07.04.2007 · Einigt sich ein Paar auf einen gemeinsamen Familiennamen, ist das natürlich einfach. Aber was, wenn nicht? Sind Doppelnamen nach dem aktuellen Namensrecht überhaupt noch erlaubt? Und wie heißen dann eigentlich die Kinder?
Von Dyrk ScherffAlexandra Stein und Dieter Berger wollen heiraten. Für den künftigen Familiennamen stehen ihnen nach einigen Gesetzesänderungen fast alle Möglichkeiten offen. Den Klassiker gibt es immer noch: Man entscheidet sich für einen gemeinsamen Namen. Oder jeder behält seinen alten.
Auch Doppelnamen sind noch in Mode. Also Dieter und Alexandra Stein-Berger oder eben Berger-Stein. Ist ja auch netter als etwa Herr und Frau Schreckenburg-Hallstein. Einer kann auch seinen Namen behalten, und nur der andere trägt den Doppelnamen.
Nur Namenstrios sind verboten
Die Freiheit der Namensgebung geht aber noch weiter. Selbst Geschiedene können ihre Namen aus erster Ehe in die zweite Ehe mitnehmen. Hieß Alexandra also als Mädchen Zander und nahm dann den Namen Stein von ihrem ersten Ehemann an, kann sie diesen Namen auch in ihre neue Ehe mit Dieter Berger einbringen.
Das gilt sogar für Doppelnamen. Hieß Alexandra etwa in erster Ehe Stein-Süss, kann auch Dieter Berger diesen Namen annehmen. Verboten ist jedoch, diesen Doppelnamen zum Trio zu erweitern, also etwa Stein-Berger-Süss. Wem ein Doppelname nach einiger Zeit nicht mehr gefällt, kann ihn beim Standesamt auch wieder rückgängig machen.
Und wie heißen die Kinder?
Auch die Möglichkeiten für die Namen der Kinder sind genau geregelt, aber etwas weniger liberal. Haben die Eltern verschiedene Namen, müssen sie sich für einen entscheiden. Hat ein Elternteil einen Doppelnamen, der andere nicht, gibt es keine Wahlfreiheit, es muss der einfache Nachname gewählt werden.
Bringt Alexandra Stein ihr minderjähriges Kind Annette Stein aus erster Ehe in die zweite Partnerschaft mit ein und nimmt den Namen Berger an, erhält es einen anderen Nachnamen, also entweder Berger, Berger-Stein oder Stein-Berger. Dazu muss aber der biologische Vater zustimmen, wenn er das Sorgerecht hat oder der Name von ihm stammt, wie im Fall von Herrn Stein.
Bei Scheidung: Neue Entscheidung
Hat sich das Paar geeinigt, müssen ein neuer Personal- und Reisepass beantragt werden. Der Führerschein muss nicht geändert werden, der Name im Fahrzeugschein und Kfz-Brief aber schon. Und alle sollen den neuen Namen wissen: der Arbeitgeber, die Versicherung und die Bank.
Hat die Ehe kein Glück und wird geschieden, können die Expartner zu ihren Geburtsnamen zurückkehren. Oder sie nehmen ihre alten Namen vor der Ehe an. Oder sie werden noch einmal kreativ und bilden aus Geburts- und Ehenamen einen neuen Doppelnamen.
Dyrk Scherff Jahrgang 1971, Redakteur im Ressort „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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