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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Deutsches Inzestverbot für Geschwister ist rechtens

 ·  Geschwister dürfen keine sexuelle Beziehung eingehen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat in einem Urteil das deutsche Inzestverbot gebilligt.

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Aysen Aysen
Aysen Aysen (AyAy) - 14.04.2012 16:48 Uhr

INZEST WELTWEIT VERBIETEN

Ich habe mich gerade ein wenig schlau gemacht. Und die Symptome sind: S. u.

Inzestkinder sind aggressiv

Inzestkinder sind depressiv

Inzestkinder sind ängstlich

Inzestkinder sind beziehungsunfähig

Inzestkinder sind drogenabhängig

Inzestkinder sind kriminell etc. etc.

Inzestkinder sind Kinder und die können nichts dafür.

Wofür sind Brüder da ???? Um die Schwestern vor aufdringlichen Männern zu beschützen. Sonst gar nichts.

Meine Großeltern hätten schon längst Herzinfarkt bekommen.

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Aysen Aysen
Aysen Aysen (AyAy) - 14.04.2012 12:17 Uhr

MIR FEHLEN DIE WORTE

Sorry, das ist einfach nur ekelhaft.
Ich bin sprachlos.
Was ist in der Erziehung falsch gelaufen ?

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Sophia Orti
Sophia Orti (rum) - 14.04.2012 00:08 Uhr

Ehebruch, Unzucht, Kuppelei sollten wieder Straftatbestände sein.

Dann würde man nicht über Strafbarkeit von [**unaussprechbar**] diskutieren.

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Richard Hagenauer

Familiensex, Familienmord

Wer Inzest befürwortet, duldet nachweislich schwerste Körperverletzungen und Geistesverstümmelung bis zum Tode. Das ist Fakt!!! Er duldet den Verkehr Bruder mit Schwester - Vater mit Tochter - Mutter mit Sohn - Großvater mit Enkelin - Gruppensex in der Familie und in der ganzen Verwandschaft! Also eine vorprogrammierte Verstümmelung der Menschen an Leib und Seele! Wer dies dulden will, ist bereits hirngeschädigt!
Allerdings werden von den Politikern weitaus schlimmere menschliche Vergehen geduldet, ja sogar gefördert. Wie das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg publiziert, werden jährlich in Deutschland bis zu 140 000 Menschen mit Tabakrauch getötet. Darunter befinden sich bis zu 1 000 Kinder, die damit von Eltern in der eigenen Wohnung umgebracht werden!

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Gerhard Grell

"Da Muss man sich schon mehr Mühe machen. "

Da shat das Gericht getan - und es aht entschieden! Damit steht diese Norm!

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Andreas Braun
Andreas Braun (ABrwn) - 13.04.2012 08:44 Uhr

So einfach kann man es sich nicht machen!

Hier wird häufig über (Un-)Sitte argumentiert. Also über Normen. Da muss man zunächst fragen: wer bestimmt diese Normen? Wer legt fest, was "Sitte" ist und was "Schande". Die Gesellschaft? Wer ist das? Und wenn ja: was sagt die Mehrheit der Gesellschaft und ist "die Mehrheit" berechtigt, die Normen alleine zu setzen? Zum (scheinbar überzeugenden) Argument mit der höheren Behinderungswahrscheinlichkeit: die liegt bei Raucherinnen, oder Patientinnen nach Chemotherapie etc. auch vor. Dürfen sie auch keine Kinder mehr bekommen? Und überhaupt: ist es unser Ziel, die Geburt behinderter Kinder zu vermeiden? Haben solche nicht auch einen wichtigen Anteil an "der Gesellschaft"? Herr Grell hat völlig recht, wenn er nach den Grenzen fragt! Dennoch ist die Frage nach der geschwisterlichen Liebe meiner Meinung nach ethisch höchst interessant, schwierig zu beantworten und sollte nicht einfach mit eugenischen Argumenten (behinderte Kinder) beantwortet werden! Da Muss man sich schon mehr Mühe machen.

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Gerhard Grell

@ Inzest-Befürworter

Wo eigentlich machen Sie die Grenzen?

Altersgrenze?
Inzest durch Vater?
Oder durch Mutter?
Onkel, Großvater?

Ich halte Ihre Darstellungen für überwiegend abnorm. Wo sollten die Grenzen liegen? Wenn Inzest unter Geschwistern (ab welchem Alter), dann kann ja wohl der Onkel, der Vater, der Opa nicht ausgeschlossen werden? Oder? Wo sind Ihre Grenzen? Was der Mangel an Grenzen bedeutet, beschrieb Frank Mayer sehr schön unter Punkt 3.

Wenn ich hier lese, was Inzest-Befürworter vorbringen, dann würde ich im Rahmen von bestimmten Rasterfahndungen gewisse Muster bilden!

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bernd stegmann

Über sowas überhaupt Gerichtsverfahren anzustrengen, zeugt von einer kranken,

auf Dauer nicht überlebensfähigen Gesellschaft!

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Frank Mayer

Was wissenschaftlich bewiesen ist und was nicht

1. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Inzestbeziehungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Geburt behinderter Kinder führen (siehe tagesschau.de "Humangenetiker: Hohes Risiko von Erbdefekten bei Inzest")
2. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Inzestbeziehungen zu gewaltigen psychischen Entwicklungs-Schäden bei den Opfern führen (siehe Homepage Melina e.v). Es wird das gesamte Familiengefüge verschoben.
3. Beim Geschwisterinzest, der meist Ausdruck männlicher Gewalt ist, dominiert im Regelfall der stärkere Bruder die Schwester, er missbraucht seine Macht zur Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse, indem er sich an seiner Schwester vergreift. Von romantischer Liebe unter Geschwistern ist in 99 % der Fälle nirgendwo auch nur der Ansatz einer Spur.

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Steven-Alexander Karnapke

Werte und Normen der alten Welt

Die Welt ist, mal mutig gesagt, doch zu einem großen Teil aufgeklärt, grade Europa. Wenn 2 Geschwister diese Vereinigung eingehen und ein Kind zeugen, sind sie sich dem Risiko bewusst. Es kommt darauf an, ob sie auch bereit sind, die daraus resultierenden Verantwortungen zu übernehmen. Menschen die einen Gendefekt in sich tragen, müssten nach der heutigen Logik auch bestraft werden für die Fortpflanzung, da ein potenzielles Risiko der Erbbarkeit besteht. Kleinwüchsige müssten weggesperrt werden, da ihr nachwuchs mit großer Wahrscheinlichkeit auch unter dieser "Erkrankung". Die Liste der Menschen, welche nach dieser Logik in das Gefängnis gehören ist endlos. Nehmen wir den Akt an sich, versetzen wir uns in das Mittelalter. Gemischtrassige, Gleichgeschlechtige, sowie die Praktiken an sich. Wer da nicht alles in das Gefängnis gehört. Aber unsere Obrigkeit findet da immer eine "plausible und Stichfeste" Erklärung für ihre Entscheidung

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Michael Scheffler

Was zudem komisch ist:

Hier dürfen die Gene als Begründung herhalten, bei anderen Dingen nicht...

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Gerhard Grell

Niemand verletzt, kein Opfer, so einige Äußerungen.

Man dürfte gespannt sein, ob die beiden köperbehinderten Kinder auch so sehen.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 13.04.2012 10:36 Uhr
Gerhard Grell

" ...Von Eltern, die sich des Risikos bewusst waren ..."

Das ist eine falsche Behauptung.

Richtig ist, dass viele Eltern den bereit als "behindert" qualifizierten Embryo nicht abtreiben lassen, obgleich es rechtlich möglich wäre. Aber das ist eine ganz andere Sache.

Im Übrigen gibt es keinen Anspruch auf Gleichheit im Unrecht!

Iher Ausführung zu den "Sehbehinderungen" halte ich für eine zynische Unverschämtheit gegenüber den wirklich Behinderten.

PS: Neulich wurde ich bei der Ausführung eines Strafstoßes (11 Meter) behindert. Nun bin ich, nach Ihrer Logik, vermutlich Behinderter!

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Theodor Wedel

Fragen wir doch alle behinderten Kinder in Deutschland

Ein Großteil davon hat die Behinderung nämlich vererbt bekommen. Von Eltern, die sich des Risikos bewusst waren, aber ihr natürliches Recht auf Fortpflanzung nicht aufgeben wollten. Wie würden Sie gegen diese Leute vorgehen? Gefängnis? Zwangssterilisation?
Andere Frage: Wann ist eine Körperbehinderung Ihrer Meinung nach so schlimm, dass das betroffene Kind nicht gezeugt werden darf? Die meisten Sehbehinderungen sind erblich bedingt und betroffen sind gemäß BVA in Deutschland ca. 63% der Bevölkerung.

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Theodor Wedel

Eugenik

Das BVerfG hat recht, wenn es darauf hinweist, dass Inzest zwischen nahen Verwandten in unserem Kulturkreis seit mindestens 2000 Jahren unsittlich ist. Es hat recht, wenn es drauf hinweist, dass für die Nachkommen eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit auf eine schwere Behinderung besteht (etwa 20-30%). Es hat meiner Ansicht nach aber erheblich Unrecht, wenn es meint, dass diese Argumente ausreichen, Inzest zwischen Geschwistern unter Strafe zu stellen.
Es ist nicht Aufgabe des Staates die Reinhaltung des Genpools zu überwachen. Auch ein Paar mit genetisch bedingter Behinderung hat ein naturgegebenes Recht auf Fortpflanzung, selbst wenn die Nachkommen ebenfalls behindert sein werden. Ergo kann man dieses Argument nicht für ein Inzestverbot gebrauchen.
Gleichermaßen mag der Geschlechtsakt zwischen Geschwistern unsittlich sein. Was im Schlafzimmer passiert, betrifft allerdings die innerste Zone des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und geht weder den Staat noch die Gesellschaft etwas an.

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Herbert Sax
Herbert Sax (H.Sax) - 12.04.2012 14:59 Uhr

Das eigentliche Ziel im Auge behalten

Der Sinn des Gesetzes zum Inzestverbot lieg im Risiko behinderte Kinder zu zeugen, und das hat dieses Paar leider bei zwei seiner vier Kinder auch bewiesen. Warum konzentriert sich der Gesetzgeber nicht ausschließlich auf das Verbot gemeinsam Kinder zu zeugen? Wenn Bruder und Schwester oder sonstige Familienmitglieder zusammenleben wollen und auch sexuell aktiv sind, dann sollte man das tolerieren solange keine Kinder daraus hervorgehen. Kontrollieren kann es der Gesetzgeber und die Exekutive sowieso nicht. Kommt ein Kind, sollte es den Erzeugern grundsätzlich als Signal dass sowas nicht toleriert wird, wegenommen werden. Das Gefängnis ist nicht der richtige Ort Inzest zu sanktionieren. Inzest ohne Folgen hat sicher eine extrem hohe Dunkelziffer und Deutschlands Strafanstalten hätten noch mehr Platzmangel, würde jeder Fall bekannt und strafrechtlich sanktioniert.

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Michael Scheffler

Herr Grell

Es ist nicht so, dass die Gefahr von Missbildungen bei Inzest so glasklar belegt wäre.

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Sophia Orti
Sophia Orti (rum) - 12.04.2012 13:52 Uhr

"auch wenn [****] in zahlreichen Staaten verboten ist"

Nicht verboten bedeutet nicht unbedingt erlaubt, sondern nur, dass es nicht nötig war, es zu verbieten, oder?

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Michael Meier
Michael Meier (never1) - 12.04.2012 13:43 Uhr

Straßmaß in D nicht mehr anchvollziehbar...

...Mörder und Totschläger mit Mihigru werden in Berlin zur Bewährung verurteilt. Klar ist das Verbot wegen der zu erwartenden behinderten Kinder einer solchen Beziehung nachvollziehbar. Andrerseits sehe ich das psychosoziale Wohl eines Kindes bei Adoption durch ein homosexuelles Elternpaar ebenfalls als erheblich gefährdet an. Alle anderen Rechtsgüter wie Schutz der Familie u.ä. wurden doch in den letzten Jahren in D systematisch abgebaut.

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Karl Winzen
Karl Winzen (viewu80) - 12.04.2012 13:33 Uhr

Innenexpertin Gisela Piltz der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Donnerstag: Die Verfassung ……?

Welche Verfassung meint Frau Piltz? Die Weimarer Verfassung ist seit 1945 erloschen. Eine neue Verfassung hat Deutschland bis heute nicht. Es hat nur ein
ein Grundgesetz, das noch unter Aufsicht der Besatzungsmächte verfasst wurde,
und definitiv keine Verfassung ist. Eine Verfassung eines demokratischen Staates
muss in freier Abstimmung durch das Volk beschlossen werden. Das ist bis heute
nicht geschehen. Ebenso ist Deutschland seit 1945 kein souveräner Staat mehr.
Daran ändern auch die alle Verträge nichts. Wer es nicht glaubt, frage mal einen
Staatsrechtler. Das hätte Frau Piltz bekannt sein müssen, gerade in ihrem Job!

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Helmut Smith
Helmut Smith (fmsus) - 12.04.2012 13:30 Uhr

"nicht einheitlich geregelt"...zumindest noch nicht...

Diese Art von Beziehungen sind weltweit sicherlich existent, sie werden aber nicht unbedingt immer vor Gerichten geklärt. "Moral" ist ein weit dehnbarer Begriff in 2012.

Dieses Paar hat 4 Kinder, 2 davon haben traurigerweise "genetische Defekte" (klingt nicht so schlimm wie "behindert") und auch wenn "Erwachsene selbst bestimmen" mit wem sie Sex haben - in Deutschland steht Inzest unter Strafe.

Dieser Patrick S. fand auf der Suche nach seiner echten Familie (er hatte Pflegeeltern) also seine Schwester wieder und auch wenn er sich in irgendeiner Form zu ihr "hingezogen" fühlte - hätte er seiner Verantwortung als "großer Bruder" nachkommen müssen um sie zu beschützen.

Die beiden haben sich nicht verliebt und DANN zufällig herausgefunden, dass sie verwandt sind. Seinen "Gefühlen" in dieser Form freien Lauf zu lassen erscheint mir sehr egoistisch.

Aber das ist nur mein persönlicher Eindruck - es wurde ja "niemand verletzt".

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Dr. Michael Menzel

Das geht Juristen und Moralisten nichts an!

Es ist vielmehr eine biologische und philosophische Frage.
Wenn man das Primat auf eine vermeintlich erkannte, existenzielle Sinnhaftigkeit der Daseinserhaltung einer Art legt, dann müßte man Abweichungen von der vermuteten Zielerfüllung einer darwinistisch postulierten Evolution ablehnen.
Über erdbiologische Zeiträume spricht jede Aberration, die zur Ausrottung einer Population führt für ein inhärentes Verbot, Ächtung und zwingende Sanktion.
Es gibt manche gesellschaftlich geächteten Verhaltensweisen, die aus einem Vergehen gegen ein vermeintliches Naturgesetz im Sinne einer mutmaßlich existierenden, teleologisch ausgerichteten Evolution entlehnt sind.
Man könnte z.B. die Homosexualität als ebenso verwerflich verurteilen wie inzestuöse Verbindungen. Beides führt zwangsläufig nach Generationen zum Aussterben der Art.
Die Frage ist, wieviel Reproduktionsverweigerung oder genetisch mit dem Leben unvereinbares Paarungsergebnis hält die Art aus oder wie fehlertolerant ist sie?

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 12.04.2012 15:54 Uhr
Gerhard Grell

Sie führen den Schwachpunkt gleich selbst auf:

Homosexualität war im Kern im Abendland verboten, solange man glaubte der Samen enhalt "kleinste Menschchen", die im Frauenkörper heranwüchsen.
Homosexualität unter Frauen war m.W. auch im Abendland nie verboten.

Richtig Homosexualität müsste "aussterben" (immer unterstellt, dass es sich nicht um psychische Störungen handelt. Ihr entscheidender Fehler: Homosexualität führt eben NICHT zu behinderten Kindern!

Das eugenische Argument, verbunden mit der in diesem Fall angeblich geistig unterentwickelten Frau, sowie die Verantwortung des "großen Bruders" für seine minderjährige Schwester sprechen eine eindeutige Sprache.

Mittels Ihrer Argumentation bzw. Logik dürfte es ab sofort auch keinerlei Strafverfolgung wegen Übergriffen auf "Schutzbefohlene" geben. Väter, Feuer frei auf eure 16-Jährigen, oder warum 16-jährige? Warum nicht alles erlauben?

Und weil man eben NICHT alles erlauben sollte, geht es auch Moralisten etwas an!

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