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Aus dem Maschinenraum Die Flüchtigkeit digitaler Besitztümer

 ·  Unlängst hat Amazon einer Kundin wegen eines angeblichen Betrugsversuchs den Amazon-Account kurzerhand gesperrt. Ihre digitale Bibliothek verschwand im virtuellen Orkus. Leider ist das kein Einzelfall.

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E-Books haben unbestreitbare Vorteile. Man kann digitale Ausgaben von Büchern auf mehreren Geräten lesen, sie nehmen keinen Platz im Regal ein, und auf Urlaubsreisen passt eine ganze Bibliothek ins Gepäck, ohne dass am Flughafen Übergewichtsgebühren fällig werden. Sie sind leicht nach Begriffen durchsuchbar, manche erlauben das Hinzufügen von Notizen.

Ob der Annehmlichkeiten neigen wir dazu, die hässlichen Details im Kleingedruckten der Nutzungsverträge zu ignorieren. Denn auch wenn man für die digitalen Werke bezahlt, hat man in der Regel kein Eigentum im herkömmlichen Sinne an ihnen erworben, sondern nur ein Nutzungsrecht. Dieses Recht kann schnell wieder verschwinden - auch aus fadenscheinigen Gründen, wenn es dem Anbieter gefällt.

Räumkommando in der elektronischen Bibliothek

Dieser Tage machte eine Geschichte die Runde durch die Blogs und Newsportale, die bald alltäglich werden könnte, wenn der Gesetzgeber nicht einschreitet. Sie ist nicht die Erste ihrer Art: Einer Amazon-Kundin, die ihre digitalen Bücherkopien häufig und gern auf das eigens dafür angebotene Gerät mit dem Namen Kindle herunterlädt, wurde wegen eines angeblichen Betrugsversuchs der Amazon-Account gesperrt. Ihre digitale Bibliothek verschwand zunächst im virtuellen Orkus. Es war, als erschiene plötzlich ein Räumkommando zu Hause und leerte die Bücherregale, weil der Buchladen meint, er wolle keine Geschäfte mehr mit ihr tätigen.

Die Versuche der Kundin, über die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse herauszubekommen, warum ihr Zugang versperrt blieb, wurden nur mit Textbausteinen beantwortet: Amazon vertrete die Ansicht, es läge Betrug vor. Es wird nichts erklärt oder erläutert, die Sperrung blieb bestehen. Die nun ehemalige Kundin wurde noch mit der Bemerkung beschieden, sie könne ja ihr Glück bei einem anderen Anbieter oder in den Unwägbarkeiten des internationalen Klagewegs versuchen. Erst nach einem veritablen internationalen Medienecho lenkte Amazon ein und aktivierte den Account stillschweigend.

Eine Mehrheit der von derartigen Situationen Betroffenen hat nicht so viel Glück: Die Geschichten frustrierter Nutzer, die privat oder beruflich auf Angebote der Quasi-Monopolisten und deren Verfügbarkeit vertrauen, häufen sich. Mal schließt Google ohne Vorwarnung Nutzerkonten und blockiert damit auch Kalenderdaten, Kommunikationswege und all die kleinen digitalen Annehmlichkeiten, ein anderes Mal erwischt es einen Musikliebhaber, dessen online erworbene Sammlung ihm nicht mehr zur Verfügung steht.

Kein Muster für das, was aus dem Standard fällt

Der Amazon-Fall illustriert erneut einen Aspekt der schönen neuen Digitalwelt, über den insbesondere die Platzhirsche des Gewerbes ungern reden: Der Kunde ist im Zweifel der Gelackmeierte, sobald es irgendein Problem gibt, für das keine Standardprozedur vorgesehen ist. Wer einmal versucht hat, außerhalb der Standardformulare einen Menschen bei großen Anbietern wie Ebay, Facebook oder Amazon zu erreichen, weiß davon ein Lied zu singen. Sollte dies sogar gelingen, ist die zweite Frage stets, ob die Person tatsächlich einen Handlungsspielraum hat und bereit ist zu helfen.

Viel wichtiger jedoch ist die grundsätzliche Frage nach dem Besitz digitaler Werke. Nicht nur der amerikanische Anbieter Amazon, auch die deutsche Verlagsbranche verkauft elektronische Bücher vorzugsweise in einer Form, die es dem Kunden stark erschwert, eigene Sicherheitskopien beispielsweise als Vorsorge für Festplattenausfälle anzufertigen oder das gekaufte Werk auf ein anderes Lesegerät zu transferieren.

Die Zwangjacke des Rechtemanagements

Die dafür genutzten technischen Mechanismen werden Digital Rights Management, kurz DRM, genannt und sollen dem Schutz vor unerwünschten Kopien dienen. In der Praxis fesselt DRM jedoch die Kunden an einen Anbieter, macht sie abhängig von Lesegeräten, Software und Diensten. Wer wechseln will, verliert seine digitalen Besitztümer. Einen wirksamen Schutz vor Kopien bietet DRM natürlich nicht. Die E-Books sind in der Regel wenige Tage nach Erscheinen ohne DRM auf den gängigen Tauschbörsen verfügbar - ohne künstliche Beschränkungen, in vielfältigen Formaten und problemlos lesbar auf beliebigen Lesegeräten, auch denen der Konkurrenz.

Die Werkzeuge zum Entfernen der DRM-Zwangsjacke sind ein wenig hakelig, sie erfordern ein Mindestmaß an Computerwissen und etwas Verständnis der Materie. Es reicht aber, wenn ein Hartnäckiger sie bedienen kann und zur Verfügung stellt - und den gibt es immer. Danach sind die „befreiten“ Werke in den Tauschbörsen abrufbar.

Häufig etabliert sich das Muster, dass ein Buch schnell und bequem bei Amazon direkt auf dem Kindle geklickt und später - man weiß ja nie, siehe oben - noch die DRM-freie Version fürs persönliche Archiv aus den Tauschbörsen bezogen wird. Einzig die Bequemlichkeit, Benutzerfreundlichkeit und sofortige Verfügbarkeit verleiten zum Geldausgeben, der Kaufakt wird optional.

Die dunkle Seite der digitalen Lesewelt

Die Buchbranche läuft damit in die gleiche Falle wie einst die Musikindustrie. Spätestens, wenn das Lesegerät verunfallt und mit zersplittertem Bildschirm auf dem Boden der Urlaubswohnung liegt oder der Amazon-Account wie im geschilderten Fall aus unerfindlichen Gründen gesperrt ist, wird dem Literaturhungrigen klar, dass die schöne neue digitale Lesewelt einen unangenehmen Schlagschatten hat.

Es ist daher an der Zeit, die Kundenrechte im Digitalzeitalter neu zu definieren, ohne übertriebene Rücksicht auf heutige Geschäftsmodelle und Profitmaximierung. Wer ein digitales Werk kauft, sei es Software, ein Hörspiel oder ein E-Book, sollte eine DRM-freie Kopie bekommen, ohne dass er sich mit Filesharing-Programmen herumschlagen muss. Und wenn mal die Festplatte den Datentod stirbt, sollte der Anbieter dafür sorgen, dass der Käufer weiterhin Zugriff auf einmal bezahlte Werke erhält.

Die Kommunikationsoptimierung der großen Anbieter, die gern ihren Kundenservice so weit wie möglich automatisieren und damit Personalkosten einsparen wollen, sollte sinnvollen Minimalstandards bei Erreichbarkeit, Antwortzeit und Fähigkeit zur Problemlösung unterworfen werden. Und schließlich ist es an der Zeit, die nach deutschem Recht oftmals unerwarteten oder schlicht sittenwidrigen Geschäftsbedingungen von Anbietern, die sich gern steuersparend hinter internationalisierten Firmenkonstrukten verschanzen, anzugehen.

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