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Aus dem Maschinenraum (3) Farce 2.0: Das Netz ist kein Babysitter

 ·  Dass Netzsperren Mumpitz sind, hat sich bei den Parlamentariern in Berlin herumgesprochen - trotzdem wird auf Länderebene ein weltfremder Jugendschutz diskutiert, der die Aufsichts- und Erziehungspflichten an den Staat delegieren will. Die dritte Folge unserer Netz-Kolumne von Constanze Kurz.

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Man hätte meinen können, die polemische politische Debatte um Internetsperren sei mit dem Beginn der neuen Legislaturperiode vorbei. Der Wahlkampf war beendet, die Sozialdemokraten distanzierten sich umgehend von der unausgegorenen Idee, selbst die Union fühlte sich nun falsch verstanden. Das Zugangserschwerungsgesetz trat zwar in Kraft, wird aber nach dem Willen des Bundesinnenministeriums nicht angewandt. Die so vehemente wie unbelehrbare Kämpferin für die Internet-Stoppschilder, Ursula von der Leyen, wechselte das Ressort und spricht seit dem Wahltag kaum mehr ein Wort über ihre gescheiterte Idee.

An der internen Sitzung der Unionsfraktion in dieser Woche zum Thema Netzsperren nahm sie gar nicht erst teil. Gekommen waren aber viele interessierte Abgeordnete auf der Suche nach einem Ausweg aus dem gesetzgeberischen Dilemma. Angesichts der offenkundigen Zerstrittenheit der Koalition überraschte es nicht, dass die FDP gleichzeitig ihr Heil in einer öffentlichen Veranstaltung zum gleichen Thema suchte. Nur noch wenige Konservative verteidigten das Gesetz, dessen Umsetzung keine wirkungsvolle technische Lösung darstellt, sondern ein nur wahltaktisch opportunes „Man muss doch da was unternehmen!“ gebar. Im Sperrfeuer der Kritik von Experten und Netzgesellschaft ist das Gesetz nach dem Wahlkampf nicht nur zu einem Ärgernis, sondern zu einer Peinlichkeit zusammengeschrumpft, die nun erst mal auf Eis liegt.

Messlatte für das BKA

Wie aber wird man diese Gesetzesleiche aus der parlamentarischen Kühlkammer wieder los? Wie kann die Fraktion ihr Gesicht wahren, ohne zugeben zu müssen, rein wahltaktisch agiert zu haben? Denn der Vorgang sucht seinesgleichen in der Geschichte der Bundesrepublik: Ein Gesetz, das technisch und verfassungsrechtlich so stark umstritten war und gegen alle Widerstände im Schnelldurchlauf durchgeboxt wurde, wird nach der Wahl von denselben Parlamentariern als das benannt, was es ist: technischer Mumpitz. Wohl auch deshalb stellten mehrere Unionsabgeordnete dieselbe Frage: Gibt es Netzsperren, die nicht in einfacher Weise umgangen werden können? Die Antwort lautet nein und erzeugte enttäuschte Gesichter bei den Parlamentariern. Denn Sperren sind und bleiben ein untaugliches Mittel, die Natur des Netzes macht sie stets umgehbar. Erst recht für denjenigen, der sie absichtlich überwinden will.

Das Ziel, die Verfolgung und Entfernung von Filmen und Bildern, die den Missbrauch von Kindern zeigen, sollte jedoch nicht aus den Augen verloren werden. Der Präsident des Bundeskriminalamts verwies in der Sitzung eindringlich darauf. Doch das BKA wird sich daran messen lassen müssen, wie effizient und schnell es die Löschung dieses Materials veranlassen kann. Die drei bis sieben Tage, die nach Angaben des BKA heute vergehen, ehe das kopierbare Material aus dem Netz genommen wird, sind eine Ewigkeit im digitalen Raum. Dabei kann man sich nicht mehr auf vermeintliche bürokratische Hürden zurückziehen. Wenn eine Privatperson wie ich innerhalb weniger Stunden in der Lage ist, durch direkte Kommunikation mit dem jeweiligen Internetanbieter derartige Seiten zu löschen, kann die Messlatte für die Behörde BKA wohl maximal vierundzwanzig Stunden sein.

Röhrenradio-Weltsicht auf das Digitalzeitalter

Dass Netzsperren keine technisch sinnvolle Maßnahme sind, hat sich herumgesprochen - wenigstens bei den Parlamentariern in Berlin. In den Ländern scheint netzpolitischer Sachverstand dagegen noch Mangelware. Ein konkreter Blick auf die derzeit diskutierte Novelle des Jugendmedienstaatsvertrages offenbart ähnlich weltfremde Fehleinschätzungen wie einst beim von der Leyenschen Netzsperrengesetz.

Der erste Rückfall in überwunden geglaubte Denkmuster aus der Münzfernsprecher-Epoche ist das dort verfochtene Konzept von „Sendezeiten“ im Internet. Im Zeitalter von Cloud-Computing weiß der Betreiber eines Webdienstes oft selbst nicht mehr genau, in welcher Zeitzone sich sein Server befindet. Dass er seine Inhalte für ein spezifisches Land zu bestimmten Uhrzeiten nicht mehr ausliefern soll, ist praxisfern und angesichts der Struktur des Internets auch nicht zielführend.

Der Drang der zuständigen Rundfunkreferenten der Länder, eine Röhrenradio-Weltsicht auf das Digitalzeitalter zu übertragen, zeigt sich auch an anderen Stellen des Jugendmedienstaatsvertrages. Es drängt sich der Eindruck auf, als sollte die verlorengegangene heile Welt des Rundfunks im Internet wiederauferstehen. Da wird auch munter gleich mit vorgeschrieben, welche Arten Pornographie für Erwachsene angeboten werden dürfen, obwohl es doch eigentlich um Kinder und Jugendliche gehen soll.

Das untote Zugangserschwerungsgesetz

Außerdem soll eine zwangsweise Kennzeichnungspflicht Inhalte trennen - die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen. Die Kennzeichnung könnte dann die Grundlage für eine freiwillige Netzsperre bei den Anbietern sein. Eine ähnlich verwegene Idee verfolgte schon die ominöse Zwangsverpflichtung der Internetprovider zu Privatsperrverträgen mit dem BKA, bevor das Sperrgesetz verabschiedet wurde. Zu diesen fragwürdigen Ideen gesellt sich, dass nicht einmal die Hausaufgaben aus dem 2004er Vertragswerk erledigt wurden. Der Begriff des „Anbieters“ ist weiter schwammig, anstatt endlich zu einer klaren, konsistenten Definition zu finden.

Wird der jetzige Vertragsentwurf erst von den Ministerpräsidenten und danach von den Landesparlamenten - die nicht nein sagen können, wollten sie nicht als Abweichler gelten - durchgewinkt, markiert er einen neuen Tiefpunkt des Unverstandes der deutschen Politik im adäquaten Umgang mit dem Digitalzeitalter. Es bleibt zu hoffen, dass er das gleiche Schicksal erleidet wie das untote Zugangserschwerungsgesetz.

Wer erzieht die Netz-Kinder?

Wir müssen uns angesichts des kontrollwütigen Grundtenors des Vertragswerks aber auch als Gesellschaft Fragen stellen: Können und sollen Anbieter von Internet-Dienstleistungen elterliche Pflichten übernehmen? Ist es nicht ein Armutszeugnis, Aufsichts- und Erziehungspflichten im digitalen Raum an den Staat delegieren zu wollen? Früher gab es einen Schlüssel für den Fernseherschrank und mit dem Sandmännchen einen definierten Zeitpunkt zum Ausschalten des Gerätes. Heute erledigen die Erziehung nur noch die Schule und der Staat? Das Netz ist eben kein Babysitter.

Der Ansatz des Staatsvertrages wird vollends zur Farce, wenn man das im letzten Jahr ergangene Urteil des Landgerichts Köln zur Frage der Haftung bei Filesharing betrachtet. In dem Prozess wurde eine Mutter schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von knapp sechstausend Euro verurteilt mit der Begründung, dass sie ihren Kindern nicht nur untersagen müsse, urheberrechtlich geschütztes Material aus dem Netz herunterzuladen, sondern auch „wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der Rechtsverletzungen“ zu ergreifen habe. Sie soll also den Internetanschluss so absichern, dass es den Kindern nicht möglich ist, Filesharing-Programme auszuführen. Aber um jugendgefährdende Websites soll sich Vater Staat kümmern?

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