Der Streit schwelt jetzt seit mehr als einem Jahrzehnt. Großbritannien, seit langem Vorreiter bei Überwachungsvorhaben, hatte wenige Wochen nach den Anschlägen des 11. September ein Gesetz vorgestellt, das die Provider zum anlasslosen Speichern von Telekommunikationsdaten aufforderte. Heute werden dort mittlerweile mehrere hunderttausend Abfragen von Telekommunikationsverkehrsdaten pro Jahr gezählt, weit über tausend pro Tag, denen aber noch immer kein messbarer Sicherheitsgewinn gegenübersteht.
Doch die Idee der Vorratsdatenspeicherung ist offenbar einfach nicht totzukriegen: Nach einer Ablehnung im deutschen Parlament nahm sie den Umweg über europäische Kungelrunden, um als EU-Richtlinie erneut im Bundestag aufzutauchen, wo sie dann beschlossen wurde und im Jahr 2009 in Kraft trat, nur um vom Bundesverfassungsgericht als unvereinbar mit dem Grundgesetz gebrandmarkt zu werden. Das war im März 2010, seitdem ist sie ein koalitionärer Dauerzankapfel, obwohl Umfragen konstante zwei Drittel der Deutschen ausweisen, die eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung strikt ablehnen.
Bürger auf den Barrikaden
Die Bürger gaben keine Ruhe. Interessierte taten sich zusammen, um eine Petition an den Bundestag zu richten, die das Parlament nicht nur auffordert, sich einer Vorratsdatenspeicherung zu verweigern, sondern den deutschen Einfluss in der EU geltend zu machen, um ein europaweites Verbot durchzusetzen. Seit Oktober letzten Jahres warten nun 64 704 Petenten darauf, dass sich der Petitionsausschuss mit dem Anliegen befasst.
Auch anderswo in Europa haben unterdessen die höchsten Richter ihre Daumen gesenkt. Zuletzt kippte das tschechische Verfassungsgericht im März 2011 das nationale Gesetz zur Präventiverfassung der Kommunikationsdaten. Dass jede Kommunikationsbeziehung auf der Grundlage von zurückliegenden Verbindungsdaten nachvollziehbar wird, erschien ihnen unvereinbar mit den Grundrechten.
Die österreichischen Nachbarn streiten ebenfalls heftig, das Inkrafttreten der nationalen Regelung am 1. April brachte die Bürger auf die Barrikaden. Das dortige Justizministerium erläuterte zu der Gesetzesnovelle ganz offenherzig, dass von einer Steigerung der Anfragen von über dreißig Prozent auszugehen sei, darauf müssten sich die Telekommunikationsunternehmen einstellen. Dass auch die Anzahl der Verbrechen derart steigen wird, ist allerdings nicht zu erwarten.
Neue EU-Studie im Mai
In der EU-Kommission wird derweil - Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie - noch immer evaluiert, wie nutzbringend das Ansinnen ist und welche Probleme bei der Umsetzung auftauchen. Jüngst fiel bei Befragungen der EU-Mitgliedstaaten auf, dass es nirgendwo Prozeduren für das Melden von Sicherheitsproblemen und Datenunfällen gibt.
Ohnehin ist neben dem Dauerprotest der Betroffenen ein europäischer Flickenteppich entstanden, denn in den Staaten, die gesetzliche Regelungen haben, sind die Standards und Auslegungen höchst unterschiedlich. Manche verstehen die lückenlose elektronische Kommunikationsspeicherung so weit, dass auch Informationen über Webmail und soziale Netzwerke, die E-Mail-Services anbieten, Kurznachrichtendienste und Chat, bis hin zu Videokonferenzen gespeichert werden müssen. Längst nicht alle Länder können sich auch einer verantwortungsvollen rechtsstaatlichen Kontrolle rühmen. Und die Provider beschweren sich nach wie vor bei der EU, dass die Mitarbeiter und die Gelder, die für die Implementierung der Orwellschen Systeme und deren Unterhaltung lockergemacht werden müssen, in der Forschung und Weiterentwicklung der eigenen Produkte fehlen.
Die EU-Kommission hat nun versprochen, dass sie im Mai eine Studie vorlegen wird, um die bisherige Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung hinsichtlich Kosten und Nutzen auszuwerten. Was bringt die Erfassung aller Mobiltelefonbesitzer mit ihren ein- und ausgehenden Anrufen, SMS und der geographischen Position, was nutzen die Verbindungsdaten der Netzsurfer? Dabei soll auch über die EU hinaus verglichen werden, welche Effekte die verdachtslose Datenhaltung in anderen Staaten hat. Welche Regierungen die EU-Kommission dazu international befragt hat, gab sie allerdings nicht preis. In den Vereinigten Staaten etwa gibt es keine solche gesetzliche Verpflichtung. China oder Syrien dürften aber einiges an Erfahrung beisteuern können.
Eine Welt frei von Rechtsverstößen?
Ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland scheitert nicht nur an der standfesten Bundesjustizministerin, sondern vor allem, weil es sich nicht im üblichen Kompromissverfahren herbeizaubern lässt. Denn bei der Frage, ob man nun ohne Verdacht speichert oder nicht, gibt es kein „ein bisschen schwanger“. Die Umsetzung ist eine Richtungsentscheidung, längst nicht nur für das bürgerrechtliche Profil der FDP, sondern für den künftigen Weg der Milliarden Datenhäppchen, die wir jede Sekunde erzeugen. Die anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten bleibt ein Vorbote einer Zukunft, in der unter Einsatz moderner technischer Mittel des Digitalzeitalters eine vollständige, automatische Rechtsdurchsetzung angestrebt werden kann.
Der Aufenthaltsort bei Mobiltelefonen und die Eckdaten sämtlicher Kommunikationsvorgänge im Netz sind technisch vollständig reproduzierbar - unabhängig vom Zweck. Diese Machbarkeit ist keine ferne Zukunft mehr, und aus ihr speist sich die Illusion, eine Welt frei von Rechtsverstößen wäre denkbar. Der Drang nach absoluter Kontrolle entspringt genau diesem Wunschdenken.
Innenminister will zurück zur alten Regelung
Doch dem Kontrollwahn stehen freiheitliche Ideen gegenüber. Und wir werden uns entscheiden müssen, welche Zukunft wir wollen. Denn die bloße technische Möglichkeit nimmt uns nicht die Verantwortung ab, darüber zu befinden, wie Technologie zum Einsatz kommen und was für ein Zusammenleben eine demokratische Gemeinschaft anstreben soll. Aus gutem Grund tun Staat und Gesellschaft nicht alles, was sie praktisch tun könnten.
Der Bundesinnenminister hatte nun auf das jahrelange Hickhack eine einfache Antwort: Er legte allen Ernstes vergangene Woche den Vorschlag auf den Tisch, die als verfassungswidrig eingestufte alte gesetzliche Regelung wiedereinzuführen. Denn sein Vorschlag beinhaltet im Prinzip nichts anderes. Die Vorgaben aus Karlsruhe, die auch eine technologische Absicherung der Datenhalden explizit vorschreiben, kümmern ihn offenbar nicht.
Sich kontrollieren zu lassen ist grundgesetzwidrig.
Wolfgang Wurtz (wolwul)
- 29.04.2012, 09:47 Uhr
Realitätsfremd
Dr. Andreas Frick (Hephaistos)
- 28.04.2012, 16:51 Uhr
Für den Innenminister sind Gerichtsentscheidungen nur "Meinungen"
Tim Sonder (timbo_em)
- 28.04.2012, 13:31 Uhr
Kontrollwahn ???
Siegfried Kellner (S.97Dobi)
- 28.04.2012, 09:59 Uhr
L'etat c'est moi
Andreas Heiligtag (andreas2010faz)
- 28.04.2012, 08:36 Uhr