02.02.2013 · Mit dem Plastikdrucker für den Schreibtisch lassen sich schnell und einfach dreidimensionale Gegenstände kopieren, etwa Ersatzteile für den Haushalt. Aber wie steht es mit der rechtlichen Situation?
Von Constanze KurzRichtlinien für Lesermeinungen
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Fertigungsdaten des Küchenherd-Schaltknopfes
"Ist es verwerflich und verboten, die selbstgebastelten
Fertigungsdaten für den 3D-Nachbau eines
Küchenherd-Schaltknopfes im Internet zu publizieren, so dass jeder
Interessierte ihn nachdrucken kann, wenn das Plastikteil abgebrochen ist?"
Ich schätze, die Hersteller der Küchenherde sind gut beraten,
die Daten für die Schaltknöpfe selbst zum Download
bereitzustellen – und zwar für jedermann, auch für
Entrepreneure, die mit einem 3D-Drucker einen Internetshop für
Ersatzteile betreiben können. Ermöglicht ein Produkt um sich
herum ein Ökosysstem kleinteiliger wirtschaftlicher Kooperation, so
ist dies ein Qualitätsvorsprung und für den Hersteller ein
Prestigegewinn und Wettbewerbsvorteil.
ob es grundsätzlich verboten sein könnte, Ersatzteile selbst
herzustellen, z.B. für den eigenen Gebrauch. Das
Fertigungsverfahren ist da eher zweitrangig. Man kann z.B. auch ohne
viel Aufwand einen defekten Schaltknopf für den Herd aus Holz
täuschend echt schnitzen.
Es geht hier bei einer zukünftigen Reglementierung darum, die
Kreativität des Einzelnen zu unterdrücken. Es ist der dumme
Kunde und Verbraucher erwünscht.
Fertigung von Spielzeug oder Waffen...
Rapid Prototyping/Tooling etc. als "esoterisch" zu bezeichnen
bringt scheinbar nur ein Geisteswissenschaftler fertig. In der Medizin
und Fahrzeugindustrie ist es längst etabliert.
Im Großen und Ganzen dreht sich dieser Meinungsbeitrag nur um die
langsam einsetzende Marktveränderung, Angst dass sich der
Pöbel Kunststoffschusswaffen fertigen kann und die Herstellung von
Ersatzteilen zum Privatgebrauch. Das machen etliche "begabte
Heimwerker"(Bastler, Tüftler) schon immer, nur haben die nicht
das Bedürfnis Leute zu erschießen. Menschen die selbst etwas
reparieren können werden dafür keinen 3D-Herstellungsverfahren
benutzen (man denke an die Kausalität). Für den Industriezweig
welcher Umsatz mit der Herstellung von bunten Plastepuppen für den
infantilen Erwachsenen macht, ist diese Entwicklung natürlich
bitter. Übrigens das Verschlussgehäuse des aktuellen deutschen
Sturmgewehrs besteht aus Kunststoff, dummerweise ist es per
Spritzgussverfahren wesentlich günstiger herzustellen.
Drucker fristen heute oft ein eher tristes Dasein. Mit 3D-Druckern wird das nicht anders sein.
Zumindest in Privathaushalten wird eher weniger gedruckt, zu teuer sind
Tinte und Spezialpapiere. Und dann noch Geld in einen Drucker zu
investieren, der vermutlich noch seltener benutzt würde, wird sich
dann wohl eher auf ambitionierte Hobbybastler beschränken.
Andererseits, wer kennt das nicht, da bricht mal wieder irgendein
billiges Plastikteil von einem teuren Gerät ab und ist als
Ersatzteil nicht oder nur zu immensen Kosten erhältlich. Da
wäre es doch schön, sich so ein Teil vom Händler oder
Handwerker des Vertrauens mal schnell zu günstigeren Konditionen
anfertigen lassen zu können.
Wie dem auch sei, Kriminelle werden diese Technik sowieso nutzen, ob mit
oder ohne Verbot. Mißbrauch kann also kein Argument sein. Und die
Industrie wird sich wohl von ihrem völlig überteuerten
Ersatzteilangebot trennen müssen, wieder mehr Einzelteile statt
ganzer Baugruppen anbieten müssen. Für den Konsumenten
könnte sich das also positiv auswirken.
Ich sehe hier eine Parallele zu der Anwendbarkeit von Patenten. Diese sind nämlich nicht anwendbar, wenn es sich um Nachbauten für private Zwecke handelt. Jeder darf sich also zuhause einen Jetpack bauen, ohne dafür zahlen zu müssen.
Nutzen und Nebenwirkungen technologischer Entwicklung