Die teuersten Plätze sind vorn. Dies gilt nicht nur im Theater, sondern auch beim Fernsehen: „Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe.“ Für das exklusive Seherlebnis muss der Zuschauer immerhin 17 Euro monatlich in die Senderkasse einzahlen. Mit einer solchen Alleinstellung können dagegen die werbefinanzierten privaten Wettbewerber nicht aufwarten. Ihr Angebot ist kostenlos.
Doch wer mit einer selbsterklärten Spitzenposition in der Eigenwerbung auffällt, der lenkt auch Blicke der Wettbewerbshüter auf sich. Sogar EU-Beamte in Brüssel vernehmen seit einiger Zeit das laute Rasseln mit der Gebührenkasse. Aus der anfänglichen Verwunderung ist ein heftiger Streit zwischen der Europäischen Kommission und dem EU-Mitgliedstaat Deutschland über wesentliche Punkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entstanden.
Wettbewerbshüter prüfen
Das vorläufige Ergebnis dieser Auseinandersetzung, formuliert in einem aktuellen Brief an die Bundesregierung, klingt frustrierend für den deutschen Rundfunkgesetzgeber: das geltende Finanzierungssystem ist mit europäischen Beihilferegeln nicht vereinbar; die Auftragsdefinition für digitale Zusatzkanäle und Mediendienste ist unzureichend und lässt bestehende Kontrollmechanismen ins Leere laufen; für neue Mediendienste und Zusatzkanäle fehlt jede Ermächtigung; bei den kommerziellen Tätigkeiten der Rundfunkhäuser mangelt es an Transparenz; eine Beschränkung auf die für die Erfüllung des öffentlichen Auftrags tatsächlich angefallenen Nettokosten fehlt; eine Regelung über den Verbleib von Überschüssen ist nicht in Sicht.
Die Bundesregierung ist diesen tiefgreifenden Bedenken der Kommission mit der förmlichen Zusage entgegengetreten, das geltende Rundfunkrecht anzupassen. Der von deutscher Seite daraufhin vorgelegte umfängliche Maßnahmenkatalog ist innerhalb von zwei Jahren umzusetzen. Allein diese Arbeiten werden dem Steuerzahler einiges abverlangen. Das Geld ist jedoch gut investiert, weil die zu erwartenden neuen Regelungen und Kontrollmechanismen zu berücksichtigen haben, dass sich private Inhalteanbieter im digitalen Markt ungehindert entwickeln können. Dies gilt insbesondere für Anbieter im Internet und von neuen Mediendiensten auf mobilen Endgeräten.
Entwicklung der Privaten behindert?
Der deutsche Maßnahmenkatalog sieht unter anderem die Überprüfung des publizistischen Wettbewerbs im Internet vor – womit Qualität, Umfang und meinungsbildende Relevanz ins Spiel gebracht werden sollen. Die Europäische Kommission spricht hingegen nicht von einer publizistischen, sondern gemeinwirtschaftlichen Bedeutung des in Frage stehenden Angebots. Sie ist richtigerweise davon ausgegangen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nicht erst für publizistischen Wettbewerb im Internet sorgen müssen – die vielfältige digitale Welt ist nicht mehr auf die überschaubare Frequenzlandschaft des Fernsehens beschränkt. In diesem Rahmen ist die Betätigungsfreiheit der Anstalten daher eng auszulegen.
Ungebremste öffentlich-rechtliche Aktivitäten im Internet und auf mobilen Endgeräten können die Entwicklung der privaten Medienwirtschaft hemmen. Heute schon kommen die umfangreichen textbasierten Internet-Nachrichten der ARD- oder ZDF-Websites nach Inhalt und Gestaltung einer gebührenfinanzierten Zeitung gleich. Beim WDR umfasst dies sogar Regional- und Lokalnachrichten, die mit einigem Personalaufwand recherchiert und aufgeschrieben werden. Kann dies zur Grundversorgung durch den Rundfunk gehören? Wohl kaum. Dennoch generieren solche und weitere aus der GEZ-Kasse bezahlte Inhalte wie etwa Partnerbörsen und Computerspiele hohe Nutzer-Kontakte – die den privaten Medienanbietern letztlich entzogen werden. Nutzerzahlen gehören aber zur Werbewährung, mit der die Online-Zeitungen und -Zeitschriften finanziert werden müssen. Gerade diese Gefahr der Wettbewerbsverzerrung und eines nachfolgenden Abbaus der Vielfalt bekämpft die EU-Kommission mit ihrer Mängelrüge.
Keine Finanzierungsgrenze für Online-Aktivitäten
Die Intendanten blasen gleichwohl zum digitalen Aufbruch. Dieses euphorische Signal muss umso mehr aufhorchen lassen, weil es ein bisheriges Zugeständnis übertönt, das dem Schutz der privaten Medienhäuser aller Größenordnungen dient. Nach den neuen Überlegungen der Senderchefs soll die einst selbst auferlegte Finanzierungsgrenze für Online-Aktivitäten nicht mehr gelten. Die auf 0,75 Prozent des gesamten Gebührenaufkommens festgesetzte Summe sei zu gering, um sich online und mobil aufstellen zu können. In absoluten Zahlen ausgedrückt sind dies immerhin 52 Millionen Euro, die den öffentlich-rechtlichen Sendern jährlich zur Verfügung stehen – hinzu kommt der beachtliche Wert der täglich zugelieferten Beiträge aus den eigenen Fernsehredaktionen. Das ist konkurrenzlos. Die Intendanten wollen dennoch mehr.
Mit prallem Geldbeutel und einem überdehnten Auftragsverständnis möchten sich die öffentlich-rechtlichen Fernsehmacher nun auch im Internet und mobil an die Spitze setzen. Der eigentliche Wettbewerb wird dann hinter ihnen stattfinden. Ein solcher Zustand wäre wettbewerbs-, ordnungs- und medienpolitisch untragbar – und in Brüssel längst nicht mehr vermittelbar.
Dietmar Wolff ist Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin.
Öffentlich-Rechtllich nicht mehr notwendig
Gerhard Quell (gquell)
- 21.06.2007, 09:30 Uhr
An den Haaren herbeigezogen
Friederine Teich-Erdmann (Teich-Erdmann)
- 21.06.2007, 09:34 Uhr
Gebührenfinanzierte Zeitung im Internet
Bruno Hanne (ewalding)
- 21.06.2007, 10:14 Uhr
GEZ
ex kunde (og187)
- 21.06.2007, 10:16 Uhr
Ungebremst unkonkret
Hermann Rotermund (hero)
- 21.06.2007, 10:24 Uhr