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11. September Sicherheit gegen Freiheit?

10.09.2004 ·  Im Krieg haben die Gesetze zu schweigen. Diesem Gemeinplatz, der seit dem 11. September wieder häufig bemüht wird, widerspricht ausgerechnet der konservative amerikanische Oberrichter Antonin Scalia.

Von Patrick Bahners
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Neun Jahre nach dem Fall der Bastille machte Kant die historische Bedeutung der Französischen Revolution an ihrer Wirkung auf die "Gemüter" der "Zuschauer" fest. Das "Experiment" des "geistreichen Volkes", sich selbst eine Verfassung zu geben, hatte auch bei denjenigen, die in das "Spiel" nicht "verwickelt" waren, eine "Teilnehmung dem Wunsche nach" ausgelöst, die an "Enthusiasm" grenzte - an jene Begeisterung, die das Jahrhundert der Aufklärung eigentlich zu fürchten gelernt hatte: die Selbstgewißheit der religiösen Fanatiker.

Die weltweite Anteilnahme am Schicksal der Freiheit ließ sich durch das, was tatsächlich in Frankreich geschah, nicht zu sehr beirren, und ebendieses Überschießende des humanitären Enthusiasmus stimmte den Philosophen hoffnungsvoll. "Ein solches Phänomen in der Menschengeschichte vergißt sich nicht mehr, weil es eine Anlage und ein Vermögen in der menschlichen Natur zum Besseren aufgedeckt hat, dergleichen kein Politiker aus dem bisherigen Laufe der Dinge herausgeklügelt hätte."

Alle Menschen wurden Teilnehmer

Markiert auch der 11. September 2001 eine Zäsur der moralischen Weltgeschichte? Der Schrecken von New York machte alle Menschen zu Teilnehmern. Auch wer in das von Bin Ladin eröffnete Spiel nicht verwickelt zu sein glaubte, weil der Angriff Amerika galt, wurde von einem Entsetzen erfaßt, das wie der Enthusiasmus geeignet ist, alle Sicherheiten des bürgerlichen Lebens zu zertrümmern.

Der amerikanische Historiker Paul W. Schroeder hat am 30. August an dieser Stelle seine Auffassung dargelegt, der Zäsurcharakter der Anschläge werde übertrieben. Wie Ranke den Zusammenbruch des bourbonischen Staates aus der Dynamik des europäischen Mächtesystems herleitete, so ordnet Schroeder den 11. September in eine Normalität internationaler Unruhe ein, zu der seit Jahrhunderten auch die Irritation durch den Terrorismus gehört.

Doch die Französische Revolution war eben nur, wie es Hans-Ulrich Wehler jüngst mit unübertrefflicher Präzision formuliert hat, "in mancher Hinsicht" das Resultat des von Frankreich verlorenen Siebenjährigen Krieges - in anderer Hinsicht nicht, und wer mit menschheitlichem Interesse hinsieht, kann sich immer noch über das Schauspiel der Selbstgesetzgebung begeistern. So läßt sich auch im Fall des 11. September die Erschütterung des Betrachters nicht durch Opferbilanzvergleiche relativieren. Die Ahnung, die Welt habe sich an diesem Tag verändert, ist auf Kräfte gerichtet, die der Staatsräson vorausliegen, mag die historische Mission staatlicher Vernunft auch die Bändigung dieser Elemente sein.

Staatsgründung auf Furcht

Der Massenmord aus dem Nichts hat ein Vermögen der menschlichen Natur zum Schlechteren aufgedeckt, das im bisherigen Lauf der Dinge in der Gestalt eines Hitler oder Stalin gleichsam lokalisiert war, seit dem 11. September aber eine allgegenwärtige Bedrohung bezeichnet, mit der jederzeit zu rechnen ist. Es gibt die These, nichts weniger stehe nun bevor als die Neuschöpfung des Staates, der schon einmal, zweihundert Jahre vor dem Ausbruch des Freiheitsenthusiasmus, auf ein universelles moralisches Gefühl gegründet wurde, auf die Furcht.

Selbst ein so skrupulöser Analytiker wie der große Hobbes-Kenner Quentin Skinner, der Königliche Professor für Neuere Geschichte der Universität Cambridge, zeigt sich aufgeschlossen für diese kühne Lesart der Zeichen der Zeit. Er sieht die Geschichte des modernen politischen Denkens bestimmt durch den Streit zwischen zwei ersten Zwecken, der Freiheit und der Sicherheit. Auch wenn ihm als Bürger die innere Aufrüstung des britischen Staates unter Tony Blair unbehaglich ist, sieht er sich als Philosoph gehalten, dem Primat der Sicherheit Evidenz zuzusprechen.

Die Kosten der Freiheit

Unter Verwendung derselben Begriffe hatte sich schon drei Wochen nach dem 11. September Sandra Day O'Connor, Richterin am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, über die zu erwartenden Folgen des Ereignisses geäußert. Eine Letztentscheidung zwischen den konkurrierenden Werten unterließ sie - im Einklang mit ihrer Auffassung vom Richteramt, wonach das Hinausschieben harter Entscheidungen gerade der Sinn der richterlichen Entscheidungstätigkeit ist. Für den Gesetzgeber wie für die Gerichte, sagte sie voraus (F.A.Z. vom 2. Oktober 2001), werde die Frage sein: "An welchem Punkt überwiegen die Kosten für die bürgerlichen Freiheiten den Gewinn an Sicherheit?"

Ende Juni haben O'Connor und ihre acht Kollegen nun ihr letztes Wort in drei durch den "Krieg" gegen den Terror aufgeworfenen Fällen gesprochen. O'Connor, die seit 1981 dem Gericht angehört und häufig die entscheidende Stimme abgibt, gehörte in allen drei Verfahren zur Richtermehrheit. Der Urteilsbegründung, die sie selbst beisteuerte, fehlte zur Mehrheit allerdings eine, die fünfte Stimme.

Acht zu eins Stimmen

Die Entscheidung im Fall des amerikanischen Staatsbürgers Hamdi, der in Afghanistan aufgegriffen und als feindlicher Kombattant festgesetzt wurde, erging, anders als hier und da zu lesen war, nicht mit sechs zu drei, sondern mit acht zu eins Stimmen. Nur Richter Thomas wollte Hamdi das rechtliche Gehör verweigern. Die Richter Scalia und Stevens gaben dennoch einen "dissent" zu Protokoll, um der Logik der von O'Connor verfaßten Fast-Mehrheitsmeinung zu widersprechen.

Als Autor des Sondervotums zeichnete Scalia. Die "New Republic" nannte es eines seiner "überraschendsten und beeindruckendsten" Voten - überraschend schon deshalb, weil der konservative Scharfmacher die Unterstützung des liberalen Flügelmanns Stevens gewann. Nach Scalia muß der Staat, wenn er einen seiner Bürger für einen Feind hält, ihm den Prozeß machen. Gemäß dem englischen Habeas-Corpus-Prinzip hat jeder Bürger das Recht, durch einen Richter überprüfen zu lassen, ob er zu Recht festgehalten wird. Hamdi hätte entweder als Verräter angeklagt oder - wenn ein Prozeß inopportun erschien - freigelassen werden müssen. Zwar sieht die Verfassung vor, daß der Kongreß im Fall einer Rebellion oder Invasion die Habeas-Corpus-Akte suspendieren kann. Aber diese Suspension ist nach dem 11. September nicht erfolgt, der nicht als Invasion klassifiziert wurde.

Alle geeignete Gewalt

Daher leiten O'Connor und die ihr folgenden drei Kollegen in Übereinstimmung mit Thomas das Recht zur Festsetzung Hamdis aus der vom Kongreß beschlossenen Ermächtigung des Präsidenten ab, gegen die Urheber der Anschläge "alle notwendige und geeignete Gewalt zu gebrauchen", also Krieg zu führen. Denn wo Krieg geführt wird, werden notwendig Gefangene gemacht. Demgegenüber erinnert Scalia daran, daß die Verfassung ein Produkt des Unabhängigkeitskrieges ist und die Bürger davor schützen sollte, in Kriegswirren ihrer Rechte verlustig zu gehen. Wenn der Kongreß dem Bürger das Recht nehmen wollte, sich gegen willkürliche Verhaftung zu wehren, dann müßte er das nach Scalia ausdrücklich sagen.

Auch O'Connor gesteht Hamdi das Recht zu, einen "neutralen Entscheider" (nicht notwendig einen Richter) anzurufen. Zu diesem Resultat gelangt sie durch Abwägung zwischen dem Freiheitsinteresse des Individuums und dem Sicherheitsinteresse des Staates. Scalias Kritik an diesem Vermittlungsdenken zeigt, wie tief der methodische Dissens geht. Sarkastisch verweist er darauf, daß es in dem von O'Connor bemühten Präzedenzfall um die Höhe sozialstaatlicher Leistungen geht: Diese Waagschale gehört nicht ins Gericht, sondern in den Kaufladen. Dem pragmatischen Folgenkalkül O'Connors setzt Scalia strikte Buchstäblichkeit entgegen.

Sein Protest gegen eine Verrechnungspraxis, der keine Rechtsgarantie heilig ist, könnte grundsätzlicher nicht sein. "Viele halten es nicht nur für unvermeidlich, sondern für vollkommen angemessen, daß in Zeiten einer nationalen Krise die Freiheit hinter der Sicherheit zurücktrete. Was immer man von der Ansicht halten mag, daß der Krieg die Gesetze zum Schweigen bringt oder ihre Stimme verändert - sie hat jedenfalls keinen Platz in der Auslegung und Anwendung einer Verfassung, die gerade entworfen wurde, um die Herausforderung des Krieges aufzunehmen und ihn mit demokratischen Prinzipien in Einklang zu bringen." Als geistreiches Volk, so versteht Scalia den Willen der Verfassungsväter, haben sich die Amerikaner für alle Notfälle gewappnet, indem sie ihre Freiheiten sicherten.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.09.2004, Nr. 212 / Seite 33
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Jahrgang 1967, Redakteur im Feuilleton.

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