02.10.2010 · Die Odenwald-Schule wird nur per Fußnote erwähnt, aber Michael Hagners rechtshistorische Studie über einen misshandelnden Lehrer trifft genau den Nerv.
Von Andreas PlatthausHeiliger Dippold!?“ Die Instanz, die Karl Kraus am 2. Dezember 1903 in der „Fackel“ anrief, ist in keinem Heiligenkalender zu finden. Im Gegenteil hatte sie einen irdischen Höllensturz hinter sich, denn am 9. Oktober jenes Jahres war Andreas Dippold vom Landgericht Bayreuth zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Die Geschworenen hatten den Vierundzwanzigjährigen für schuldig erkannt, als Erzieher den ihm anvertrauten vierzehnjährigen Heinz Koch so schwer geprügelt zu haben, dass dieser am 10. März 1903 gestorben war. Nach Verkündung des Strafmaßes wurde das Gerichtsgebäude von erregten Menschenmassen belagert, die den Richtspruch als zu milde empfanden. Die Stimmung war derart aufgeheizt, dass der Verurteilte erst am Tag danach in die Strafanstalt überführt werden konnte. Die Polizei befürchtete, dass man ihn lynchen würde.
Die Kraussche Beschwörung eines Namens, den ein Jahr zuvor niemand kannte und der nun in alle Munde war, beschloss einen Artikel, der ein Buch über das „Geschlechtsleben in England“ zum Anlass nahm, die verbreitete Faszination für Hinrichtungen zu geißeln. „Sadismus und Todesstrafe“ nannte Kraus selbst als Thema seiner Ausführungen, aber im Mittelpunkt stand klar der Sadismus. Kraus amüsierte sich über den „unkomplizierten Deutschen“, der wohlig-schaudernd auf das sexuelle Raffinement bei gleichzeitig größter Heuchelei in England blicke: „Kein Grund, mit frommem Augenaufschlag dem Himmel zu danken, dass wir nicht sind wie jene! Sollte wirklich erst der Fall Dippold für ein sadistisches Talent, das im deutschen Männerschlage schlummert, zeugen?“
Viel mehr als die Rekonstruktion eines Tathergangs
Man sollte es glauben. Die Erregung, die Deutschland angesichts des Falls Dippold erfasste, trug selbst perverse Züge. Die zahllosen Artikel und Kommentare zum Urteil haben die Rezeption des Verbrechens als ein exemplarisches entscheidend geprägt, und sie sind auch Grundlage für die Studie „Der Hauslehrer“, die der in Zürich lehrende Wissenschaftshistoriker Michael Hagner jetzt publiziert hat. Gestützt außerdem auf zeitgenössische wissenschaftliche Beiträge zum Geschehen und auf die heute in Bamberg aufbewahrten Gerichtsunterlagen, die der Bedeutung des psychopathologischen Falles wegen im „Dritten Reich“ ausdrücklich von der turnusmäßigen Entsorgung von Gerichtsakten ausgenommen worden waren, leistet Hagners Buch viel mehr als die Rekonstruktion eines Tathergangs, der durch die aktuelle Debatte über Gewaltanwendung durch Erzieher ungeahnte Aktualität gewonnen hat. „Der Hauslehrer“ ist vor allem die Phänomenologie einer anderen Art von Missbrauch: wie der Tod von Heinz Koch zur Rechtfertigung juristischer, pädagogischer, psychologischer und medizinischer Positionen herangezogen wurde.
Der Zeitpunkt des Geschehens war in mehrfacher Hinsicht entscheidend für die Aufmerksamkeit, die es in wissenschaftlichen Kreisen fand. Von Juristen wurde nach der Inkraftsetzung des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1900 auch eine Neuordnung des Strafgesetzbuches gefordert und bereits eifrig debattiert. Da kam ein in der Öffentlichkeit derart umstrittenes Urteil wie das gegen Dippold gerade recht: Mildernde Umstände hatten ihm die Geschworenen nicht zuerkannt, obwohl er von diversen medizinischen wie psychologischen Experten als krankhafter Sadist beschrieben worden war.
Masochismus galt als Frauen-, Sadismus als Männersache
Der wissenschaftliche Begriff des Sadismus selbst war auch ganz neu. Wie es im „Fackel“-Beitrag von Karl Kraus anklingt, waren aber Sadismus und Masochismus um die Jahrhundertwende viel eher Gegenstand von populären Phantasmen als scharf definierte, geschweige denn empirisch erforschte Phänomene. Schon die Herkunft der Terminologie aus der Welt der Literatur (Sade und Sacher-Masoch) und die dadurch anfänglich noch klare geschlechtliche Trennung – Masochismus galt als Frauen-, Sadismus als Männersache – verschafften der wissenschaftlichen Beschreibung in der Öffentlichkeit einen Hauch von – bei diesem Thema höchst willkommener – Unseriösität. Beinahe aber wäre der Sadismus vom „Dippoldismus“ verdrängt worden.
Auf dem Feld der Erziehungswissenschaften dagegen etablierte sich 1903 gerade die sogenannte Reformpädagogik, und überhaupt erscheint das, was auch heute in der Debatte um die Missbrauchsfälle an der Odenwaldschule oder in anderen Internaten die Phantasie des Publikums befeuert, bei den damaligen Vorfällen bereits wie unter dem Brennglas: Der von der Berliner Bankiersfamile Koch als Hauslehrer für ihre zwei jüngsten, gerade jeweils in der Schule scheiternden Söhne engagierte Jurastudent Dippold verstand sich durchaus als Vertreter einer Erziehung im Sinne der Lebensreform, zu der körperliche Ertüchtigung im Freien und im Lichtkleid (also nackt) gehörte, und als der in einem Dorf bei Bamberg geborene junge Hauslehrer nach fast einem Dreivierteljahr in seiner neuen Stellung noch keine Erfolge vorweisen konnte, vielmehr immer häufiger über Masturbationsexzesse seiner Schützlinge klagte, zog er mit ihnen im Einvernehmen mit den Eltern in die eigene fränkische Heimat, wo das Trio eine abgeschiedene Hütte bezog, in der Dippold mit drastischeren Mitteln das Übel an der Wurzel packen wollte. Die unheilvollen Faktoren waren beisammen: Isolation, Reformpädagogik, kindliche Sexualität, Überwachung und Strafe.
Hagner verfällt indes nicht dem Fehler, seine Fallschilderung zur Analyse der gegenwärtigen Missbrauchsdebatten zu nutzen. Diese naheliegenden Schlüsse sind Sache des Lesers. Bezeichnend ist Hagners Verweis auf Montaigne, der vor mehr als vierhundert Jahren einen anderen umstrittenen Prozess zum Gegenstand eines seiner Essais gemacht hatte. Er schrieb damals: „Das Gericht hat keine Ahnung, wovon die Rede ist . . . Wer von seiner Unwissenheit geheilt werden will, muss sie zunächst eingestehen.“
Hagner nimmt Dippold als Person nicht in Schutz
Genau das tut Hagner; Formulierungen à la „Wir wissen es nicht“ oder „nicht mehr rekonstruierbar“ durchziehen seinen Text und nehmen in ihrer Ehrlichkeit Stellung gegen einen anderen kritischen Theoretiker des Zusammenhangs von Justiz und Psychiatrie: Michel Foucault. Von ihm grenzt sich Hagner ab, wenn er schreibt: „Es geht mir lediglich darum zu verdeutlichen, dass Lektüre und Einordnung der Texte von Individuen, die die Geschichte zu Außenseitern gemacht hat, mit großen Schwierigkeiten behaftet sind. Was man nach Jahrzehnten erstmals aus der Verborgenheit des Archivs zieht, ist weder eine Offenbarung noch eine Bestätigung für irgendeine theoretische Methode oder politische Hoffnung; es ist ein Gegenstand, der einen zunächst einmal mit der eigenen Unwissenheit konfrontiert, wenn man sich ihm annähert.“
Das gilt unausgesprochen auch schon für die Zeitgenossen eines solchen Außenseiters. Hagner nimmt Dippold als Person nicht in Schutz, mehr als der Täter interessiert ihn die Struktur eines Falls, in der alle Beteiligten ihr eigenes Süppchen kochen, weil sie selbst Nachteile zu befürchten und deshalb gar nichts dagegen haben, wenn der Verurteilte dämonisiert wird – umgedrehter Foucault sozusagen.
Die Methode Hagners dabei ist, die inneren Widersprüche nachzuvollziehen, die das Handeln der Beteiligten 1902/03 ausgemacht haben: von Medizinern und Psychiatern, die Diagnosen über Dippold publizierten, ohne mehr über ihn zu wissen als die Prozessberichterstatter; von einem Staatsanwalt, der den Angeklagten für voll schuldfähig erklärte, jedoch nicht die Höchststrafe forderte, weil er mildernde Umstände sah, die er mit Rücksicht auf die öffentliche Meinung aber lieber nicht im Plädoyer artikulieren wollte; von dem Vater des toten Knaben, der als Familienpatriarch auftrat, doch die Erziehung der Kinder seiner Frau überließ; von der Mutter, die in ihrer Hilflosigkeit angesichts des schulischen Scheiterns der Söhne jeden Strohhalm ergriff; und nicht zuletzt von Dippold selbst, der geradezu starrsinnig auf der Richtigkeit des eigenen Erziehungsmodells beharrte und gar nicht daran dachte, auf ein geringeres Strafmaß wegen Unzurechnungsfähigkeit zu dringen.
Manches wirkt grotesk
„Der Hauslehrer“ ist eine Darstellung, die in ihrer Intensität und kühlen Brillanz an Michael Hanekes „Das weiße Band“ erinnert. Zeitlich liegen der reale Fall Dippold und das fiktive Geschehen des Spielfilms nahe beieinander, und beide haben den impliziten Anspruch, aus dem individuellen Verbrechen heraus Grundlegendes über die deutsche Gesellschaft zu sagen. Hagner macht diesbezüglich konkrete Andeutungen, wenn er auf die Exzesse in der biologistischen NS-Politik verweist, die ihre Vorläufer in manchen Äußerungen hat, die Mediziner oder Psychiater im Fall Dippold gemacht haben – vom Interesse der nationalsozialistischen Behörden an der Aufbewahrung des Aktenbestands ganz abgesehen. Noch stärker aber ist das Unbehagen, das beide Werke dadurch erzeugen, dass sie so sachlich wie möglich erzählen. Aus dem Abstand von hundert Jahren wirkt dann manches grotesk, was man in der eigenen Gegenwart mutmaßlich als völlig normal betrachtet.
Das reicht bis hin zur Blindheit von Erziehungsberechtigten, die im Vertrauen auf eine höhere pädagogische Vernunft ihre Kinder an Menschen ausliefern, die – aus welchen Gründen auch immer – ihrer Aufgabe erkennbar nicht gewachsen sind. Am 20. Februar 1903 hatte Heinz Koch anlässlich seines vierzehnten Geburtstags noch einen Brief von seiner Mutter bekommen: „Ergreife fest Herrn Dippolds Freundschaftshand, nur er hat Einsicht u Menschenliebe genug, Dich aus Deinem Sumpf zu retten u Dir ein glücklicheres Leben als bisher zu bereiten.“ Dass dem Hauslehrer die Freundschaftshand regelmäßig ausrutschte, wusste die Mutter da längst. Aber sie hatte ihn nun einmal zu dem erklärt, als was Karl Kraus ihn später spöttisch anrufen sollte, und von dieser Linie wich sie nicht mehr ab, bis der Sohn tot war: heiliger Dippold.
Andreas Platthaus Jahrgang 1966, Redakteur im Feuilleton, zuständig für „Bilder und Zeiten“.
Jüngste Beiträge