19.07.2012 · Wie groß ist der Einfluss, den Lobbyisten auf die Gestaltung des neuen Bundesmeldegesetzes nehmen wollten? Was sie lockt, ist eine Ware, die auf dem freien Markt praktisch nicht erhältlich ist. Denn Meldedaten sind quasi staatlich geprüfte Qualitätsdaten.
Von Constanze KurzRichtlinien für Lesermeinungen
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Es geht nicht darum etwas zu verbergen - es geht schlicht um Lebensgefahr!!
Ich frage mich wirklich, was für Weihnachtsmänner das sind,
die da sagen 'wer nichts zu verbergen hat'?!
Erstens verstößt diese Änderung des MldG klar gegen das
Urteil des BVerfG über die Informationelle Selbstbestimmung und
zweitens wenn der Staat mich zwingt meine Daten zur Verfügung zu
stellen, kann er damit nicht machen was er will und drittens kann diese
Änderung Menschen, die im Sicherheitsbereich arbeiten, in
Lebensgefahr bringen, wenn Mafiosi unter Vorwand deren Adresse
ausforschen können. till
"Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten" ...
... ist seit Jahrzehnten die Losung der Datensammler-Lobby, die auch den
Slogan "Datenschutz ist Täterschutz" geprägt hat.
Was ich an der fast einhelligen Reaktion auf das Meldegesetz für
bemerkenswert halte:
Ein großer Teil der Bevölkerung bis weit ins konservative
Milieu ist anscheinend trotz massiver "Datenschutz ist
80s"-Propaganda immer noch nicht damit einverstanden, die eigenen
Daten an die Wirtschaft übermittelt zu sehen oder zentral
zusammenführbare Datenbanken mit elektronischer
"Gesundheits"-Karte, Steuer-ID und Fingerabdrücken als
konsequenten Schritt ins Informationszeitalter zu begrüßen.
Leider bleibt die Bewegung immer noch auf halbem Wege stehen: Nur
*Datensparsamkeit* kann langfristig den Super-GAU verhindern, denn die
Lobby-Verbände werden so schnell nicht die Flinte ins Korn werfen
und es wird nie Computersysteme ohne Sicherheitslücken und
Datenlecks geben.
Daher liebe Parteien: nur Daten, die überhaupt nicht erhoben werden
sind wirklich sicher und datengeschützt.
Die automatische Berichtigung vorhandener Daten sollte nach einem ergangenen Urteil in dieser Frage nur sehr begrenzt möglich sein, d. h. Beseitigung von Zahlendrehern, Ergänzung des Doktorgrades etc. Eine Berichtigung bei Umzug sollte nicht möglich sein. Das Melderecht korrespondiert da mit dem Bundesdatenschutzgesetz. Ich fände eine Einwilligungslösung aber auch besser. Aber ich würde trotz aller Bedenken eine Bevölkerungsdatenbank aufbauen (wie in Schweden), in der alles verzeichnet ist, was sonst noch so bei anderen Behörden gespeichert ist. Dann kann der Bürger das wenigstens kontrollieren. Wir müssen auch den Identitätsdiebstahl erschweren, und viele strafbare Handlungen ließen sich verhindern, wenn die ganzen Daten endlich verknüpft wären. Jetzt geht es ja noch zu wie im Mittelalter.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 21.07.2012 21:56 UhrMelderegisterauskunft an Private ist das Problem
Es ist keineswegs klar, wie der Terminus "berichtigen" in der
melderechtlichen Praxis auszulegen ist. Der werbungstreibenden
Wirtschaft und dem Adressenhandel geht es natürlich darum,
ausgehend von einer vorhandenen, wegen Umzug des betroffenen Einwohners
veralteten Anschrift per Melderegisterauskunft die neue Adresse in
Erfahrung zu bringen. Um Zahlendreher zu korrigieren oder den Doktorgrad
zu ergänzen wird kein Unternehmen bereit sein, eine
Verwaltungsgebühr von durchschnittlich 6 Euro pro Auskunft zu
bezahlen. Außerdem frage ich mich, wenn man denn im
automatisierten Abrufverfahren, in dem die Meldebehörde außen
vor bleibt, verhindern will, dass die Daten tatsächlich nur zur
„Berichtigung“ genutzt werden.
Gegen ein Melderegister oder auch eine Bevölkerungsdatenbank an
sich ist aus meiner Sicht nichts einzuwenden. Es muss aber
gewährleistet sein, dass darauf nicht jedermann und damit auch
Private unkontrolliert und ohne Nachweis eines (rechtlichen) Interesses
Zugriff nehmen können.
Repräsentative Umfrage: 97% - 2% - 1%
Eine repräsentative Umfrage ohne Zeitbinderbotnetz-Beeinflussung findet sich beim ZDF Politbarometer vom 13. Juli. Ergebnis: 97% Ablehnung, 2% weiß nicht/egal, 1% dafür.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 20.07.2012 13:40 UhrSchulzeit
Das Zahlenverhältnis erinnert mich an die Machtverhältnisse im Feudalwesen des Mittelalters aus dem Geschichtsunterricht. Ein Schelm...
Sie haben völlig Recht, Frau Kurz.
Der ganze Vorgang stinkt nach Schmierlobby, Korruption und Inkompetenz.
Da gabs ne Menge Mittäter, auch parteien- und bundestagsintern.
Begonnen mit dem Präsidenten eines albern auf- und
niederhüpfenden schulklassengroßen Parlaments und seiner
offenbar unfähigen Parlamentsverwaltung. Sie waren
außerstande, einen Sitzungstermin wie diesen zu vermeiden oder
abzubrechen. Alternativ: Sie haben sich an einer infamen Mauschel- und
Hütchenspielerplanung aktiv beteiligt.
Aber was ist von einem Gemeinwesen zu erwarten, das mit seine
Bürgern umspringt wie ein Feudalherr mit seinen Leibeigenen. Wie
kommt die Exekutive dazu, eine dauerhafte Verletzung unserer
Privatsphäre allen zu ermöglichen, die dafür zahlen?
Leben wir bereits in der Bürokratur?
Jede Wette: Man wird im Vermittlungausschuss nicht zum Ursprungsentwurf
zurückkehren, sondern uns vorlügen, man habe nunmehr einen
»tragfähigen Kompromiss« gefunden. Denn die
Schmierlobby wird zwischenzeitlich nicht untätig gewesen sein.
Retourkutsche
Bei integren Politikern hätten Sie wahrscheinlich Recht, werter
Herr Schneider. Indes - je mehr unserer speziellen Volks - falsch -
Lobbyinteressenvertreter beteiligt sind, desto mehr ihnen zugesteckte
»gute Argumente« werden zum Tragen kommen. Ist der Ruf erst
korrumpiert, verrät sich's völlig ungeniert.
Also halte ich meine Wette und setze eine aufblasbare Waschmaschine: Man
wird im Vermittlungausschuss nicht zum Ursprungsentwurf
zurückkehren, sondern uns vorlügen, man habe nunmehr einen
»tragfähigen Kompromiss« gefunden.
Die Lobbyisten haben verloren!
Unter normalen Umständen würden Sie wahrscheinlich recht
haben, aber in diesem Fall eher nicht. Denn das BMG und seine
datenschutzfeindlichen Regelungen haben ein derartiges öffentliches
Aufsehen erregt, dass es sich die Politik nicht leisten kann, ein
juristisch fragwürdiges Gesetz zu verabschieden. Dass die
Regelungen im jetzigen BMG-Entwurf mit dem Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar sind, ist offenkundig.
Wird das vom Bundesrat nicht korrigiert, dürfte das BMG vor dem
Bundesverfassungsgericht landen. Kläger werden sich genug finden.
Es wäre mehr als peinlich für die Politik, wenn auch das
revidierte Gesetz von Karlsruhe in wesentlichen Teilen kassiert würde.
Die Lobbyisten haben deshalb wenig Chancen, ihre Interessen noch durchzusetzen.
Vielen Dank, liebe FAZ Redaktion, fuer die Nachbereitung!
Es scheint Einigkeit zu herrschen, das jetzige Gesetz im Bundesrat
"zu kippen". Ok. Und dann? Geraet das Thema in Vergessenheit,
und die Lobby bekommt dann - am besten wenn die naechste EuroKrise
brodelt - doch noch Ihren Willen?
Oder findet jetzt noch irgendwo eine sachliche Debatte statt? Und wenn
ja, wo?
@ Herr Wenz
"geheime" Gespraeche wird es immer geben.... aber es ist
sinnvoll, alle Entscheidungsgrundlagen fuer Gesetze, also auch alle
Information, die von Lobbygruppen bereitgestellt werden - oeffentlich
und transparent - bereitzustellen.
Mit Bürokratie kennen sich unsere Volksvertreter und Beamten doch aus: Jeder der nur ansatzweise seinen Mist zu einem Gesetzt gegeben hat, muss lückenlos dokumentiert werden, Da wird man dann schon sehen, für wen und für wieviel ein Gesetz hingemauschelt wird. Harte Strafen bei nicht fehlerfreier Dokumentation. Informelle Gespräche mit Lobbyisten müssen unterbunden werden. Doku oder Strafe bei Auffliegen.