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Ursula Krechel Die Sprache hat nicht immer recht

 ·  Schriftsteller und Juristen haben viele Gemeinsamkeiten. Beide ringen mit der Sprache und der Gerechtigkeit. Was eine Dichterin der deutschen Rechtsprechung für das Jahr 2013 wünscht.

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© Röth, Frank

Wie kaum eine zweite Berufsgruppe sind Schriftsteller und Juristen auf ihre Sprache angewiesen, die Juristen außerdem, wenn sie keine Spezialisten für internationales Recht sind, auf ein spezifisches, national geprägtes Rechtssystem. Das Recht ist vorwiegend Sprache, differenzierte Sprache, Fachsprache, Fachchinesisch, wie gern abfällig gesagt wird. Prinzipiell ist die juristische Sprache um Eindeutigkeit bemüht, die nicht immer herzustellen ist. Eindeutigkeit in literarischen Texten ist dagegen nicht immer erwünscht, das Geheimnis guter Texte besteht gerade in der Mehrdeutigkeit.

Aber vor allem heißt es im Gerichtsverfassungsgesetz § 184: „Die Gerichtssprache ist deutsch.“ Das ist ein eherner, einfacher Satz, den jeder Rechtsanwalt einem Mandanten, der nicht deutschsprachig ist, sofort übermitteln kann. Aber was ist dieses Deutsch? Auf welcher Tonhöhe wird es gesprochen, mit welcher Intention? Mit der des Einschlusses: Verstehen Sie wirklich, was mich meine? In allen Konsequenzen? So kann man in den libanesischstämmigen Ersttäter aus dem Wedding dringen, ihn zur Ordnung der geforderten Sprache rufen. Oder wird mit der Intention des Ausschlusses verhandelt? Durch die Dominanz der juristischen Fachsprache und durch  exzessiven Gebrauch von Abkürzungen (AVO, BtG, Prod.HaftG, DVO, UklaG), da kann einem schon der Kopf schwirren. Bundesergänzungsgesetz – so neutral hieß das Gesetz, das die Wiedergutmachung lautlos regeln sollte. Es trat am 18. September 1953 in Kraft und war so rasch im Bundestag durchgepeitscht worden, um ein besseres Gesetz zu verhindern, das mehr handschriftliche Sorgfalt und mehr Zuwendung den Betroffenen gegenüber hätte spüren lassen. In dem verabschiedeten blieben Lücken, die die Juristen mit einer ungebrochenen Karriere vom Nationalsozialismus in die Bundesrepublik füllten. Wenn im Zweifelsfall  für den Angeklagten zu sprechen ist, so wurde hier im Zweifelsfall gegen die Opfer, für die Leugnung ihrer Schädigung an Leib und Leben und Eigentum gesprochen.

Jede Fachsprache schließt diejenigen aus, die sie nicht zu beherrschen gelernt haben. Und der Ausschluss schüchtert ein und macht auch zornig. Und gleichzeitig verdanken wir Juristen die wunderbarsten Texte in der deutschsprachigen Literatur, die schlanken, biegsamen Sätze des Versicherungsjuristen Franz Kafka und die machtvoll überbordenden Verse des Rechtsreferendars Georg Heym, der am 16. Januar 1912 beim Versuch, seinen Freund aus dem Eis zu ziehen, in der Havel ertrank.

Sowohl der Richter als auch der Angeklagte kann sein Deutsch in beiderlei Richtungen modulieren. Das Deutsch ist wie ein Instrument, das jemand spielt. Welches Instrument? Und wie gut? An den Nerven zerrend, wie eine brave Klavierschülerin oder souverän, kühn und heiter? Ohne Sprache kein Recht, aber die Sprache hat nicht immer recht. An der Sprache kann das Recht abperlen, wie Wasser an einer fetten Fischhaut. Die Sprache kann abweisend sein, schneidend, eiswürfelkalt. Einige Male kam ich in den Genuss, ironische Anwaltsbriefe zu lesen. Briefe mit der Intention, den gegnerischen Anwalt, der zweifellos von diesem Anwalt als ein nicht satisfaktionsfähiges Würstchen angesehen wurde, einzuschüchtern. Und einmal hatte ich die Gelegenheit, einen Notar mit einem zweifellos darstellerischen Talent seinen Mandanten den formulierten Text vorlesen zu hören, ja, das machte dem Anwalt Vergnügen. Und es war eine Freude, einer solchen Person zuzuhören, zuzusehen, die mit Verve ihre Ziele verfolgt. Er modulierte seine Stimme, schritt auf und ab, und es  beeindruckte mich so, dass ich dem kubanischen Anwalt Rodolfo Santiesteban Cino, bei dem mein Romanheld Richard Kornitzer in der Emigration als eine Art Rechtskonsulent auf dürftige Weise in Havanna unterschlüpft, diese beeindruckende Gabe weiterverliehen habe. Dieser Anwalt ist eine durchaus zwielichtige Gestalt.

Ich wollte mir keine Einstweilige Verfügung einfangen

Während meiner langen Recherchen fiel mir ein juristisches Gutachten aus den frühen fünfziger Jahren in die Hände, das von einer schneidenden Intelligenz  war, hart und eindeutig und in einem glasklaren Deutsch geschrieben, das auflistete, was es bedeutete, unter nationalsozialistischer Herrschaft in einem Ghetto zu leben. Darunter stand ein Name, dahinter die Bezeichnung: Landgerichtsdirektor Mainz. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt meiner Arbeit nicht die innere Freiheit, dieser Spur nachzugehen, eher blieb sie in meinem äußersten Augenwinkel - wie ein Lichtblitz. Doch später fragte ich mich: Wer ist dieser entschlossene, ja schier kaltblütige Jurist aus Mainz? 

Ich schrieb an die Pressestelle des Landgerichts, bat um ein paar Lebensdaten des Richters oder um einen Nachruf, der doch vermutlich vorhanden war. Ich bekam keine Antwort  Doch jemand, dem ich davon erzählte, gab mir den Rat, an das Landesarchiv Rheinland-Pfalz zu schreiben. Dort antwortete man mir sogleich und gab mir die Auskunft: Sie können die Personalakte dieses Landgerichtsdirektors lesen. Zwei große Archivkästen standen für mich bereit. Ich hatte Zeit mitgebracht, offene Zeit, Einlässlichkeit, sonst ist nicht zu lesen. Und die Akte zu lesen, war ein scharfer Schmerz, der mich ganz unvermutet traf. Da war ein junger Richter an einer Kammer für Patentrecht im April 1933 aus seinem Amt gejagt worden, er hatte sich durchgeschlagen mit minderen Arbeiten und sich dann im Winter 1938/39 zur Emigration entschlossen. Er hatte nur ein Visum bekommen, und seine nichtjüdische Frau hoffte, nachkommen zu können, was nicht gelang. Das Paar brachte seine Kinder zur Sicherheit nach England, und die Entfremdung von den Eltern heilte nie mehr.

Ich las Zeugnisse und Begutachtungen, Atteste und Bitten um Sonderurlaube. Ich las Schreckliches, Demütigendes, Harsches, Menschenverachtendes, juristische Schriftwechsel. Ich las vom Kampf eines Richters um sein Recht. Der Anspruchsberechtigte wurde zum Bittsteller degradiert. Der Anspruchsberechtigte begriff sehr schnell, dass die, die über ihn urteilten, mit dem Verjagen  aus dem Dienst einverstanden gewesen waren. Schöne Stellen waren frei geworden. Und dass sie mit der Wiedereinstellung des Verjagten in beamtenrechtliche Konstellationen der Bundesrepublik nicht überaus einverstanden waren. Ich las Texte aus dem Fundus der frühen Bundesrepublik, die einem die Schamröte ins Gesicht trieben. Der jüdische Richter war ein Fremdkörper, er blickte sich um in Deutschland, er blickte die Richterkollegen mit fremden Augen an, und diese Augen waren unheimlich als ein Spiegel. Er war allein. Es waren Augen, die die Motivationen des Gegenübers durchschauten, Karriere-Interessen, Duckmäusertum, Berufung auf eine Gesetzmäßigkeit: Ich bin nur den geltenden Gesetzen gefolgt – vorgestern, gestern und heute und habe das nicht bereut. Augen, die sahen, Strafen, die aus der Verstrickung in das nationalsozialistische Gerichtswesen einfach getilgt worden waren, weil sie nicht bekundet worden waren. Quod non est in actis, non est in mundo. Er sah Vetterleswirtschaft, alte Seilschaften, die man bis heute nachvollziehen kann, wenn man will. Er sah etwas Elendes, und ihm selbst wurde elend. Er wurde krank. Coronar-Erkrankungen sind nicht zufällig die typischen Leiden von Emigranten und Remigranten. Man könnte die Herzkranzgefäße als ein politisches Auffangsystem des angetanen Schmerzes beschreiben, auch bei heutigen Exilanten, bei Menschen, die um ihre Herkunft und ihre Zukunft bangen müssen. Ich las, exzerpierte sehr viel, das deutsche Archivgesetz erlaubt dies, und glaubte eine Zeitlang, mit diesem schmerzhaften Material sehr diskret umgehen zu müssen, ich wollte mir weder eine Einstweilige Verfügung einfangen noch Betroffene demütigen. Es sind Ritte über den Bodensee, Gänge übers Eis.

Aus Opfern wurden Bittsteller

Und während ich las, überschlug ich rasch Lebensdaten. Ja, ich könnte, wenn ich wollte, die Personalakten meiner Lehrer und Lehrerinnen lesen, die meiner Professoren. Ich könnte dem natürlichen Voyeurismus meines Berufes frönen, ich könnte ein Maulwurf sein und ein System unterhöhlen, untergraben, wenn ich nur ein entsprechendes Forschungsvorhaben angäbe. Und wer kann das nicht, unsystematisch gesprochen? Auch Familienforschung ist Forschung und ein legitimes Interesse. Und gleichzeitig fragte ich mich: Warum forschen so wenige? Oder warum schweigen die, die es getan haben? Aus Scham? Aus Erbitterung? Aus nachgetragenem Gehorsam? Weil das, was sie vermutet haben, auch in den Akten stand? Es mussten ja nicht einmal Schnipsel aus Säcken zusammengesetzt werden, wie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.

Eine Welt jenseits des Datenschutzes tat sich auf. Eine Welt, die nicht romanhaft erfunden sein würde, sondern in all ihrer Kälte und zweiten Abweisung derer, die Deutschland verlassen mussten, dokumentiert war. Ich las dann auch Personalakten von Richtern, die eine geradlinige Karriere hatten vom Nationalsozialismus in die Bundesrepublik — vielleicht mit einer Pirouette des Aussetzens für zwei, drei Jahre. Einer war abgeordnet worden, die Bibliothek zu ordnen, einem anderen wurde zugebilligt: Vorläufige Belassung, jedoch nicht als Spruchrichter mit Gehalt von 1937. Doch sein Vorgesetzter paukte ihn heraus. Eine Richtertätigkeit ohne Spruchdienst war nicht zu haben, also keine Zurücksetzung, und das Gehalt wurde auch neu  festgesetzt.

Als die Alliierten die ersten Forderungen stellten, dass die Bundesrepublik Deutschland Wiedergutmachung an den Opfern des Nationalsozialismus und ihren Nachkommen leisten müsse, dachten Adenauer und sein Bankier Abs zunächst daran, dem neu gegründeten Staat Israel ein Krankenhaus zu stiften. In Worten noch einmal: ein Krankenhaus. Ja, der Lastenausgleich war zu stemmen, Kriegshinterbliebene waren zu versorgen, die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Das ist alles zugestanden. Aber die Prioritäten wurden eindeutig gesetzt. Aus Opfern wurden Bittsteller, die mühsam beweisen mussten, was vor ihrer Flucht in ihrer Bibliothek gestanden hatte, welche Lebensversicherungen sie hatten und wie es sich in einem Ghetto lebte, wenn man es überlebte. Es grassierte das böse Wort von den „Rentenjägern“.

Was muss ein Mensch symptomfrei ertragen können?

Aus diesem Wunsch, den Kopf aus der Schlinge der Verantwortung zu ziehen, ist ein Projekt geworden, das uns bis heute noch begleitet. Die letzten Zwangsarbeiter sterben weg, Sinti und Roma sind bis heute benachteiligt, Homosexuelle, Deserteure aus der Wehrmacht wurden ideologisch gar nicht als Opfer behandelt, sondern als solche, die aus dem Volkskörper herausgeeitert wurden. Fragen der Restitution von Kunstwerken begleiten uns dauernd als ein hochfrequentes Forschungsprojekt, und ich habe manchmal den Eindruck, die wertvollen Gemälde mit ein paar Stempeln auf der Rückseite, die durch Alfred Flechtheims oder Heinz Berggruens Hände gingen, die in Auktionskatalogen Spuren hinterließen und den Kunstmarkt hier und dort touchieren, seien doch wichtiger als die Menschen, die, alt und entmutigt, noch leben und die Hoffnung haben, ihr Alter, das vermutlich durch ihre Schädigung früh eingetreten ist, ein wenig erleichtert zu sehen.

Die Fragen, die man den Emigranten und den aus den Konzentrationslagern Zurückgekehrten stellte, klangen fatal wie die Fragen eines Verhörs. Denjenigen, die gelitten hatten, war die Beweispflicht auferlegt. Die Hand, die ihnen gereicht werden sollte, zeigte mit dem ausgestreckten Finger auf sie. Es war eine kalte Hand.

Welche Leiden führen Sie auf Verfolgungsmaßnahmen zurück?

Genaue Angaben, wie sich die Körperschäden äußern und welche Störungen in der Arbeitsfähigkeit sie verursachen?

Welche Leistungen erhielten Sie bereits früher wegen dieser Körperschäden? Von welcher Stelle? In welcher Höhe?

Welcher Grad der Erwerbsminderung wurde wegen dieser Körperschäden festgestellt?

Welche besonderen Verfolgungsmaßnahmen oder welche verfolgungsbedingten Umstände haben nach Ihrer Ansicht den Schaden herbeigeführt? (Angabe des Zeitpunkts und genaue Schilderung unter Angabe der Beweismittel)  Dafür stehen achteinhalb Zeilen zur Verfügung.


Fragen, nach denen der Psychoanalytiker und Goetheforscher Kurt R. Eissler, ein Emigrant aus Wien in New York, in einem Aufsatz in der Zeitschrift „Psyche“ im Jahr 1963 entnervt aufschrie: „Die Ermordung von wievielen Kindern muß ein Mensch symptomfrei ertragen können?“ Der Krieg war zu Ende, der Kleinkrieg gegen die Opfer der Verfolgung begann. Eine verdeckte Feindseligkeit, die häufig den Schleier über den Verhältnissen wegzog.

Wir stehen auf wackligen Beinen

Man vergleiche diese Fragen mit denjenigen, die Bürgerkriegsflüchtlinge, die  wenigen Asylanten, die nicht in die sogenannt sicheren Drittländer zurückgeschickt werden, beantworten müssen. Oder mit den Formulierungen, die ausländische Studenten in der Ausländerbehörde und die, die für sie bürgen, zur Kenntnis nehmen müssen. Oder mit der Lakonik in Heiner Müllers  Gedicht „Selbstbildnis zwei Uhr nachts /Am 20. August 1959: „Die Folter ist leichter zu lernen als die Beschreibung der Folter.“ Aus welcher Perspektive schreiben? Aus der desjenigen, der die staatliche Gewalt vertritt? Aus einer pseudo-neutralen Perspektive? Aus der des Opfers? Des Zeugen? Des Urteilenden? Verurteilenden? Worte können foltern, können den Tod des Opfers billigend in Kauf nehmen. Richtersprüche können vernichten, aber auch schon ihre Voraussetzungen, die Fragen der Ermittlung, der Beweisaufnahme.

Einmal lernte ich einen Juristen kennen, er war wie ich Mitglied eines Kuratoriums, in dem ehrenamtlich gearbeitet wurde. Er war bleistiftdünn, ja, Suppenkasper-dünn, aber sehr klug. Und er rauchte sehr dicke Zigarren. Auch schien er mir lebensklug, was mich als junge Autorin nicht so sehr kümmerte, ich setzte es einfach voraus. Und von ihm habe ich, wenn wir Jüngeren im Kuratorium verzweifelt mit Papieren winkten und fragten: wie um Himmelswillen sollen wir uns in dieser Situation verhalten, die Gelassenheit gelernt: Behandlung durch Nichtbehandlung, riet er uns aufgeregten Hühnern. Ich denke jetzt manchmal an ihn, wenn es um die Neuregelung oder Bewahrung des Urheberrechts geht. Das deutsche Urheberrecht ist ein kostbares Gut, um das uns Schriftsteller in vielen Ländern der EU und anderswo beneiden. Es auszuhöhlen, ist kein Kompromiss, keine EU-Angleichung wie bei Normen und Gütern. Es gibt keinen Kompromiss zwischen einem klapprigen Auto und einem guten, sicheren Auto. Mit anderen Worten: Behandeln Sie in diesem Ministerium dieses Recht gut, schreiben Sie es fort in die mediale Zukunft — zugunsten der Urheber. In meiner freischaffenden Arbeit am „Landgericht“ stecken viele Jahre Forschung, ästhetische Erfahrung und Innovation, die nicht mit einem Klick zu haben sind.  Der Erwerb von geistigem Eigentum ist ohnehin in der Literatur meist mit unendlicher Selbstausbeutung verbunden. Die Erbengeneration ist sich sicher, dass das elterliche Reihenhaus ihr gehören wird und nicht der Allgemeinheit, aber das Gedicht, das ich geschrieben habe, möchte sie umsonst. Das ist welfremd, und die Urheber sind das nicht, aber vielleicht manchmal nicht energisch genug in der Vertretung ihrer Interessen.

Dann starb dieser kluge Jurist — zu spät behandelt. Er hatte zu viele dieser schönen Zigarren aus Kuba geraucht. Aber das ist eine andere Geschichte. Sie sehen, hören: Wer mit Literatur zu tun hat, gerät ins Erzählen, kleistisch knapp verkürzt oder wie Scheherazade,die Geschichten findet, erfindet, eine Verlängerung, ein Aufschub ihres Lebens. Aber Sie und ich stehen schon auf wackligen Beinen, und Sie sollten das Jahr 2013 mit Kraft und einem Ziel beginnen und weiterführen bis an sein gutes Ende. Das wünsche ich Ihnen, diesseits und jenseits der Gesetze, in einem Zustand, der ja nicht Gesetzlosigkeit bedeutet.

Ursula Krechel hielt diese Rede, die wir leicht gekürzt wiedergeben, Ende Januar beim Rechtspolitischen Neujahrsempfang im Bundesjustizministerium.

Quelle: Ursula Krechel/F.A.Z.
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