Als John Paul Stevens sein Sondervotum im Streit zwischen der Bundesagentur für gleiche Arbeitsbedingungen und dem Staat Wyoming herausgehen ließ, war er zweiundsechzig Jahre alt. Siebenundzwanzig Dienstjahre am Obersten Gerichtshof lagen noch vor ihm. Am 9. April 2010, elf Tage vor seinem heutigen neunzigsten Geburtstag, hat Stevens seinen Rücktritt erklärt, der wirksam werden wird, sobald das Gericht die Akten des Geschäftsjahres 2009/10 schließt. Präsident Ford, ein Republikaner, hatte ihn 1975 ernannt. Unter seinen Vorgängern hat nur Oliver Wendell Holmes ein höheres Lebensalter im aktiven Dienst erreicht; nur drei brachten es auf mehr Jahre in der obersten Instanz.
Der Gegenstand des Urteils von 1983 war das Verbot der Altersdiskriminierung. Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Bundesstaaten als Arbeitgeber im Sinne des einschlägigen Bundesgesetzes zu gelten hatten. Stevens gehörte der Richtermehrheit an, die den Schutz vor Kündigung aus Altersgründen auf den öffentlichen Dienst der Einzelstaaten ausdehnte. Er fügte dem Urteil ein eigenes Votum bei (keinen „dissent“, sondern eine „concurrence“), um grundsätzliche Bemerkungen zu machen. Die Mehrheit stützte ihren Spruch auf die Handelsklausel der Verfassung, die Befugnis des Kongresses, den Handel zwischen den Bundesstaaten zu regulieren. In der Rechtsposition von Wyoming kamen zwei Interessen zusammen, die für die unter Präsident Reagan geförderte neue konservative Schule der Verfassungsinterpretation von überragender Bedeutung waren: die einzelstaatliche Souveränität und die Vertragsfreiheit.
In der Ära des Gerichtsvorsitzenden Rehnquist (1986 bis 2005) unternahmen die von Reagan und dem älteren Bush ernannten Richter den Versuch, die Macht des Bundes nicht nur einzudämmen, sondern zurückzudrängen. Unter Rehnquists Nachfolger John Roberts, nominiert von George W. Bush, geht dieser Kampf weiter. Einer der Gründe dafür, dass Demokraten wie der damalige Senator Obama gegen die Ernennung von Roberts stimmten, war, dass dieser Sympathie für eine eingeschränkte Auslegung der Handelsklausel angedeutet hatte. Man muss wissen, dass sich nach der jahrzehntelang unangefochten herrschenden Lehre die Befugnis des Kongresses, Regeln für den zwischenstaatlichen Handel zu setzen, auch auf den Handel innerhalb der Grenzen eines Staates erstreckt – ja, überhaupt auf jede Materie, deren Regelung möglicherweise Auswirkungen auf den Verkehr zwischen den Staaten hat.
Anführer der liberalen Justiz
In diesem Sinne entschied der Oberste Gerichtshof in einem von Stevens verfassten Urteil 2005, dass der Bundesgesundheitsminister Kalifornien den Anbau von Marihuana zu medizinischen Zwecken verbieten durfte. Stevens wird in diesen Tagen als Anführer des liberalen Richterflügels gewürdigt. Liberal im Sinne des politischen Ergebnisses wäre ein Urteil für das medizinische Experiment im Sinne eines Primats der Leidensminimierung gewesen. Stevens, der letzte Protestant am Obersten Gerichtshof, ist früh als Befürworter der Sterbehilfe hervorgetreten. Von den Prämissen der Biopolitik der Bush-Regierung trennt ihn Himmelsdistanz: Einmal hat er sogar geschrieben, die gesetzliche Festlegung des Lebensbeginns auf den Moment der Empfängnis verstoße gegen das Verbot einer Staatsreligion, weil sie keinem denkbaren weltlichen Zweck diene. Aber liberal im rechtspolitischen Sinne war 2005 die umfassende Dispositionsfreiheit des nationalen Gesetzgebers.
Wenn Obama jetzt einen Nachfolger für Stevens sucht, wird er das Schicksal seines großen innenpolitischen Projekts im Sinn haben, der Gesundheitsreform. Die Kompetenz zur Einführung von Versicherungspflichten leitet der Kongress aus der Handelsklausel ab. In seinem Sondervotum von 1983 verteidigte Stevens die expansive Interpretation der „Commerce Clause“ als Lektion aus dem Prozess der Verfassungsgebung, als zwingende Konsequenz aus dem Willen der Amerikaner, sich überhaupt eine Zentralregierung zu geben. Nicht von Verfassungspatriotismus, sondern von Verfassungsnationalismus muss man sprechen, um die Erheblichkeit der damit bezogenen Position zu markieren. Stevens führte gemäß dem Brauch, jedes Argument wenn möglich aus Autoritäten zu belegen, Zitate von Wiley Rutledge an, dem von Präsident Franklin Roosevelt ernannten Mitglied des Obersten Gerichtshofs, dem Stevens 1947/48 nach seinem Studium in Chicago als „clerk“ zugearbeitet hatte.
Tendenz zum Konservativen
Im Votum zur Altersdiskriminierung ließ sich Stevens auch zur politischen Sachfrage ein. Er neige der Auffassung zu, dass die gesellschaftlichen Nachteile einer Abschaffung eines fixen Renteneintrittsalters die Vorteile überwögen, sei aber nicht der Gesetzgeber. Eine gesetzgeberische Initiative, die mit Aussicht auf Erfolg seine damalige Einschätzung auf seine eigene Tätigkeitssphäre angewandt hätte, hat er nicht erleben müssen. Das Beispiel Roosevelts, der mit einem Gesetz scheiterte, das zur Durchsetzung des New Deal jedem Richter jenseits einer Altersgrenze von siebzigeinhalb Jahren einen Zusatzrichter beigesellen sollte, warnt vor dem Versuch, an der Bestallung der Oberrichter auf Lebenszeit etwas zu ändern.
Stevens hat auch nach anderen umstrittenen Entscheidungen wissen lassen, was naturgemäß nicht überprüft werden konnte: dass er als Politiker nicht so gestimmt hätte wie als Richter. Gegenüber Journalisten kokettiert er damit, dass er das Etikett des Erzliberalen zurückweist. Er sei immer ein Konservativer gewesen, ein eher altmodischer Republikaner wie sein Vater, der in Chicago das Stevens Hotel baute, damals das größte Hotel der Welt, das heutige Hilton. Nicht er habe sich verändert, sondern das Gericht. Tatsächlich geht es auf, wenn Stevens vorrechnet, seit 1971 sei mit Ausnahme der von Präsident Clinton berufenen Ruth Bader Ginsburg jeder neue Richter, ihn selbst eingeschlossen, konservativer gewesen als der Vorgänger.
Vom Außenseiter zur Integrationsfigur
Im Kreis von Juristen hat Stevens indes durchaus davon gesprochen, dass auch er sich bewegt hat – wie es dem Ideal des Rechts entspricht, so wie er es praktiziert, als „Common Law“ in englischer Tradition, das von Fall zu Fall fortgeschrieben wird. Dass er mit dem Alter nach links gewandert ist und mit dem eigenen Überzeugungshaushalt jene Teleologie der „sich entwickelnden Maßstäbe des Anstands“ verbürgt, an deren Leitfaden er unter dem höhnischen Widerspruch Antonin Scalias die Rechtsprechung zur Todesstrafe umgeschrieben hat, das unterscheidet ihn von den jüngeren konservativen Kollegen, aber nicht von den Richtern der Vergangenheit. Frappanter ist, dass auch sein Sozialverhalten im Gericht sich offenkundig gewandelt hat.
Noch in der Literatur über die ersten Jahre der Ära Rehnquist wird er als Außenseiter beschrieben, der zwar vermittelnde Positionen vertrete, aber sich nicht darum bemühe, Bündnisse im Gericht zu schmieden, sondern lieber zu jedem Urteil seine spitzfindige Einzelmeinung publiziere. Heute, nach seinem Abschied, wird er von liberalen Leitartiklern als Brückenbauer verklärt, als genialer Taktiker, der knappe Mehrheiten organisiert habe. Das Bild beherrscht der große, Jahr um Jahr ausgebaute, maßgeblich von Stevens bestimmte Komplex der Guantánamo-Urteile. Tatsächlich stand hier der rechtsstaatliche Ausgang der Sache auf der Kippe.
Man wird aus den Papieren von Stevens einmal, was die Kunst der Interaktion in einem hermetisch abgedichteten Elitegremium angeht, einen bemerkenswerten Lernprozess nachzeichnen können. Er hatte, wie alles sozial Wirkungsvolle, rechtliche Voraussetzungen: Das Recht, seit 1994 als dienstältester Richter den Autor des tragenden Votums in den Fällen zu bestimmen, in denen er zur Mehrheit und der Vorsitzende zur Minderheit gehörte, mag ihm ein institutioneller Anreiz gewesen sein, verdeckte Qualitäten zu kultivieren.
Der letzte Veteran
Im Stil fallen Konstanten ins Auge. Dass Stevens, als er die Minderheitenförderung noch ablehnte, den Kongress sarkastisch aufforderte, wenn er wirklich Rassenmerkmale kunstgerecht definieren wolle, müsse er aber die Nürnberger Gesetze studieren, wirkt krass. Doch eine analoge Figur von derselben Drastik, der Vergleich mit der sowjetischen Psychiatrie, findet sich in einem anderen frühen Votum, das davor warnte, Straftätern durch Entmündigung ihr Recht auf den Strafprozess zu rauben, und das sich heute als Vorwegnahme der Kritik an den Ersatzgerichtsbarkeiten des Anti-Terror-Kampfes liest.
John Paul Stevens, geboren 1920, diente im Zweiten Weltkrieg in der Marine und assistierte Rutledge bei der Abfassung von Sondervoten, als der Oberste Gerichtshof über die Behandlung der Besiegten von 1945 entschied. 2004 paraphrasierte Stevens einen Gedanken von Thomas Paine, den schon Rutledge zitiert hatte: „Wenn diese Nation den Idealen treu bleiben soll, die ihre Flagge symbolisiert, dann darf sie sich der Instrumente der Tyrannen auch dann nicht bedienen, wenn sie einem Angriff der Kräfte der Tyrannei Widerstand leistet.“ Der letzte Veteran einer Generation tritt ab, der die Erfahrung noch einmal die Sprache der Gründerväter gelehrt hatte.