10.02.2009 · Die Regierung Berlusconi tat alles, um die jetzt verstorbene Komapatientin Eluana Englaro am Leben zu halten. Enthält das italienische Beispiel eine Lehre für die deutsche Debatte über Handlungsmöglichkeiten am Lebensende?
Von Oliver TolmeinDie scharfe politische Kontroverse über den Abbruch der künstlichen Ernährung bei Eluana Englaro wird den Tod der 1992 schwer verunglückten Italienerin überdauern. Der Verlauf des Konflikts war stärker als jeder frühere weltweit beachtete Fall von Sterbehilfe dadurch geprägt, dass die Exekutive versucht hat, mit aller ihr zur Verfügung stehenden Macht direkt zum Schutz des Lebens einzugreifen. Dass seitens der Regierung Berlusconi dabei ein beschleunigtes Verfahren zum Beschluss eines Anti-Euthanasie-Gesetzes sowie der Einsatz einer Notverordnung versucht wurden, dass man gedanklich sogar so weit ging, die Beschlagnahmung von medizinischer Ausstattung des Krankenhauses zu erwägen, das die Versorgung der Patientin übernommen hatte, wirft zusätzliche Fragen auf.
Möglicherweise wird auf längere Sicht auch zu klären sein, ob es einen europäischen Grundkonsens in der Debatte hinsichtlich der Entscheidung über lebenserhaltende medizinische Maßnahmen gibt – oder ob zwischen den Lösungen, die in den Beneluxstaaten durchgesetzt worden sind, und dem Weg, den Italien, unterstützt vom Vatikan, möglicherweise einschlagen wird, keine Verbindung möglich ist.
Der vermutliche Patientenwunsch
Auffallend in der Entwicklung des Konflikts um Eluana Englaro war, dass es keinen nennenswerten Streit über die tatsächliche medizinische Situation der Patientin und über ihre mutmaßlichen Wünsche gab. Das unterschied diese Debatte von der um das Leben von Terry Schiavo. In der Sache der schließlich 2005 verstorbenen Amerikanerin stritten sich die Eltern auf der einen und der Ehemann auf der anderen Seite sowohl darüber, ob die Patientin überhaupt in einem Wachkoma lebte, als auch darüber, was ihre Lebensoptionen und Wertvorstellungen waren.
Nach 17 Jahren im Wachkoma soll die Italienierin Eluana Englaro nun sterben. Die Schläuche für die künstliche Ernährung Eluanas dürfen entfernt werden. Sterbehilfe-Gegner protestieren vor der Klinik in Udine.
Der Fall Schiavo zeigte außerdem ein deutlich anderes rechtskulturelles Umfeld. Auch im Fall Schiavo versuchte die Politik zwar, trotz rechtskräftiger richterlicher Entscheidungen für das Weiterleben der Patientin zu intervenieren – sie zielte aber nicht darauf, die Gerichtsurteile durch politische Entscheidungen zu ersetzen, sondern wollte lediglich den Weg für neue Gerichtsentscheidungen wieder eröffnen.
Der Fall Schiavo und seine Folgen
Zwar hatte der Gouverneur von Florida, Jeb Bush, damals im Eiltempo das Gesetz HB No. 35 E beschließen lassen, das ihm ermöglichte, auf unbestimmte Dauer zu verhindern, dass einem Patienten im Wachkoma, der keine Patientenverfügung verfasst hat, die künstliche Ernährung und Versorgung mit Flüssigkeit vorenthalten wird, wenn ein Familienmitglied sich gegen diesen Entzug ausgesprochen hat. Das Gesetz war nur fünfzehn Tage in Kraft und wurde von der Justiz Floridas harsch kritisiert. Anders als das geplante Sonderdekret von Berlusconi hatte es aber als Anknüpfungspunkt für die staatliche Intervention einen ungelösten Konflikt über tatsächliche Fragen und sollte es eine verfahrenssichernde Funktion haben, nämlich verhindern, dass ein Wachkomapatient an den Folgen einer noch nicht endgültig rechtlich überprüften Entscheidung, die Ernährung abzubrechen, starb.
Auch im Fall Schiavo gab es Überlegungen, ein weiteres Gesetz zu beschließen, das untersagen sollte, bei Wachkoma-Patienten die künstliche Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit abzubrechen – dieses Gesetz stieß aber schon in Bushs eigener Partei auf nachhaltige Widerstände, weil es als Eingriff in die Patientenautonomie gedeutet wurde.
Verbindlichkeit der Patientenverfügung
Der Fall Schiavo war damals für manche deutsche Politiker Anlass, einen Gesetzentwurf für ein Patientenverfügungsgesetz zu entwickeln, der eine solche Auseinandersetzung um das Leben und Sterben eines Menschen, der keine eigene Patientenverfügung verfasst hat und nicht im Sterben liegt, verhindern sollte. Angesichts des Falles Eluana Englaro hat es also Sinn, sich vor Augen zu führen, wie die drei derzeit vorliegenden deutschen Gesetzentwürfe mit den dort zutage getretenen Problemen umgehen würden.
In jedem Fall hätte Eluana Englaro, da sie keinen Bevollmächtigten hat, durch einen Betreuer vertreten werden müssen. Wäre der Entwurf von Wolfgang Zöller, Hans Georg Faust und Herta Däubler-Gmelin bereits Gesetz, wäre zuerst zu klären gewesen, ob die mündliche Äußerung, die Eluana Englaro einige Zeit vor ihrem Unfall getätigt haben soll, dass sie nämlich nicht künstlich ernährt und mit Flüssigkeit versorgt leben wollte, wie sie es bei einem verunglückten, damals im Wachkoma lebenden Freund gesehen hatte, bereits eine Patientenverfügung darstellte. Bei Anwendung der Entwürfe von Joachim Stünker und Michael Kauch auf der einen und Wolfgang Bosbach, René Röspel und Katrin Göring-Eckardt auf der anderen Seite wäre das dagegen klar gewesen: Da diese Äußerung nicht schriftlich erfolgt war, lag hier keine Patientenverfügung im Rechtssinne vor. Die Äußerung wäre allerdings als Indiz für einen mutmaßlichen Willen beachtlich gewesen.
Abbruch der künstlichen Ernährung?
Ein mutmaßlicher Wille wie der von Eluana Englaro, der darauf gerichtet war, nicht weiter mit Flüssigkeit und Nahrung künstlich versorgt zu werden, führt im Rahmen des Stünker-Gesetzentwurfes dazu, dass die künstliche Ernährung abgebrochen wird, möglicherweise sogar ohne Einschaltung eines Vormundschaftsgerichts, wenn sich behandelnder Arzt und Betreuer über den mutmaßlichen Willen einig sind. Beim Zöller/Faust/Däubler-Gmelin-Entwurf hängt in so einem Fall dagegen viel davon ab, was der Arzt für eine Behandlung vorschlägt. Wenn der Arzt aber auch den Behandlungsabbruch befürwortet, ist ein Abbruch wie bei Stünker/Kauch ohne Einschaltung des Vormundschaftsgerichtes möglich.
Einzig der Entwurf von Bosbach/Röspel/Göring-Eckardt zieht hier eine deutliche Grenze, die allerdings mit den Positionen Berlusconis nichts zu tun hat: Es geht im Bosbach-Entwurf nicht darum, grundsätzlich den Abbruch der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitsversorgung zu verhindern. Dieser schwere Eingriff, mit dem gezielt der Tod des Patienten herbeigeführt werden soll, soll andererseits aber auch nur zulässig sein, wenn dieser Mensch selbst eine schriftliche eigene Patientenverfügung verfasst hat – ob ärztlich beraten oder nicht, ist in diesem Fall nicht erheblich, diese Verfügung müsste auch nicht beurkundet sein. Wenn es aber keine Patientenverfügung gibt, wie bei Eluana Englaro, darf nach Auffassung der Bosbach-Gruppe bei einem Menschen im Wachkoma, der sich nicht schon im Sterbeprozess befindet, die künstliche Ernährung und Flüssigkeitsversorgung nicht abgesetzt werden. Das unterstreicht nach Auffassung der Initiatoren dieses Gesetzentwurfs die Bedeutung der Patientenverfügung, denn es macht, anders als bei den anderen Gesetzentwürfen, konkret eben einen erheblichen Unterschied, ob man eine hat oder ob man keine hat.
Machtverlust der Politik
Deutlich machen sowohl die Auseinandersetzung um Terry Schiavo, in der das Zerwürfnis durch die Familie ging, als auch die als Auseinandersetzung zwischen Familie und Staat inszenierte Kontroverse um Eluana Englaro, dass die Politik kaum noch Möglichkeiten hat, als Leben schützender Gott aus der Maschine die Schicksale zu lenken. Auch wenn viele Menschen sich verbal gegen die Verrechtlichung der medizinischen Behandlung am Lebensende sträuben, sind es doch die juristischen Verfahrensmodelle, an denen sich Menschen orientieren, die damit auch Erwartungen steuern.
Welche rechtlichen Grenzen dabei gewünscht und akzeptiert werden, ist eine der wichtigen Fragen für die Zukunft. Die andere ist die nach dem Bild, das die Gesellschaften auf Dauer von Menschen mit schwersten Behinderungen entwickeln werden, wie es Menschen im Wachkoma sind: Werden sie wie selbstverständlich als Kandidaten für ein baldiges Sterben angesehen, oder gelingt es, im Bewusstsein den Gedanken zu verankern, dass auch das Leben in diesem Zustand durchaus einen Wert haben kann?
Mehr über den Fall Englaro in Oliver Tolmeins Biopolitik-Blog.