05.08.2008 · Wird das wieder aufgetauchte Stichwortmanuskript zu Max Webers Rede über „Politik als Beruf“ doch nicht in die Marbacher Reliquiensammlung deutschen Geistes wandern können? Um seine Provenienz ist nun eine Auseinandersetzung entbrannt und Indizien für verschiedene Versionen werden gesammelt.
Von Helmut MayerVor kurzem ist das verloren geglaubte Stichwortmanuskript zu Max Webers berühmter Münchner Rede im Januar 1919 über "Politik als Beruf" wiederaufgetaucht (F.A.Z. vom 27. Juli). Der Antiquar Heribert Tenschert, der als Käufer für dieses Dokument vor allem Interessenten unter öffentlichen Institutionen wie etwa das Literaturarchiv Marbach gewinnen möchte, spricht von einer fraglos seriösen Provenienz des ihm anvertrauten Manuskripts.
Webers Nachlassverwalter Eduard Baumgarten hatte es dem von Johannes Winckelmann geleiteten Max-Weber-Archiv vermacht. Nach Auskunft von Tenscherts Gewährsmann sei es dann wohl von Winckelmann einem fernöstlichen Bewunderer Max Webers überlassen worden und so über unterirdische akademische Kanäle bis zum Ort des überraschenden Wiederauftauchens in der Schweiz gelangt.
Späte Erinnerungen
Dieser Version schließt sich aber, wie die "Süddeutsche Zeitung" nun berichtete, die Bayerische Akademie der Wissenschaften durchaus nicht an. In deren Räume wurden nämlich 1974 Teile des Max-Weber-Archivs transferiert, um als Grundlage für die Edition der Werkausgabe zu dienen. Die Akademie möchte keinen Zweifel daran lassen, dass darunter auch das Stichwortmanuskript war. Als Beleg für diese Behauptung liegen einstweilen allerdings nur ein undatierter Bestandseintrag, der nicht eindeutig auf dieses Manuskript schließen lässt, und das Zeugnis einer ehemaligen Sekretärin und eines Assistenten vor. 1977 sei das Manuskript dann nicht mehr auffindbar gewesen, also wohl entwendet worden. Rechtmäßige Eigentümerin des hervorstechenden Autographs sei demnach die Akademie.
Für Tenschert, der das Manuskript in einer exzellenten Edition zugänglich gemacht hat, ist dieser Anspruch dagegen nicht belegt. Die Erinnerungen einer Sekretärin und eines Assistenten nach über dreißig Jahren wird man wohl tatsächlich nicht besonders hoch hängen wollen. Ein Dokument, das Winckelmanns Überlassung des Manuskripts an die Akademie belegt, und eine eindeutig formulierte Verlustmeldung aus dem Jahr 1977: Nur solche Nachweise würde Tenschert als Beleg für den Eigentumsanspruch der Akademie ohne weiteres akzeptieren.
Und er weist seinerseits auf die Merkwürdigkeit hin, dass man für die Wiedergabe der Blätter in der Gesamtausgabe offenbar auf Ablichtungen aus den fünfziger Jahren zurückgegriffen hat. Man sieht: Indizien werden gesammelt. Seriöser wirkt die Provenienz der Bayerischen Akademie, die das Verschwinden des Autographs seinerzeit offenbar ziemlich unberührt ließ, einstweilen aber noch nicht.