27.03.2009 · In der Krise ist deutlich geworden: Viele Banken hatten ihr Geschäft mit viel zu wenig Eigenkapital unterlegt. Das soll sich ändern. Neue Regeln sollen schon im Herbst in eine EU-Richtlinie eingehen.
Von Benedikt FehrIn der Krise ist deutlich geworden: Viele Banken hatten ihr Geschäft mit viel zu wenig Eigenkapital unterlegt. Die Konsequenzen haben nun die Steuerzahler zu tragen. Denn letztlich müssen sie dafür aufkommen, wenn der Staat eine Bank durch Zufuhr an Kapital über Wasser hält.
Damit sich dies in Zukunft nicht wiederholt, hat der "Basler Ausschuss", der über die internationalen "Basel II"-Regeln zur Mindestausstattung der Banken mit Eigenkapital bestimmt, bereits eine Novellierung des Regelwerks auf den Weg gebracht. Sie zielt darauf, dass die Banken künftig bestimmte Geschäftsfelder mit mehr Eigenkapital unterfüttern müssen. Als Konsequenz dürften diese Geschäftsfelder - die sich in der Krise als große Verlustquellen erwiesen haben - für die Banken weniger attraktiv werden. Generell dürften die Banken künftig niedrigere Eigenkapitalrenditen erwirtschaften als bisher.
Mehr Eigenkapital für Kredite an Zweckgesellschaften
Die neuen Regeln dürften für internationale Großbanken schon bald in Kraft treten und im Herbst auch in eine EU-Richtlinie eingehen, wodurch sie für alle Banken in der EU verbindlich werden. Zu den Neuerungen zählt, dass Banken Kreditlinien an Zweckgesellschaften sowie "wiederverbriefte Wertpapiere" (Collateralized Debt Obligations) künftig mit deutlich mehr Eigenkapital unterlegen müssen. Weiter müssen die Großbanken Risiken in ihrem Handelsbuch mit zusätzlichem Kapital unterfüttern. Zudem werden die Vorgaben für das Risikomanagement verschärft. Demnach dürfen sich Banken bei der Einschätzung von Risiken nicht mehr ausschließlich auf externe Ratings verlassen.
Die Konsequenz: Ist ein Wertpapier zu kompliziert für eine bankinterne Bewertung, darf die Bank es nicht mehr erwerben. Schließlich werden die Banken auch mehr Informationen veröffentlichen müssen, beispielsweise, wie sie komplexe Wertpapiere bewerten oder wie viel Prozent einer Wertpapieremission sie weiterverkauft haben beziehungsweise selbst auf den Büchern halten.
Neugewichtung der Risiken im Handelsbuch?
Mittelfristig hat sich der Basler Ausschuss größere Reformarbeiten vorgenommen. Dazu zählt eine Überprüfung des Konzepts, wie Risiken im Handelsbuch gewichtet werden. Derzeit richten sich die Risikogewichte vor allem nach dem "Value at Risk"-Modell, was zu einer ausgesprochen niedrigen Eigenkapitalunterlegung führt; viele Banken hatten deshalb Wertpapiere im Bestand dem Handelsbuch zugeordnet - was sich in der Krise als fatal erwies. Weiter will der Ausschuss die Definition verschärfen, welche Finanzinstrumente als "Eigenkapital" gelten dürfen. Zudem wird er überprüfen, ob eine Unterlegung der risikogewichteten Aktiva mit mindestens 8 Prozent an Eigenmitteln weiterhin als ausreichend erscheint.
Ein drittes Thema ist die Frage, ob die "Basel II"-Regeln tatsächlich stark prozyklisch wirken - wie derzeit bisweilen kritisiert wird -, und wie sich dies gegebenenfalls beheben lässt. Weiter dürfte der Ausschuss vermutlich beschließen, dass die Banken künftig nicht nur die risikogewichteten Basler Regeln einhalten müssen, sondern zusätzlich die nicht-risikogewichtete Kennziffer "Leverage Ratio", die das Verhältnis von Bilanzsumme zu Eigenkapital auf einen Höchstwert begrenzt. Diskutiert wird, diese Leverage Ratio so auszugestalten, dass davon eine antizyklische Wirkung ausgeht.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.388,65 | −1,38% |
| Dow Jones | 12.502,80 | −0,01% |
| EUR/USD | 1,2662 | −0,17% |
| Rohöl Brent Crude | 107,11 $ | −1,05% |
| Gold | 1.582,50 $ | 0,00% |