Home
http://www.faz.net/-gpc-6z3lh
Dienstag, 18. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER
Aktuelle Nachrichten online - FAZ.NET

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Deutsches Inzestverbot für Geschwister ist rechtens

 ·  Geschwister dürfen keine sexuelle Beziehung eingehen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat in einem Urteil das deutsche Inzestverbot gebilligt.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (30)

Inzest darf in Deutschland weiter bestraft werden, ein Verbot der Geschwisterliebe verletzt nicht die Europäische Menschenrechtskonvention. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Donnerstag. Die Richter wiesen damit die Beschwerde eines 35 Jahre alten Mannes aus Leipzig ab, der jahrelang mit seiner Schwester eine Liebesbeziehung hatte und dafür mehrfach ins Gefängnis musste. Das Urteil ist nicht endgültig, dagegen kann Berufung beantragt werden.

Der EGMR kam zu dem Schluss, dass der Umgang mit Inzest in Europa nicht einheitlich geregelt sei, auch wenn die Geschwisterliebe in zahlreichen Staaten verboten ist. Außerdem habe das Bundesverfassungsgericht diesen speziellen Einzelfall sorgfältig geprüft, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Beschwerdeführer war mit einer Klage in Karlsruhe gescheitert.

Das Straßburger Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschwerdeführer kann dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einreichen. Der Gerichtshof kann die Klage dann zur Überprüfung an die Große Kammer mit 17 Richtern verweisen. Er muss dies aber noch nicht tun.

Vier Kinder in vier Jahren

Der Kläger Patrick S. war mit drei Jahren in ein Kinderheim gekommen und anschließend in einer Adoptionsfamilie aufgewachsen. Erst mit 24 Jahren lernte er seine um acht Jahre jüngere Schwester kennen. Zwischen den beiden entwickelte sich eine Liebesbeziehung. Das Paar lebte mehrere Jahre zusammen und bekam zwischen 2001 und 2005 vier Kinder. Patrick S. zog in Deutschland bis vor das Bundesverfassungsgericht, das seine Beschwerde im Februar 2008 abwies.

Der Leipziger wirft der deutschen Justiz vor, die Strafermittlungen gegen ihn hätten seine eigene Familie zerstört. Nach Angaben seines Anwalts trennte sich das Paar aufgrund der Verurteilung des Mannes zu insgesamt gut drei Jahren Haft. Drei der Kinder leben heute in Pflegefamilien, die jüngste Tochter ist bei der Mutter.

 

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Teurer geht immer

Von Heike Göbel

Der Wettbewerb um (werdende) Eltern kennt nur eine Richtung: Mehr staatliche Leistungen. Bezahlen werden dies größtenteils die Eltern selbst - über höhere Steuern. Mehr 1 18

Finanzmärkte aktuell
Name Kurs Änderung
  F.A.Z.-Index --  --
  Dax --  --
  Dow Jones --  --
  Euro in Dollar --  --
  F.A.Z.-Anleih… --  --
  Gold --  --
  Rohöl Brent --  --
  Bund Future --  --