23.07.2010 · Ist es heute noch ein Luxus, Zugang zum Internet zu haben? Oder ist ein Netzanschluss hierzulande mittlerweile eine Notwendigkeit - wie der Zugang zum Straßennetz und die Wasser- und Stromversorgung?
Von Constanze KurzIn den europäischen Ländern wird der Netzzugang politisch unterschiedlich bewertet – nicht jedoch, wenn man die Bürger selbst befragt. Die BBC hat im März 27.000 Erwachsene aus sechsundzwanzig Staaten um ihre Meinung gebeten, die zu erstaunlichen über achtzig Prozent für ein Grundrecht auf Internet votierten. Überraschend an dem Ergebnis der Umfrage ist, dass die Prozentzahl der regelmäßigen Netznutzer unter diesem Wert liegt.
Finnland hat sich im Oktober letzten Jahres als erstes Land der Welt entschlossen, das Begehren seiner Bürger in die Tat umzusetzen: den Breitbandzugang zu einem Grundrecht zu erklären. Von Juli an hat jeder Finne das Recht auf ein Megabit pro Sekunde. In fünf Jahren sind es gar staatlich garantierte hundert Megabit – egal, ob auf dem Dorf oder in der Stadt.
Luxusgut Internet
Die Idee gefällt offenbar auch dem deutschen Bundesinnenminister. „Der Staat hat eine Verantwortung dafür, dass das Internet flächendeckend zur Verfügung steht“, erklärte Thomas de Maizière im Juni in seinen netzpolitischen Thesen. Die Versorgungslücken auf dem Land stellen allerdings ein immenses Problem dar, dem sich der Staat regulatorisch widmen muss. Für kommerzielle Anbieter ist es schlicht nicht lohnend, kilometerlange Kabel noch ins letzte Gehöft zu legen. Die Landflucht wird dadurch jedoch verstärkt. „Irgendwohin, wo es wenigstens Internet gibt“, lautet oft genug das Fluchtziel der heutigen Dorfjugend, gerade im dünnbesiedelten Osten.
Doch nicht nur der Gesetzgeber muss umdenken. Fest verhaftet im vorigen Jahrhundert sehen deutsche Gerichte, wie etwa das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen, den Zugang zum Netz, bestehend aus einem Anschluss und einem halbwegs neuzeitlichen Computer, immer noch als Luxusgut. Im Gegensatz zu Radio und Fernseher, die seit langem als Bestandteil der gesellschaftsüblichen Informationsgrundversorgung anerkannt sind, scheint ein internetfähiger Rechner für sozial schwache Familien pure Dekadenz und nicht etwa Grundbedürfnis. Ein „geordneter Haushalt“ könne heute noch ohne PC geführt werden, argumentierte das Sozialgericht. Ein Computer sei nicht für die Grundversorgung mit Informationen erforderlich.
Ein belebendes Medium
Als ginge es beim Internet nur um Informationsversorgung. Der grundlegende Unterschied zum Rundfunk ist, dass das Internet in seinem Kern ein partizipatives Medium ist, das Interaktion ermöglicht und Publikation ungeheuer erleichtert. Ist die heimliche Absicht dahinter, diejenigen, die ohnehin schon wirtschaftlich gebeutelt sind und dadurch weniger am kulturellen Leben teilhaben, auf passive Einweg-Informationsversorgung zu beschränken? Unterschichten-Fernsehen ja, Internet nein?
Praktisch gesprochen, ist heute ohne Internetzugang kaum eine Hausaufgabe in der Schule, schon gar kein Studium möglich. Auch Stellenanzeigen, selbst für Hilfsarbeiten, werden faktisch nur noch im Netz geschaltet, Wohnungen zum überwiegenden Teil online angeboten. Bahn-Fahrpläne gibt es nicht mehr auf Papier. Die Verweigerung einer staatlichen Internet-Grundversorgung kommt damit einer Zementierung sozialer Unterschiede gleich, da grundlegende Werkzeuge zum Aufstieg versagt werden. Bei allem Schöngerede von Chancengleichheit und „man muss ja nur wollen“ darf man eines nicht vergessen: Vor dem (Wieder-)Einstieg in die Erwerbsarbeit liegt ohnehin eine hohe Hürde.
Die Verweigerung der Mittel zur Netzteilhabe macht diese Schwelle fast unüberwindbar. Bestandteil der Grundversorgung sollten daher ein Internetanschluss und ein netzfähiger Computer sein. Das spart zugleich den Fernseher. Fernsehen ist seiner Natur nach passiv und verleitet zur Trägheit. Ein Netzanschluss birgt wenigstens das Potential für Interaktion, Beteiligung, Kommunikation und die Mittel, sich aus der Misere zu befreien. Das Informationsangebot im Netz ist ungleich breiter, vielfältiger und internationaler als das, was so aus der Glotze strömt. Und Unterhaltung aller Art kommt im Netz definitiv auch nicht zu kurz, der Fernseher ist gar enthalten. Die Kosten für ein aktuelles Billig-Netbook liegen mittlerweile auf gleicher Höhe wie die eines Fernsehgerätes. Für die Summe, die an GEZ-Gebühren fällig wird, ist in den meisten Gebieten ein DSL-Anschluss zu erhalten. Buchhalter nennen so etwas kostenneutral, Betriebswirtschaftler „Win-Win-Situation“.
Anachronistische Strafmaße
Ein Grundrecht auf Online-Zugang ist nicht nur für die Ärmsten eine Notwendigkeit. Je weiter wir uns Richtung Digitalgesellschaft bewegen, desto universeller muss das Online-Grundrecht werden. Behörden-Kommunikation, Abgeben der Steuererklärung, Einreichen von Anträgen und Beschwerden, all das geht mehr und mehr den Weg der Bits und Bytes. Kinder, die in Haushalten ohne Internet aufwachsen, sind von ihren Altersgenossen abgekoppelt – damit ist nicht einmal das Schicksal früherer Generationen in fernsehlosen Familien zu vergleichen.
Vor dem Hintergrund der Wichtigkeit eines Netzzugangs für das ganz normale Alltagsleben, für Bildung und Beruf, aber auch für die Meinungs- und Informationsfreiheit erscheinen die Forderungen der Unterhaltungsindustrie geradezu absurd. Bei der Wasser- oder Stromversorgung wäre der Gedanke niemals auch nur eine Erwägung wert: Bei Fehlverhalten, so die Vorstellungen der Musik- und Filmbranche, wird Missetätern das Netz für Jahre gekappt. In Großbritannien wird es „Three Strikes out“ genannt, in Frankreich ist ein ähnliches Vorgehen unter dem Stichwort „Hadopi“ bekannt. Wer einige Male beim file sharing erwischt wird, soll in eine landesweite Datenbank eingetragen werden und nirgendwo mehr Internetzugang erhalten können.
In Deutschland wäre dieser Rücksturz in eine mittelalterliche Bestrafungsmentalität – Hackt dem Dieb die Hand ab! – mit einiger Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Das hindert aber Politiker nicht mehr daran, es trotzdem zu fordern. Mögen auch der öffentliche Aufruhr und der Gang nach Karlsruhe absolute Gewissheit sein, einige Politiker wie Angelika Krüger-Leißner von der SPD halten den Entzug des Netzes als Strafe für ein ordnungspolitisches Muss. Da hatte wohl die filmpolitische Beauftragte der Sozialdemokraten vor allem Einflüsterungen der Industrie im Ohr. Doch auf der einen Seite den modernen Online-Staat zu wollen und auf der anderen Seite anachronistische Höchststrafen ins Digitalzeitalter einzuführen, das passt nicht zusammen.