01.09.2009 · Am kommenden Freitag endet die Einspruchfrist gegen den umstrittenen Buchsuche-Vergleich von Google. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und Justizministerin Zypries haben nun ihre Einwände formuliert.
Von Hannes HintermeierDas Ende des Verfahrens rückt näher: Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat am Montag seine Einwände („objections“) gegen das geplante Google Book Settlement fristgerecht beim United States District Court in New York eingereicht. Der Schriftsatz, der im Verbund mit anderen europäischen Verlagen, Buchhandels- und Verlegerverbänden verfasst ist, lehnt den 2008 geschlossenen, aber juristisch noch nicht abgesegneten Vergleich zwischen Google und amerikanischen Verlagen und Autorenverbänden ab.
Dieser soll regeln, was weltweit weiterhin für Kritik sorgt - die Vorgehensweise des Suchmaschinen-Konzerns, der bei seiner seit 2004 millionenfach betriebenen Digitalisierung von Bibliotheksbeständen auf bestehende Rechte keine Rücksicht nahm und nimmt. Wenn der Vergleich zustande kommt, würde mit ihm ein Verfahren legalisiert, das auf dem Papier nur Nordamerika betrifft - in Zeiten des Internets aber sehr schnell seine globale Wirkung entfalten würde. Bislang sind rund sieben Millionen Bücher eingescannt und online zugänglich gemacht worden; Schätzungen gehen davon aus, dass darunter mindestens 100.000 deutsche Titel erfasst wurden.
Unverständliche Informationspolitik
Die Einwände des Börsenvereins haben Alexandra A.E. Shapiro und Cynthia S. Arato von der New Yorker Kanzlei Macht, Shapiro, Arato & Isserles LLP formuliert. Sie richten sich unterm anderem gegen die ungenügende und unverständliche Informationspolitik gegenüber deutschen Autoren und Verlagen. Außerdem verstoße der Vergleich gegen die Prinzipien des Urheberrechts, zu dessen Einhaltung die Vereinigten Staaten sich in internationalen Abkommen verpflichtet hätten. Als „unfair“ bewerten die „objections“ auch die eigens für den Vergleich geschaffene Datenbank: Diese sei mangelhaft und erschwere die Wahrnehmung von Rechten massiv; die vereinbarte Entschädigungszahlung - sechzig Dollar pro unrechtmäßig eingescanntes Buch - wird als zu gering eingestuft. Schließlich wird bestritten, dass der allein von Nordamerikanern ausgehandelte Vergleich sich auf ausländische Autoren übertragen lasse.
Börsenvereinsvorsteher Gottfried Honnefelder forderte erneut die Politik auf, Stellung zu diesem Vergleich zu beziehen. Er bezeichnete das Settlement „in keiner Weise akzeptabel“ und „für ausländische Rechteinhaber unzumutbar“.
Unwahrscheinlich, dass Honnefelder da nicht gewusst haben will, dass in der Berliner Mohrenstraße längst an einem entsprechenden Schreiben gearbeitet wurde. Denn Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte mit Edwin C. Komen und Theodore C. Max aus dem New Yorker Büro der Kanzlei Sheppard Mullin Richter & Hampton LLP schon im Juni einen Spezialisten beauftragt, die Möglichkeiten eines „amicus curiae“-Briefes (Freund des Gerichts) zu prüfen. Diese Form des Einspruchs steht Parteien offen, die nicht zu den direkten betroffenen Verfahrensbeteiligten einer Sammelklage („class action“) gehören.
Weltweite Auswirkungen
Das Ergebnis fiel positiv aus, der Brief wurde geschrieben und liegt nun auch dem Gericht vor. Frau Zypries hofft, „dass das New Yorker Gericht die Billigung des Vergleichs insgesamt ablehnt oder zumindest unsere deutschen Autoren und Verleger aus der sogenannten ,class' herausnimmt, damit die Folgen des Vergleichs sie nicht treffen.“ Die Bundesregierung wolle mit dem Schreiben das Gericht über die transatlantischen, ja recht eigentlich weltweiten Auswirkungen des Vergleichs informieren. Insbesondere wolle man darauf hinweisen, dass der geplante Vergleich „gegen internationale Verträge wie die Revidierte Berner Übereinkunft und den WIPO-Urheberrechtsvertrag (WTC) verstößt“. Google erhielte, wenn der Vergleich durchgewunken wird, Nutzungsrechte in einem Umfang, die die Suchmaschine „bei ordnungsgemäßen Vorgehen niemals bekommen hätte.“
Das Stimmungsbild in Sachen Buchsuche-Vergleich ist derweil auch in den Vereinigten Staaten alles andere als homogen. In diesen Tagen ist eine Umfrage des renommierten Branchenmagazins „Publishers Weekly“ veröffentlicht worden, an der sich knapp neunhundert amerikanische Autoren, Verleger und Bibliothekare beteiligt haben. Eine wirkliche Präferenz lässt sich demnach nicht abbilden. 41 Prozent der Befragten begrüßten den Vergleich, der Rest war entweder unentschieden oder fühlte sich nicht ausreichend informiert, um kompetent antworten zu können. In Amerika wie in Deutschland erklären viele Betroffene, dass sie sich zwar vertraut mit dem Thema fühlen, aber es bei weitem nicht intellektuell durchdrungen hätten. Auch in der wichtigen Frage, ob es sich bei dem die Urheberrechtslage ignorierenden Vorgehen Googles, Bücher im Netz zugänglich zu machen, um „fair use“ handle, sind die Teilnehmer der Umfrage unentschlossen - immerhin 36 Prozent antworteten aus diese Frage mit „no opinion“.
Die Einspruchsfrist endet am kommenden Freitag. Für den 7. Oktober ist das sogenannte Fairness Hearing angesetzt, spätestens acht Wochen nach diesem Termin wird Richter Denny Chin seine Entscheidung bekanntgeben.
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