12.04.2012 · Geschwister dürfen keine sexuelle Beziehung eingehen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat in einem Urteil das deutsche Inzestverbot gebilligt.
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Ich habe mich gerade ein wenig schlau gemacht. Und die Symptome sind: S. u.
Inzestkinder sind aggressiv
Inzestkinder sind depressiv
Inzestkinder sind ängstlich
Inzestkinder sind beziehungsunfähig
Inzestkinder sind drogenabhängig
Inzestkinder sind kriminell etc. etc.
Inzestkinder sind Kinder und die können nichts dafür.
Wofür sind Brüder da ???? Um die Schwestern vor aufdringlichen
Männern zu beschützen. Sonst gar nichts.
Meine Großeltern hätten schon längst Herzinfarkt bekommen.
Sorry, das ist einfach nur ekelhaft.
Ich bin sprachlos.
Was ist in der Erziehung falsch gelaufen ?
Ehebruch, Unzucht, Kuppelei sollten wieder Straftatbestände sein.
Dann würde man nicht über Strafbarkeit von
[**unaussprechbar**] diskutieren.
Wer Inzest befürwortet, duldet nachweislich schwerste
Körperverletzungen und Geistesverstümmelung bis zum Tode. Das
ist Fakt!!! Er duldet den Verkehr Bruder mit Schwester - Vater mit
Tochter - Mutter mit Sohn - Großvater mit Enkelin - Gruppensex in
der Familie und in der ganzen Verwandschaft! Also eine vorprogrammierte
Verstümmelung der Menschen an Leib und Seele! Wer dies dulden will,
ist bereits hirngeschädigt!
Allerdings werden von den Politikern weitaus schlimmere menschliche
Vergehen geduldet, ja sogar gefördert. Wie das Deutsche
Krebsforschungszentrum in Heidelberg publiziert, werden jährlich in
Deutschland bis zu 140 000 Menschen mit Tabakrauch getötet.
Darunter befinden sich bis zu 1 000 Kinder, die damit von Eltern in der
eigenen Wohnung umgebracht werden!
"Da Muss man sich schon mehr Mühe machen. "
Da shat das Gericht getan - und es aht entschieden! Damit steht diese Norm!
So einfach kann man es sich nicht machen!
Hier wird häufig über (Un-)Sitte argumentiert. Also über Normen. Da muss man zunächst fragen: wer bestimmt diese Normen? Wer legt fest, was "Sitte" ist und was "Schande". Die Gesellschaft? Wer ist das? Und wenn ja: was sagt die Mehrheit der Gesellschaft und ist "die Mehrheit" berechtigt, die Normen alleine zu setzen? Zum (scheinbar überzeugenden) Argument mit der höheren Behinderungswahrscheinlichkeit: die liegt bei Raucherinnen, oder Patientinnen nach Chemotherapie etc. auch vor. Dürfen sie auch keine Kinder mehr bekommen? Und überhaupt: ist es unser Ziel, die Geburt behinderter Kinder zu vermeiden? Haben solche nicht auch einen wichtigen Anteil an "der Gesellschaft"? Herr Grell hat völlig recht, wenn er nach den Grenzen fragt! Dennoch ist die Frage nach der geschwisterlichen Liebe meiner Meinung nach ethisch höchst interessant, schwierig zu beantworten und sollte nicht einfach mit eugenischen Argumenten (behinderte Kinder) beantwortet werden! Da Muss man sich schon mehr Mühe machen.
Wo eigentlich machen Sie die Grenzen?
Altersgrenze?
Inzest durch Vater?
Oder durch Mutter?
Onkel, Großvater?
Ich halte Ihre Darstellungen für überwiegend abnorm. Wo
sollten die Grenzen liegen? Wenn Inzest unter Geschwistern (ab welchem
Alter), dann kann ja wohl der Onkel, der Vater, der Opa nicht
ausgeschlossen werden? Oder? Wo sind Ihre Grenzen? Was der Mangel an
Grenzen bedeutet, beschrieb Frank Mayer sehr schön unter Punkt 3.
Wenn ich hier lese, was Inzest-Befürworter vorbringen, dann
würde ich im Rahmen von bestimmten Rasterfahndungen gewisse Muster
bilden!
Über sowas überhaupt Gerichtsverfahren anzustrengen, zeugt von einer kranken,
auf Dauer nicht überlebensfähigen Gesellschaft!
Was wissenschaftlich bewiesen ist und was nicht
1. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Inzestbeziehungen mit
hoher Wahrscheinlichkeit zur Geburt behinderter Kinder führen
(siehe tagesschau.de "Humangenetiker: Hohes Risiko von Erbdefekten
bei Inzest")
2. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Inzestbeziehungen zu
gewaltigen psychischen Entwicklungs-Schäden bei den Opfern
führen (siehe Homepage Melina e.v). Es wird das gesamte
Familiengefüge verschoben.
3. Beim Geschwisterinzest, der meist Ausdruck männlicher Gewalt
ist, dominiert im Regelfall der stärkere Bruder die Schwester, er
missbraucht seine Macht zur Befriedigung seiner sexuellen
Bedürfnisse, indem er sich an seiner Schwester vergreift. Von
romantischer Liebe unter Geschwistern ist in 99 % der Fälle
nirgendwo auch nur der Ansatz einer Spur.
Werte und Normen der alten Welt
Die Welt ist, mal mutig gesagt, doch zu einem großen Teil aufgeklärt, grade Europa. Wenn 2 Geschwister diese Vereinigung eingehen und ein Kind zeugen, sind sie sich dem Risiko bewusst. Es kommt darauf an, ob sie auch bereit sind, die daraus resultierenden Verantwortungen zu übernehmen. Menschen die einen Gendefekt in sich tragen, müssten nach der heutigen Logik auch bestraft werden für die Fortpflanzung, da ein potenzielles Risiko der Erbbarkeit besteht. Kleinwüchsige müssten weggesperrt werden, da ihr nachwuchs mit großer Wahrscheinlichkeit auch unter dieser "Erkrankung". Die Liste der Menschen, welche nach dieser Logik in das Gefängnis gehören ist endlos. Nehmen wir den Akt an sich, versetzen wir uns in das Mittelalter. Gemischtrassige, Gleichgeschlechtige, sowie die Praktiken an sich. Wer da nicht alles in das Gefängnis gehört. Aber unsere Obrigkeit findet da immer eine "plausible und Stichfeste" Erklärung für ihre Entscheidung
Hier dürfen die Gene als Begründung herhalten, bei anderen Dingen nicht...
Niemand verletzt, kein Opfer, so einige Äußerungen.
Man dürfte gespannt sein, ob die beiden köperbehinderten Kinder auch so sehen.
Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 13.04.2012 10:36 Uhr" ...Von Eltern, die sich des Risikos bewusst waren ..."
Das ist eine falsche Behauptung.
Richtig ist, dass viele Eltern den bereit als "behindert"
qualifizierten Embryo nicht abtreiben lassen, obgleich es rechtlich
möglich wäre. Aber das ist eine ganz andere Sache.
Im Übrigen gibt es keinen Anspruch auf Gleichheit im Unrecht!
Iher Ausführung zu den "Sehbehinderungen" halte ich
für eine zynische Unverschämtheit gegenüber den wirklich Behinderten.
PS: Neulich wurde ich bei der Ausführung eines Strafstoßes
(11 Meter) behindert. Nun bin ich, nach Ihrer Logik, vermutlich
Behinderter!
Fragen wir doch alle behinderten Kinder in Deutschland
Ein Großteil davon hat die Behinderung nämlich vererbt
bekommen. Von Eltern, die sich des Risikos bewusst waren, aber ihr
natürliches Recht auf Fortpflanzung nicht aufgeben wollten. Wie
würden Sie gegen diese Leute vorgehen? Gefängnis? Zwangssterilisation?
Andere Frage: Wann ist eine Körperbehinderung Ihrer Meinung nach so
schlimm, dass das betroffene Kind nicht gezeugt werden darf? Die meisten
Sehbehinderungen sind erblich bedingt und betroffen sind
gemäß BVA in Deutschland ca. 63% der Bevölkerung.
Das BVerfG hat recht, wenn es darauf hinweist, dass Inzest zwischen
nahen Verwandten in unserem Kulturkreis seit mindestens 2000 Jahren
unsittlich ist. Es hat recht, wenn es drauf hinweist, dass für die
Nachkommen eine relativ hohe Wahrscheinlichkeit auf eine schwere
Behinderung besteht (etwa 20-30%). Es hat meiner Ansicht nach aber
erheblich Unrecht, wenn es meint, dass diese Argumente ausreichen,
Inzest zwischen Geschwistern unter Strafe zu stellen.
Es ist nicht Aufgabe des Staates die Reinhaltung des Genpools zu
überwachen. Auch ein Paar mit genetisch bedingter Behinderung hat
ein naturgegebenes Recht auf Fortpflanzung, selbst wenn die Nachkommen
ebenfalls behindert sein werden. Ergo kann man dieses Argument nicht
für ein Inzestverbot gebrauchen.
Gleichermaßen mag der Geschlechtsakt zwischen Geschwistern
unsittlich sein. Was im Schlafzimmer passiert, betrifft allerdings die
innerste Zone des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und geht weder
den Staat noch die Gesellschaft etwas an.
Das eigentliche Ziel im Auge behalten
Der Sinn des Gesetzes zum Inzestverbot lieg im Risiko behinderte Kinder zu zeugen, und das hat dieses Paar leider bei zwei seiner vier Kinder auch bewiesen. Warum konzentriert sich der Gesetzgeber nicht ausschließlich auf das Verbot gemeinsam Kinder zu zeugen? Wenn Bruder und Schwester oder sonstige Familienmitglieder zusammenleben wollen und auch sexuell aktiv sind, dann sollte man das tolerieren solange keine Kinder daraus hervorgehen. Kontrollieren kann es der Gesetzgeber und die Exekutive sowieso nicht. Kommt ein Kind, sollte es den Erzeugern grundsätzlich als Signal dass sowas nicht toleriert wird, wegenommen werden. Das Gefängnis ist nicht der richtige Ort Inzest zu sanktionieren. Inzest ohne Folgen hat sicher eine extrem hohe Dunkelziffer und Deutschlands Strafanstalten hätten noch mehr Platzmangel, würde jeder Fall bekannt und strafrechtlich sanktioniert.
Es ist nicht so, dass die Gefahr von Missbildungen bei Inzest so glasklar belegt wäre.
"auch wenn [****] in zahlreichen Staaten verboten ist"
Nicht verboten bedeutet nicht unbedingt erlaubt, sondern nur, dass es
nicht nötig war, es zu verbieten, oder?
Straßmaß in D nicht mehr anchvollziehbar...
...Mörder und Totschläger mit Mihigru werden in Berlin zur
Bewährung verurteilt. Klar ist das Verbot wegen der zu erwartenden
behinderten Kinder einer solchen Beziehung nachvollziehbar. Andrerseits
sehe ich das psychosoziale Wohl eines Kindes bei Adoption durch ein
homosexuelles Elternpaar ebenfalls als erheblich gefährdet an.
Alle anderen Rechtsgüter wie Schutz der Familie u.ä. wurden
doch in den letzten Jahren in D systematisch abgebaut.
Innenexpertin Gisela Piltz der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Donnerstag: Die Verfassung ……?
Welche Verfassung meint Frau Piltz? Die Weimarer Verfassung ist seit
1945 erloschen. Eine neue Verfassung hat Deutschland bis heute nicht. Es
hat nur ein
ein Grundgesetz, das noch unter Aufsicht der Besatzungsmächte
verfasst wurde,
und definitiv keine Verfassung ist. Eine Verfassung eines demokratischen Staates
muss in freier Abstimmung durch das Volk beschlossen werden. Das ist bis heute
nicht geschehen. Ebenso ist Deutschland seit 1945 kein souveräner
Staat mehr.
Daran ändern auch die alle Verträge nichts. Wer es nicht
glaubt, frage mal einen
Staatsrechtler. Das hätte Frau Piltz bekannt sein müssen,
gerade in ihrem Job!
"nicht einheitlich geregelt"...zumindest noch nicht...
Diese Art von Beziehungen sind weltweit sicherlich existent, sie werden
aber nicht unbedingt immer vor Gerichten geklärt. "Moral"
ist ein weit dehnbarer Begriff in 2012.
Dieses Paar hat 4 Kinder, 2 davon haben traurigerweise "genetische
Defekte" (klingt nicht so schlimm wie "behindert") und
auch wenn "Erwachsene selbst bestimmen" mit wem sie Sex haben
- in Deutschland steht Inzest unter Strafe.
Dieser Patrick S. fand auf der Suche nach seiner echten Familie (er
hatte Pflegeeltern) also seine Schwester wieder und auch wenn er sich in
irgendeiner Form zu ihr "hingezogen" fühlte - hätte
er seiner Verantwortung als "großer Bruder" nachkommen
müssen um sie zu beschützen.
Die beiden haben sich nicht verliebt und DANN zufällig
herausgefunden, dass sie verwandt sind. Seinen "Gefühlen"
in dieser Form freien Lauf zu lassen erscheint mir sehr egoistisch.
Aber das ist nur mein persönlicher Eindruck - es wurde ja
"niemand verletzt".
Das geht Juristen und Moralisten nichts an!
Es ist vielmehr eine biologische und philosophische Frage.
Wenn man das Primat auf eine vermeintlich erkannte, existenzielle
Sinnhaftigkeit der Daseinserhaltung einer Art legt, dann
müßte man Abweichungen von der vermuteten Zielerfüllung
einer darwinistisch postulierten Evolution ablehnen.
Über erdbiologische Zeiträume spricht jede Aberration, die zur
Ausrottung einer Population führt für ein inhärentes
Verbot, Ächtung und zwingende Sanktion.
Es gibt manche gesellschaftlich geächteten Verhaltensweisen, die
aus einem Vergehen gegen ein vermeintliches Naturgesetz im Sinne einer
mutmaßlich existierenden, teleologisch ausgerichteten Evolution
entlehnt sind.
Man könnte z.B. die Homosexualität als ebenso verwerflich
verurteilen wie inzestuöse Verbindungen. Beides führt
zwangsläufig nach Generationen zum Aussterben der Art.
Die Frage ist, wieviel Reproduktionsverweigerung oder genetisch mit dem
Leben unvereinbares Paarungsergebnis hält die Art aus oder wie
fehlertolerant ist sie?
Sie führen den Schwachpunkt gleich selbst auf:
Homosexualität war im Kern im Abendland verboten, solange man
glaubte der Samen enhalt "kleinste Menschchen", die im
Frauenkörper heranwüchsen.
Homosexualität unter Frauen war m.W. auch im Abendland nie
verboten.
Richtig Homosexualität müsste "aussterben" (immer
unterstellt, dass es sich nicht um psychische Störungen handelt.
Ihr entscheidender Fehler: Homosexualität führt eben NICHT zu
behinderten Kindern!
Das eugenische Argument, verbunden mit der in diesem Fall angeblich
geistig unterentwickelten Frau, sowie die Verantwortung des
"großen Bruders" für seine minderjährige
Schwester sprechen eine eindeutige Sprache.
Mittels Ihrer Argumentation bzw. Logik dürfte es ab sofort auch
keinerlei Strafverfolgung wegen Übergriffen auf
"Schutzbefohlene" geben. Väter, Feuer frei auf eure
16-Jährigen, oder warum 16-jährige? Warum nicht alles
erlauben?
Und weil man eben NICHT alles erlauben sollte, geht es auch Moralisten
etwas an!
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