Es war bereits der zweite Anlauf im Deutschen Bundestag beim Versuch, eine moderne Gesetzgebung für das Meldewesen zu verabschieden. In der vorangegangenen Legislaturperiode war der erste Entwurf für das neue Bundesmeldegesetz noch vor dem Eingang in die parlamentarischen Mühlen gescheitert. Denn geplant war von der Bundesregierung ursprünglich seit 2007 ein zentrales Register der Bundesdeutschen inklusive Fingerabdruckdatei und Steueridentifikationsnummer.
Doch die Nähe zum „reichseinheitlichen Meldesystem“ von 1938 war zu groß. So wurde die Zentralisierungsidee, die wohl ebenfalls das Potential für lautstarke Proteste gehabt hätte, zwar fallengelassen, doch die Blamage der Volksvertreter und die Empörung nach dem Durchwinken waren erheblich. Der Gesetzesbeschluss zum Zeitpunkt des EM-Halbfinalspiels bleibt in der kollektiven Erinnerung durch ein leeres Parlament, dessen Abgeordnete ihre Reden ungesprochen zu Protokoll gaben und im Schnellverfahren über eine weitgehende Informationsfreigabe entschieden, die jeden Bürger betrifft. SPD-Chef Sigmar Gabriel fand sogleich die Formel „gefährlicher Unsinn“. Und Horst Seehofer sagte, was er bei solchen Gelegenheiten immer sagt: „Bayern wird dem nicht zustimmen.“
Die Personenerfassungssysteme des Staates haben gegenüber kommerziell betriebenen Datensammlungen über Menschen bei weitem nicht die Detailtiefe, um den Ärger der Betroffenen zu erklären. Diesen Umstand betonten umgehend einige der federführenden Innenausschussmitglieder mit dem Hinweis auf Facebook und Konsorten. Der Fingerzeig auf die extensive Nutzung der kommerziellen Plattformen, der inzwischen in keiner Datenschutzdiskussion fehlt, sollte wohl das Ausmaß der gesetzlichen Änderung kleinreden.
Die Sperrung der eigenen Daten ist bislang möglich
Doch der Taschenspielertrick verfing beim Wahlvolk nicht, da allzu leicht zu durchschauen ist, dass freiwillig ins Netz gegebene Daten nicht mit den Informationen aus den Melderegistern vergleichbar sind. Denn die staatlich erhobene Sammlung punktet vor allem in den wichtigen Bereichen Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und Aktualität. Allein in Berlin werden jedes Jahr etwa sechzigtausend Privatauskünfte über Meldedaten erteilt, jeweils mit dem unsichtbaren Siegel der Staatsgarantie versehen.
Der Volkszorn richtete sich vor allem gegen die kurzfristig im Gesetz lancierte Hofierung der Werbewirtschaft, nach der Bürger Auskunftsbegehren ausdrücklich zu widersprechen haben und beim Abgleich oder Aktualisieren bereits vorhandener Adressdateien gar keinen Einspruch mehr geltend machen können.
Dabei hatte das Bundesverwaltungsgericht erst im Jahr 2006 die Rechtslage für Menschen verbessert, denen an einem werbefreien Briefkasten gelegen ist. Denn Meldebehörden dürfen die sogenannte einfache Melderegisterauskunft nicht erteilen, „wenn diese erkennbar für Zwecke der Direktwerbung begehrt wird und der Betroffene einer Weitergabe seiner Daten für solche Zwecke zuvor ausdrücklich widersprochen hat“. Wer also zu Hause nicht belästigt werden möchte, dem steht bislang die Möglichkeit offen, die Sperrung der eigenen Daten zu verfügen.
Mit dem Etikett Klientelpolitik
Diese Möglichkeit der Auskunftssperre im Melderegister wurde nun qua Gesetz verwässert. Gleichzeitig wurde das Ansinnen einer modernen Lösung durch eine Vorab-Einwilligung an Stelle des Widerspruchs ganz aus dem Gesetzentwurf getilgt. Dass nämlich der Bürger zuvor gefragt werden soll und sich nicht mehr aktiv gegen eine Datenweitergabe wehren muss, war als wesentliche Verbesserung der Rechtslage geplant.
Dieses Entgegenkommen gegenüber Adresshändlern erhielt nicht zu Unrecht das Etikett Klientelpolitik. Die verantwortlichen Politiker dementierten zwar und betonten unisono, von einer Einflussnahme der Werbewirtschaft hin zum ungebremsten staatlich sanktionierten Datenleck könne keine Rede sein. Dem steht allerdings eine entlarvende Aussage der Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Cornelia Rogall-Grothe, entgegen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, gern auch als „Bundes-CIO“, Chief Innovation Officer, bezeichnet, gab bei einem Treffen auf Einladung der europäische Melderegisterauskunft Riser im Mai 2012 zu Protokoll, dass die Verbände der Inkassowirtschaft und der Scoring-Unternehmen wegen der geplanten Neuregelung der einfachen Melderegisterauskunft bereits tätig geworden seien. Zu diesem Zeitpunkt lag der Entwurf des Bundesmeldegesetzes schon vor und galt noch als modern und bürgerfreundlich.
Gestiegene Sensibilität bei Datenfragen
Doch die darin festgehaltenen Einschränkungen für die Werbewirtschaft und den Adresshandel waren den Lobbyisten ein Dorn im Auge. Rogall-Grothe erklärte: „Auch die Widerspruchsmöglichkeit gegen Melderegisterauskünfte per Internet wird aus Sicht dieser Verbände kritisiert. Hier könnte es zu Änderungen kommen, allerdings müssen aus meiner Sicht die Grenzen, die die bereits erwähnte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes von 2006 aufzeigt, beachtet werden.“
Den Wünschen der Verbände wurde offensichtlich entsprochen, einzig das Urteil des Gerichts fand im neuen Gesetz keinen Widerhall. Doch so einfach ist die werbefreundliche „Fortentwicklung des Meldewesens“ diesmal nicht mehr zu haben, denn dass der Bundesrat dem Treiben ein Ende bereitet, gilt schon als ausgemacht. Eigentlich ist keiner mehr dafür. Wohl nur der nimmermüde CSU-Mann Hans-Peter Uhl vom Innenausschuss ist noch immer ein unbeirrter Befürworter des Gesetzes.
Nicht nur eine wachsame Öffentlichkeit hat dazu beigetragen, ein wenig Sand ins gut geölte Getriebe der Lobbyrepublik zu streuen, sondern ebensosehr eine noch weiter gestiegene Sensibilität der Deutschen bei Datenfragen. Trotz des Vorwurfs, die Diskussion sei geradezu hysterisch, in jedem Falle aber übertrieben, ließen sich die betroffenen Datengeber nicht beirren: In einer Umfrage zeigten sich 99 Prozent der Bürger mit der Neuregelung im Melderecht nicht einverstanden. Sie gilt zwar trotz mehr als 75000 abgegebenen Stimmen nicht als repräsentativ, ist aber dennoch ein deutlicher Denkzettel für die Parlamentarier.
Es geht nicht darum etwas zu verbergen - es geht schlicht um Lebensgefahr!!
Dietrich Wollheim (tillwollheimgmx.de)
- 20.07.2012, 22:48 Uhr
"Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten" ...
Axel Lüssow (alsigma)
- 20.07.2012, 16:59 Uhr
Differenzierter betrachten
Dr. Andreas Frick (Hephaistos)
- 20.07.2012, 15:19 Uhr
Repräsentative Umfrage: 97% - 2% - 1%
Johannes Korn (Grumpfdalm)
- 20.07.2012, 12:54 Uhr
Sie haben völlig Recht, Frau Kurz.
Karl S. Walter (skeptiker01)
- 20.07.2012, 12:44 Uhr