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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Verbot von Samen- und Eizellenspenden bestätigt

03.11.2011 ·  Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das österreichische Verbot von künstlichen Befruchtungen mit gespendeten Eizellen- und Samenspenden gebilligt. Das Gericht wies die Klagen von zwei unfruchtbaren Paaren ab. In Deutschland sind Samenspenden erlaubt.

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Das in Österreich geltende Verbot von Samen- und Eizellenspenden für die künstliche Befruchtung verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Das Verbot verletze nicht das in der Konvention garantierte Recht auf Achtung des Familienlebens.

In erster Instanz hatte der EGMR die Verbote noch für menschenrechtswidrig erklärt. In Deutschland sind Eizellenspenden ebenfalls verboten, Samenspenden hingegen erlaubt. Was die auch in Deutschland umstrittene Frage der Spende von Eizellen betrifft, könnte nach Ansicht des Gerichtshof eine „Aufspaltung der Mutterschaft“ zwischen einer genetischen Mutter und derjenigen, die das Kind austrägt, problematisch sein. Der Gesetzgeber habe verhindern wollen, „dass zwei Frauen behaupten könnten, biologische Mutter desselben Kindes zu sein“, so der EGMR zur Begründung.

Der österreichische Gesetzgeber habe „sorgsam abgewogen und sich um eine Vereinbarung der gesellschaftlichen Realitäten mit seiner grundsätzlichen Herangehensweise bemüht“, befanden die Straßburger Richter. Darüber hinaus sei es nach österreichischem Recht nicht verboten, im Ausland eine künstliche Befruchtung unter Verwendung von in Österreich verbotenen Methoden vornehmen zu lassen.

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