Am Dienstag verhandelte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über eine der neuzeitlichen Errungenschaften des deutschen Sicherheitsapparats: die Antiterrordatei. Beschlossen wurde sie fast im Affekt nach den mysteriös fehlgeschlagenen sogenannten Kofferbomben gegen Züge im Jahr 2006. Sie sollte so etwas wie die Blaupause dafür sein, wie sich die Strategen der Polizei und Geheimdienste die zukünftige Zusammenarbeit jenseits des Trennungsgebots vorstellen. Die Aufgaben bleiben formal getrennt, die Informationen nicht. Es sollte in Karlsruhe also auch darüber befunden werden, wie und unter welchen Maßgaben Ermittler und Geheime ihre Daten miteinander austauschen dürfen.
Das Bild, das die Chefs von Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem Karlsruher Gericht zu zeichnen versuchten, war das genaue Gegenteil der vom NSU-Skandal geprägten Wahrnehmung. Es war das Bild sorgsam agierender Beamter, die in jedem Einzelfall gründlich und mit Augenmaß abwägten, ob ein Verdächtiger in die Antiterrordatei aufgenommen werden sollte oder nicht. Einige Möglichkeiten der Erfassung würden kaum oder gar nicht verwendet, Suchoptionen seien stärker limitiert, als es das Gesetz vorschreibe.
Es wird wie gewohnt geschludert und getrickst
Das Problem dabei ist: Die wohlfeilen Schilderungen mit ihrem Grundtenor, dass es gar keinen Anlass zur verfassungsrechtlichen Sorge gäbe, sind nicht überprüfbar. In der Welt der geheimen Dienste und schattigen Antiterrorabteilungen mit ihren internationalen Verflechtungen sind die Wahrheiten meist selektiv, und die Weitergabe von Informationen ist taktisch motiviert. Der Unterschied zwischen Realität und ausgewählter Darstellung wird für die Richter nicht einfach auszumachen sein.
Bis auf das eigentliche Gesetz in seinem Wortlaut werden alle wesentlichen Informationen zur Antiterrordatei geheim gehalten. Bedingt durch die Struktur dieser Datei, bei der das Bundeskriminalamt auch Daten von Landesbehörden verarbeitet und speichert, werden den dafür vorgesehenen unabhängigen Prüfern Hindernisse in den Weg gelegt, die eine Kontrolle unmöglich machen. Denn die Prüfer sind jeweils entweder für ein Bundesland oder für den Bund zuständig, aber nicht für beides. Während Dienste und Polizei problemlos über die föderalen Hürden hinweg Datenverkehr miteinander pflegen, bleiben die vorgesehenen Kontrollinstanzen vor der Tür.
Trotzdem haben der Bundesdatenschutzbeauftragte und seine Landeskollegen bei ihren Prüfversuchen Beispiele gefunden, die Risse in der Heile-Welt-Erzählung der Dienste-Chefs aufzeigen. Ganz offensichtlich - und wer würde nach den Skandalen ebendieser Behörden im NSU-Kontext anderes vermuten? - wird unter dem Schutz der Geheimhaltung und strukturellen Unüberprüfbarkeit wie gewohnt geschludert und getrickst.
Des einen Gemeindepfarrer ist des anderen Hassprediger
Zwar betonen die Vertreter der Dienste und Polizei, dass keine neuen Datensätze für die Antiterrorliste erzeugt würden. Doch dass die technische Standardisierung und Vernetzung, insbesondere durch die von den Behörden verwendet Analysesoftware mit Schnittstellen in diverse weitere Datenbanken, den qualitativen Unterschied ausmacht, liegt auf der Hand. Erst die automatisierte Vorhaltung und das gemeinsame Zugreifen auf den umfangreichen Datenschatz schaffen die verfassungsrechtliche Brisanz für das Trennungsgebot.
Zudem bleibt die Frage umstritten, wer genau in die Datei gehört, da keine klare Definition vorliegt, was einen Terrorverdächtigen kennzeichnet. Vor dem Hintergrund, dass nach Aussagen der Geheimdienste in den 17.000 Einträgen vorwiegend ausländische Personen aufgenommen wurden, verschwimmt das Ziel einer Begriffsbestimmung weiter. Denn des einen Gemeindepfarrer ist des anderen Hassprediger. Und das Verzeichnen der Religionszugehörigkeit stand bei den Vertretern der Regierung nicht einmal mehr zur Diskussion.
Der Prozessvertreter der Regierung, Heinrich Wolff, brachte auch kein Licht ins Dunkel, sondern pflegte in der Anhörung einen Verteidigungsstil, den er sich offenbar von Hütchenspielern abgeschaut hatte. Statt kohärenter Argumente gab es ein zwar gelegentlich amüsantes, aber im Kern strukturloses Medley hin und her springender Ideen, Gedanken und Behauptungen, die vielfach unterbrochen wurden durch Selbstkorrekturen von zuvor mit großer Verve vorgebrachten Feststellungen.
Große Macht bedarf der Transparenz und Kontrolle
Es ist nicht selbstverständlich im Bundesverfassungsgericht, dass erstrangiger juristischer Diskurs und intellektueller Austausch einseitig durch Lautstärke, hektisches Gestikulieren und unsortiertes Argumentegewitter ersetzt wird. Im Gegenteil: Anhörungen sind sonst nicht selten Sternstunden juristischen Schlagabtauschs und geprägt von tiefem Eindringen ins jeweilige Sachgebiet.
Die Versuche des Gerichts, an belastbare Aussagen zu kommen, erinnerten diesmal aber an den Versuch, einen Pudding an die Wand zu nageln. Wie etwa kamen mehr als sieben Millionen Transaktionen in der Datenbank der Antiterrorliste zustande? Das Stochern im Nebel ist auch der Tatsache geschuldet, dass es kaum überpfüfbare Fakten und technisch belegte Sachverhalte gibt, sobald die geheimen Dienste mit im Spiel sind. Immer wenn es konkret hätte werden können und die Nachfragen der Richter drängender wurden, blieben die Antworten vage, die Geheimhaltung verbannte den Diskurs auf eine wolkige Metaebene und erschwerte die juristische Beurteilung und technische Prüfung der Materie.
Zugegen von Anfang bis Ende der mehr als sechsstündigen Anhörung war auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich - ein Hinweis darauf, wie wichtig die Regierung ihr Blaupausengesetz für neue informationelle Angriffe auf das Trennungsgebot nimmt. Der Minister redete viel über Sicherheit und bat um Vertrauen in die Behörden. Doch beides stand nicht im Fokus der Anhörung, sondern die Fragen danach, ob das Antiterrordateigesetz unserer Verfassung entspricht und ob es das Trennungsgebot zu stark unterläuft. Den Eindruck, dass es den versammelten Behördengranden mehr darum ging, einen allzu genauen Einblick in die tatsächliche Praxis ihrer Apparate zu vermeiden, konnte Friedrich nicht zerstreuen. Große Macht bedarf nach den Gepflogenheiten des Rechtsstaats der Transparenz und unabhängiger Kontrolle. Mit Appellen an gutgläubiges Vertrauen, wie sie jetzt in Karlsruhe zu hören waren, ist es nach den Geheimdienst-Skandalen der letzten Jahre nicht mehr getan.
Vertrauen
Alexander Berndt (tizian2011)
- 10.11.2012, 01:06 Uhr
Tricks der Hütchenspieler klingt zu harmlos...
Bernd Winkler (Langsamdenker)
- 09.11.2012, 19:16 Uhr
Dient der Sicherheit der Bürger,
Dietrich Krueger (kruegerscheuren)
- 09.11.2012, 19:11 Uhr
Wende ?
Ihsan Öksüz (eniro)
- 09.11.2012, 18:40 Uhr
Antiterrordatei?
Heinrich Keim (Meckerle)
- 09.11.2012, 17:57 Uhr