18.03.2003 · Die russische Justiz hat die bislang wichtigste Rückgabe von so genannter Beutekunst an Deutschland wegen angeblicher Rechtsverstöße vorerst verboten.
Die russische Justiz hat die bislang wichtigste Rückgabe von so genannter Beutekunst an Deutschland wegen angeblicher Rechtsverstöße vorerst verboten. Die Generalstaatsanwaltschaft in Moskau stellte sich am Dienstag erstmals auf den Standpunkt, die wertvolle Baldin-Sammlung mit Zeichnungen von Dürer, Rembrandt und Van Gogh aus der Kunsthalle Bremen sei durch „Ersitzen“ Eigentum des russischen Staates geworden.
Das russische Parlament sah sich deshalb in seinem Widerstand gegen die ursprünglich für den 29. März geplante Rückgabe der Sammlung nach Bremen bestärkt. „Jetzt steht fest, dass die Sammlung staatliches Eigentum der Russischen Föderation ist“, erklärte der kommunistische Abgeordnete Nikolai Gubenko, einer der Initiatoren des umstrittenen „Beutekunst“-Gesetzes.
Bislang waren auch russische Stellen davon ausgegangen, dass die 364 Zeichnungen und Gemälde, die der sowjetische Hauptmann Viktor Baldin bei Kriegsende 1945 auf eigene Faust nach Russland gebracht hatte, nicht dem russischen Staat gehörten. „Wir haben nichts gemacht, was uns die geltende Rechtslage und die Generalstaatsanwaltschaft als Aufsichtsorgan nicht gestattet hätten“, verteidigte Kulturminister Michail Schwydkoj seinen Erlass über die Rückgabe der Kulturgüter. Als „private Trophäen Baldins“ fielen die Blätter nicht unter das Rückgabeverbot des „Beutekunst“-Gesetzes, bekräftigte er in der Zeitung „Rossijskaja Gaseta“.
Die Generalstaatsanwaltschaft stellte allerdings in dem von Schwydkoj unterzeichneten Erlass mehrere rechtliche Fehler fest. In den Ausfuhrpapieren sei nicht eindeutig nachgewiesen, dass die Zeichnungen tatsächlich der Kunsthalle Bremen gehörten, hieß es in Gutachten. Auch vor der Rückgabe der Fenstermalereien aus der Marienkirche von Frankfurt/Oder hatten die russischen Behörden im vergangenen Jahr einen genauen Eigentumsnachweis gefordert.