Gespannt warteten die Öffentlichkeit, die Netz-Community und viele technisch Interessierte auf die seit Wochen angekündigte Rede des Bundesinnenministers zum Internet und zu dessen Regulierung und zu Grundzügen einer neuen „gemeinsamen Netzpolitik“. Dazu hatte er zwischen schwere Maschinen in den Lokschuppen des Berliner Technikmuseums geladen.
Nach vier sogenannten netzpolitischen Dialogen versprach Thomas de Maizière in vierzehn Thesen die Darlegung der grundsätzlich zu ziehenden Leitplanken für den digitalen Raum, die sein Ministerium erarbeiten will. In den Newstickern der Nachrichtenagenturen blieb vom großen Wurf nicht viel mehr als ein vager „digitaler Radiergummi“, den der Minister als Zielvorgabe umriss. War das schon alles?
Auslöser der Idee zum netzpolitischen Dialog sei auch der Zorn der Netzgesellschaft über die gesetzliche Einführung von technischen Möglichkeiten zur Sperrung bestimmter Inhalte im Netz gewesen, wie de Maizière gleich zu Beginn seiner Grundsatzrede freimütig einräumte. Im letzten Wahlkampf für die Erschwerung des Zugangs zu Bildern missbrauchter Kinder erdacht, gab die damalige Regierung den Aufbau einer Infrastruktur in Auftrag, die prinzipiell auch die Zensur beliebiger Inhalte zuließ. Abweichend von seinem Manuskript, bezeichnete der Minister die Debatte um die Internetsperren als ein „mittleres Erdbeben“.
Ein juristisch fragwürdiger Weg
Ob de Maizière bei diesem Thema unter der Knute der erzkonservativen Stammtischgruppe in der Unionsfraktion steht, die noch immer zeigen möchte, dass man ja „etwas getan“ hat, oder ob er tatsächlich meint, diesen auch juristisch fragwürdigen Weg weiter beschreiten zu müssen, kann einstweilen dahingestellt bleiben. Klar machte er jedenfalls, dass die leidige Idee mitnichten vom Tisch ist. Er wird sich an den eigenen Worten messen lassen müssen, führte er doch aus, dass der Staat nur Maßnahmen in Gesetze gießen sollte, „die in der digitalen Welt halbwegs umgesetzt werden können“.
Dialog mit der Netzgemeinde hin oder her, es steht nicht zu erwarten, dass die Proteste weniger heftig werden, wenn das Bundeskriminalamt nach Ablauf der einjährigen Beruhigungsfrist für die Erdbebenopfer doch noch eine geheime Sperrliste anlegen wird. Denn nicht einmal technisch „halbwegs“ sinnvoll können die Sperrmaßnahmen werden. Der Unterschied zwischen einer aus technischer Unwissenheit entstandenen Dummheit und einer aus politischem Kalkül begangenen Missetat ist jedoch, dass Letztere weitaus mehr Gegenwehr provoziert und nicht so leicht verziehen wird.
Kein schrankenloses Recht
Die Eingangsfragen seiner Rede deuteten eine Agenda an, die sich offenkundigen Konflikten widmen würde. „Wie weit darf die digitale Erfassung unseres Lebens und unserer Persönlichkeit gehen?“, fragte de Maizière. Die Vorläuferdebatte der Netzsperren muss damit assoziiert werden. Es ging vor drei Jahren dabei um die Computerwanze, im Amtsdeutsch euphemistisch, aber technisch falsch „Online-Durchsuchung“ genannt. Diese Spionagesoftware stieß ebenfalls auf Widerstand, wurde aber dennoch gesetzlich erlaubt. Das beim Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Verfassungsbeschwerde gegen die Computerwanze 2008 entworfene neue Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit von informationstechnischen Systemen erwähnt der Verfassungsminister jedoch mit keiner Silbe, ebenso wenig, wie er versucht, die in technischen Fragen wegweisenden und klugen Urteile aus Karlsruhe mit gesetzgeberischem Leben zu füllen.
Grundsätzlich wurde der Minister bei Fragen der Anonymität im Netz. „Schrankenlos“ dürfe dieses Recht nicht sein. Mühelos wird auch der Nichtjurist zugestehen, dass kaum ein Recht schrankenlos ist. Diese Selbstverständlichkeit als Grundsatzthese aufzubauen lässt wohl nur die Deutung zu, dass in Zukunft der anonyme Zugang noch weiter eingeschränkt werden soll.
Konsequenterweise sprach sich Merkels Minister für die Interessen der Strafverfolger und Geheimdienste und somit für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus. Aber die Frage, bei welchen Gelegenheiten der Bürger sich im Netz identifizieren muss und wann er sich anonym bewegen darf, wird schon in allernächster Zeit ein weites Feld für Widerspruch eröffnen. Während der Minister kategorisch dazu neigt, lieber mehr als weniger Identifizierungspflichten anzustreben, haben Millionen von Netznutzern die vielfältigen Freiheiten zu schätzen gelernt, die der digitale Raum bietet. Es darf dabei nicht vergessen werden, dass gerade diese anonymen Freiräume Aushängeschild eines freiheitlichen Rechtsstaates sind. So überrascht es nicht, dass Technologien zur Anonymisierung - auch aus deutschen Landen - weltweit im Einsatz sind, dass freiheitsliebende Menschen in Diktaturen sich mit Leib und Leben auf Techniken verlassen, die nur im demokratischen Umfeld entworfen und betrieben werden können.
Anonymität als Regel und Ausnahme
Ob nun das Vorzeigen des elektronischen Personalausweises hierzulande nur zur virtuellen Kontoeröffnung oder beim Online-Kauf eines Autos obligatorisch wird oder schon beim Anmelden beim Flirtportal, mag manchem gleichgültig sein. Doch hier prallen Überzeugungen aufeinander, die mit vorgefassten Leitbildern von Freiheit und Kontrolle zu tun haben. Eine Grundhaltung, die Anonymität eher als ausnahmsweise gestattete Abweichung von der ansonsten flächendeckenden Identifizierbarkeit vorsieht, wird jedenfalls bei den Netznutzern keine Sympathie finden. Schließlich wissen auch volldigitalisierte Schwervernetzte, dass jenseits der virtuellen Welten Anonymität die Regel und nicht die Ausnahme ist.
Das Echo aus dem Netz bleibt eher skeptisch. De Maizière nahm zwar auch zukunftsweisende Ideen wie den Datenbrief und die Stiftung Datenschutz auf. Er positionierte sich insgesamt, im Vergleich zu seinen Amtsvorgängern, konzilianter und weniger sicherheitshysterisch. Die Frage danach, wo die grundsätzlichen Grenzen staatlicher Erfassung liegen, wurde jedoch auch von ihm nicht angetastet.
Es bleiben zwei wichtige Erkenntnisse. Zum einen ist die Zeit der technischen Missverständnisse und der Politiker-Netzalphabetisierung vorbei, nun geht es um politische Grundüberzeugungen. Zum anderen werden die Details der Umsetzung der verschiedenen Vorschläge den Unterschied zwischen zahnlos-irrelevantem Lippenbekenntnis und tatsächlicher Verbesserung der Situation ausmachen. Hier wird sich ein großer Teil künftiger Auseinandersetzungen abspielen.
Am Ende seiner Rede lud de Maizière zum weiteren Dialog ein. Seine Thesen waren bereits online, es sollte sogleich im Netz kommentiert werden. Doch - Absicht oder nicht - die eigens auf den Kaffeetischchen im Museum aufgestellten Computer verweigerten den Diskussionswilligen den Zugang zum virtuellen Forum. Die Debatte fand ohne die ministerielle Plattform statt.
Geht's auch etwas verständlicher und konkreter
Hans-Günter Müller (supu)
- 25.06.2010, 10:05 Uhr
Implikationen einer technische Umgebung
Gunnar Schurich (GSchurich)
- 25.06.2010, 12:19 Uhr
Zukunft entsteht nicht im Technikmuseum
Hans-Ulrich Grefe (Ha_Ulrich)
- 25.06.2010, 13:47 Uhr
Grüße aus dem Technikmuseum
Erik Staack (E_Staack)
- 25.06.2010, 14:00 Uhr
Grüße aus dem Technikmuseum
Hans-Ulrich Grefe (Ha_Ulrich)
- 25.06.2010, 16:38 Uhr