09.01.2006 · 50 Milliarden Euro werden jedes Jahr in deutschen Privathaushalten vererbt. Manche haben aber weniger Glück. Sie bekommen einen Berg von Schulden präsentiert.
50 Milliarden Euro werden jedes Jahr in deutschen Privathaushalten vererbt. Im Durchschnitt werden dabei 45 000 Euro weitergegeben. Manche Erben haben aber weniger Glück. Sie bekommen einen Berg von Schulden präsentiert.
Dann ist genaues Hinschauen angesagt. Hat der Verstorbene eventuell in den vergangenen zehn Jahren größere Vermögen verschenkt? Dann wird das in die Berechnung des Erbes miteinbezogen, und der Beschenkte muß möglicherweise dem Rest der Familie einen Teil zurückzahlen. Bleiben dann immer noch Schulden übrig, gibt es zwei Möglichkeiten.
Postmortale Bankvollmacht kann nützlich sein
Sie können in den ersten sechs Wochen auf das Erbe verzichten. Allerdings ist es in der kurzen Frist schwierig festzustellen, ob der Verstorbene Finanznöte hatte und ein Verzicht daher sinnvoll ist. Über eine Suchanfrage bei den Bankenverbänden können die Nachkommen erfahren, wo der Verstorbene Konten besaß. "Um dann bei den Banken Auskunft zu bekommen, ist es von Vorteil, wenn jemand in der Familie eine postmortale Bankvollmacht besitzt", erläutert Eike Cornelius, Erbfachmann in der Steuerkanzlei Flick Gocke Schaumburg. Möglich ist auch ein Aufgebotsverfahren über die Medien. Dann werden in der Zeitung Gläubiger aufgefordert, Ansprüche anzumelden - ein eher seltener Fall.
Bei Schulden gibt es eine zweite Chance zur Flucht
Nach sechs Wochen gilt das Erbe als angetreten. Wer danach feststellt, daß der Wert geringer als erwartet ist, hat Pech. Findet er aber größere Schulden, bekommt er eine zweite Chance zur Flucht. "Er muß nicht befürchten, mit eigenem Geld dafür geradezustehen. Die Haftung kann ausgeschlossen werden", beruhigt Cornelius. Entdeckt der Erbe Schulden, kann er innerhalb von sechs Wochen seine Annahme des Erbes anfechten. Wird das - wie üblich - anerkannt, gehen der Nachlaß und damit die Schulden auf den über, der im Testament für den Todesfall des Erben genannt ist. Fehlt das, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Um dadurch nicht den Rest der Familie mit den Finanzproblemen zu belasten, kann der Auserwählte auch an dem Erbe festhalten und einen Nachlaßverwalter einsetzen. Der begleicht dann einen Teil der Schulden und sein Honorar mit dem noch vorhandenen Vermögen des Verstorbenen. Und die Gläubiger müssen auf einen Teil ihres Geldes verzichten. Manchmal bleibt sogar für den Erben etwas übrig. Dessen eigenes Vermögen ist auf jeden Fall vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Das einzige Problem ist dann: Das Verfahren kostet Nerven und Zeit.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.387,95 | −1,43% |
| Dow Jones | 12.494,60 | −0,07% |
| EUR/USD | 1,2656 | −0,22% |
| Rohöl Brent Crude | 107,21 $ | −0,96% |
| Gold | 1.582,50 $ | 0,00% |