hatte, nicht auf die Tatsache der Aberkennung selbst. Die Ungleichbehandlung der Preisträger, die, jenseits der theologischen Debatte um Kardinal Lehmanns Einwände gegen Kermanis Bildbetrachtung, der Grund für die politische Kritik am Handeln des Kuratoriumsvorsitzenden Koch war, wurde von Koch in seiner einstündigen Rede (siehe auch: Hessischer Kulturpreis: Die Rede von Roland Koch) ausdrücklich gerechtfertigt - und zwar denkbar grundsätzlich: mit Blick auf das Verhältnis von Religion und Kultur im Verfassungsstaat, auf das die Auswahl von vier (vermeintlichen) Repräsentanten ihrer Bekenntnisse für einen gewöhnlich an Künstler vergebenen Kulturpreis in diesem Jahr die Aufmerksamkeit lenken sollte.
Rekapitulieren wir den Skandal ein letztes Mal. Der Hessische Kulturpreis 2009 wurde Kardinal Lehmann, dem früheren Kirchenpräsidenten Steinacker, dem Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden Korn und dem Wissenschaftshistoriker Fuat Sezgin zugesprochen. Nach den Stellungnahmen des Zentralrats der Juden zum Gaza-Krieg teilte Sezgin mit, er könne den Preis nicht gemeinsam mit Korn annehmen. Sezgin schied aus dem Kreis der Preisträger aus, das Kuratorium suchte einen anderen Muslim. Kermani wurde im Einvernehmen mit den verbliebenen Preisträgern nominiert. Nach dem Erscheinen von Kermanis Artikel über Renis Kreuzigungsbild teilten Lehmann und Steinacker mit, sie könnten den Preis nicht gemeinsam mit Kermani annehmen. Nun schieden aber nicht etwa Lehmann und Steinacker aus dem Kreis der Preisträger aus. Vielmehr führte Koch den Beschluss herbei, Kermani den Preis zu entziehen.
Ein Beispiel der Sturheit
Der Ministerpräsident war in einer schwierigen Lage. Lehmann und Steinacker sind die in Hessen bekanntesten Amtspersonen ihrer Kirchen und blicken auf Jahrzehnte eines kultur- und dialogpolitisch akzentuierten Wirkens zurück. Offenkundig wollte das Land solche Verdienste würdigen; ein muslimischer Mitpreisträger wurde zur „abrahamitischen“ Arrondierung des Bildes benötigt. Koch beschränkte sich in seiner Rede nun nicht darauf, auf das durch die Personen gegebene Dilemma hinzuweisen und den Zuhörern den Schluss anheimzustellen, dass sich die Staatskanzlei zu Fehleinschätzungen verleiten ließ, deren äußerlichster Ausdruck die Unhöflichkeit war, dass Kermani von Journalisten über seine Streichung von der Preisträgerliste informiert wurde.
Mit der Sturheit, die Koch in öffentlichen Kontroversen zu demonstrieren liebt, bestand er darauf, von der Kommunikation abgesehen formal und inhaltlich alles richtig gemacht zu haben. Wie es sein Stil ist, argumentierte er vorgeblich juristisch, tatsächlich aber, zur Abwehr rechtlicher Einwände, bloß quasijuristisch, nämlich verfassungspolitisch und deutungsmachtpositivistisch. „Ein Preis ohne die Repräsentanten der katholischen und evangelischen Kirche würde das für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft so wichtige Verhältnis von Religion und Kultur einfach nicht korrekt beschreiben. Die Prägung des christlich-jüdischen Europas und Deutschlands kann gerade bei einem Kulturpreis nicht durch juristische Gleichstellung wegdefiniert werden.“ Stillschweigend überging Koch die Möglichkeit, christliche Ersatzbewerber zu finden, wie man Kermani gefunden hatte.
Eine Frage des Anstands
Mit der Figur der christlich-jüdischen Prägung schließt Koch an eine Debatte der Staatsrechtslehre an, in der konservative Außenseiter die These vertreten, entgegen dem Wortlaut des Grundgesetzes bestehe eine Pflicht zur Bevorzugung des Christentums aus Gründen des Kulturschutzes. Davon zu unterscheiden ist es, wenn Ernst-Wolfgang Böckenförde oder Wolfgang Schäuble zu bedenken gibt, die zwingend gebotene Gleichbehandlung der Religionen sei in der Praxis so auszugestalten, dass die christliche Kultur, die den historischen Charakter Deutschlands bestimmt habe, nicht unkenntlich gemacht werde. Aus diesem Argument ergibt sich etwa Skepsis gegenüber der Abstraktion des europäischen Urteils zum italienischen Kruzifix. Koch spitzt nun den Gedanken, dass die kulturprägende Mehrheitsreligion (mit der das Judentum wie selbstverständlich verschmolzen wird) und die assimilationsbedürftige Minderheitsreligion nicht in allen Belangen gleich behandelt werden können, zum Gebot der Diskriminierung einzelner Personen zu - beim Preiseverteilen, also im Bereich des freiwilligen Staatshandelns.
Wäre kein Muslim nominiert worden, hätte es gewiss Anfragen im Landtag gegeben. Aber zutreffend hätte Koch erklären können, den muslimischen Lehmann gebe es noch nicht. Nach Benennung eines muslimischen Preisträgers diesem zu eröffnen, er müsse wegen der christlich-jüdischen Prägung des Landes seine Schlechterstellung hinnehmen, ist eine Verstiegenheit zur Tarnung der Taktlosigkeit. Selbst wenn die Staatsregierung als Preisverteilerin vom Gleichheitssatz dispensiert sein sollte, floss die Pflicht zur Gleichbehandlung der Ausgezeichneten aus der Tatsache der Auszeichnung - als einfache Anstandsregel.