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Neues Meldegesetz Erst durchgewinkt, dann durchgefallen

 ·  Wie groß ist der Einfluss, den Lobbyisten auf die Gestaltung des neuen Bundesmeldegesetzes nehmen wollten? Was sie lockt, ist eine Ware, die auf dem freien Markt praktisch nicht erhältlich ist. Denn Meldedaten sind quasi staatlich geprüfte Qualitätsdaten.

Kolumne Bilder (1) Lesermeinungen (11)

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Dietrich Wollheim

Es geht nicht darum etwas zu verbergen - es geht schlicht um Lebensgefahr!!

Ich frage mich wirklich, was für Weihnachtsmänner das sind, die da sagen 'wer nichts zu verbergen hat'?!
Erstens verstößt diese Änderung des MldG klar gegen das Urteil des BVerfG über die Informationelle Selbstbestimmung und zweitens wenn der Staat mich zwingt meine Daten zur Verfügung zu stellen, kann er damit nicht machen was er will und drittens kann diese Änderung Menschen, die im Sicherheitsbereich arbeiten, in Lebensgefahr bringen, wenn Mafiosi unter Vorwand deren Adresse ausforschen können. till

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Axel Lüssow
Axel Lüssow (alsigma) - 20.07.2012 16:59 Uhr

"Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten" ...

... ist seit Jahrzehnten die Losung der Datensammler-Lobby, die auch den Slogan "Datenschutz ist Täterschutz" geprägt hat. Was ich an der fast einhelligen Reaktion auf das Meldegesetz für bemerkenswert halte:

Ein großer Teil der Bevölkerung bis weit ins konservative Milieu ist anscheinend trotz massiver "Datenschutz ist 80s"-Propaganda immer noch nicht damit einverstanden, die eigenen Daten an die Wirtschaft übermittelt zu sehen oder zentral zusammenführbare Datenbanken mit elektronischer "Gesundheits"-Karte, Steuer-ID und Fingerabdrücken als konsequenten Schritt ins Informationszeitalter zu begrüßen.

Leider bleibt die Bewegung immer noch auf halbem Wege stehen: Nur *Datensparsamkeit* kann langfristig den Super-GAU verhindern, denn die Lobby-Verbände werden so schnell nicht die Flinte ins Korn werfen und es wird nie Computersysteme ohne Sicherheitslücken und Datenlecks geben.

Daher liebe Parteien: nur Daten, die überhaupt nicht erhoben werden sind wirklich sicher und datengeschützt.

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Dr. Andreas Frick

Differenzierter betrachten

Die automatische Berichtigung vorhandener Daten sollte nach einem ergangenen Urteil in dieser Frage nur sehr begrenzt möglich sein, d. h. Beseitigung von Zahlendrehern, Ergänzung des Doktorgrades etc. Eine Berichtigung bei Umzug sollte nicht möglich sein. Das Melderecht korrespondiert da mit dem Bundesdatenschutzgesetz. Ich fände eine Einwilligungslösung aber auch besser. Aber ich würde trotz aller Bedenken eine Bevölkerungsdatenbank aufbauen (wie in Schweden), in der alles verzeichnet ist, was sonst noch so bei anderen Behörden gespeichert ist. Dann kann der Bürger das wenigstens kontrollieren. Wir müssen auch den Identitätsdiebstahl erschweren, und viele strafbare Handlungen ließen sich verhindern, wenn die ganzen Daten endlich verknüpft wären. Jetzt geht es ja noch zu wie im Mittelalter.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 21.07.2012 21:56 Uhr
Christian Schneider

Melderegisterauskunft an Private ist das Problem

Es ist keineswegs klar, wie der Terminus "berichtigen" in der melderechtlichen Praxis auszulegen ist. Der werbungstreibenden Wirtschaft und dem Adressenhandel geht es natürlich darum, ausgehend von einer vorhandenen, wegen Umzug des betroffenen Einwohners veralteten Anschrift per Melderegisterauskunft die neue Adresse in Erfahrung zu bringen. Um Zahlendreher zu korrigieren oder den Doktorgrad zu ergänzen wird kein Unternehmen bereit sein, eine Verwaltungsgebühr von durchschnittlich 6 Euro pro Auskunft zu bezahlen. Außerdem frage ich mich, wenn man denn im automatisierten Abrufverfahren, in dem die Meldebehörde außen vor bleibt, verhindern will, dass die Daten tatsächlich nur zur „Berichtigung“ genutzt werden.

Gegen ein Melderegister oder auch eine Bevölkerungsdatenbank an sich ist aus meiner Sicht nichts einzuwenden. Es muss aber gewährleistet sein, dass darauf nicht jedermann und damit auch Private unkontrolliert und ohne Nachweis eines (rechtlichen) Interesses Zugriff nehmen können.

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Johannes Korn

Repräsentative Umfrage: 97% - 2% - 1%

Eine repräsentative Umfrage ohne Zeitbinderbotnetz-Beeinflussung findet sich beim ZDF Politbarometer vom 13. Juli. Ergebnis: 97% Ablehnung, 2% weiß nicht/egal, 1% dafür.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 20.07.2012 13:40 Uhr
Friedrich Gottwald
Friedrich Gottwald (Tada) - 20.07.2012 13:40 Uhr

Schulzeit

Das Zahlenverhältnis erinnert mich an die Machtverhältnisse im Feudalwesen des Mittelalters aus dem Geschichtsunterricht. Ein Schelm...

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Karl S. Walter

Sie haben völlig Recht, Frau Kurz.

Der ganze Vorgang stinkt nach Schmierlobby, Korruption und Inkompetenz.

Da gabs ne Menge Mittäter, auch parteien- und bundestagsintern. Begonnen mit dem Präsidenten eines albern auf- und niederhüpfenden schulklassengroßen Parlaments und seiner offenbar unfähigen Parlamentsverwaltung. Sie waren außerstande, einen Sitzungstermin wie diesen zu vermeiden oder abzubrechen. Alternativ: Sie haben sich an einer infamen Mauschel- und Hütchenspielerplanung aktiv beteiligt.

Aber was ist von einem Gemeinwesen zu erwarten, das mit seine Bürgern umspringt wie ein Feudalherr mit seinen Leibeigenen. Wie kommt die Exekutive dazu, eine dauerhafte Verletzung unserer Privatsphäre allen zu ermöglichen, die dafür zahlen? Leben wir bereits in der Bürokratur?

Jede Wette: Man wird im Vermittlungausschuss nicht zum Ursprungsentwurf zurückkehren, sondern uns vorlügen, man habe nunmehr einen »tragfähigen Kompromiss« gefunden. Denn die Schmierlobby wird zwischenzeitlich nicht untätig gewesen sein.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 22.07.2012 02:13 Uhr
Karl S. Walter

Retourkutsche

Bei integren Politikern hätten Sie wahrscheinlich Recht, werter Herr Schneider. Indes - je mehr unserer speziellen Volks - falsch - Lobbyinteressenvertreter beteiligt sind, desto mehr ihnen zugesteckte »gute Argumente« werden zum Tragen kommen. Ist der Ruf erst korrumpiert, verrät sich's völlig ungeniert.

Also halte ich meine Wette und setze eine aufblasbare Waschmaschine: Man wird im Vermittlungausschuss nicht zum Ursprungsentwurf zurückkehren, sondern uns vorlügen, man habe nunmehr einen »tragfähigen Kompromiss« gefunden.

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Christian Schneider

Die Lobbyisten haben verloren!

Unter normalen Umständen würden Sie wahrscheinlich recht haben, aber in diesem Fall eher nicht. Denn das BMG und seine datenschutzfeindlichen Regelungen haben ein derartiges öffentliches Aufsehen erregt, dass es sich die Politik nicht leisten kann, ein juristisch fragwürdiges Gesetz zu verabschieden. Dass die Regelungen im jetzigen BMG-Entwurf mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar sind, ist offenkundig. Wird das vom Bundesrat nicht korrigiert, dürfte das BMG vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Kläger werden sich genug finden. Es wäre mehr als peinlich für die Politik, wenn auch das revidierte Gesetz von Karlsruhe in wesentlichen Teilen kassiert würde.
Die Lobbyisten haben deshalb wenig Chancen, ihre Interessen noch durchzusetzen.

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Paul Hansen

Und wie geht es weiter?

Vielen Dank, liebe FAZ Redaktion, fuer die Nachbereitung!

Es scheint Einigkeit zu herrschen, das jetzige Gesetz im Bundesrat "zu kippen". Ok. Und dann? Geraet das Thema in Vergessenheit, und die Lobby bekommt dann - am besten wenn die naechste EuroKrise brodelt - doch noch Ihren Willen?

Oder findet jetzt noch irgendwo eine sachliche Debatte statt? Und wenn ja, wo?

@ Herr Wenz
"geheime" Gespraeche wird es immer geben.... aber es ist sinnvoll, alle Entscheidungsgrundlagen fuer Gesetze, also auch alle Information, die von Lobbygruppen bereitgestellt werden - oeffentlich und transparent - bereitzustellen.

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Jürgen Wenz
Jürgen Wenz (satyrffm) - 20.07.2012 11:56 Uhr

Transparent

Mit Bürokratie kennen sich unsere Volksvertreter und Beamten doch aus: Jeder der nur ansatzweise seinen Mist zu einem Gesetzt gegeben hat, muss lückenlos dokumentiert werden, Da wird man dann schon sehen, für wen und für wieviel ein Gesetz hingemauschelt wird. Harte Strafen bei nicht fehlerfreier Dokumentation. Informelle Gespräche mit Lobbyisten müssen unterbunden werden. Doku oder Strafe bei Auffliegen.

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