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Eherecht Wenn Richter rechnen müssen

 ·  Über die konkrete Höhe von Unterhaltszahlungen gibt es kein Gesetz, nur eine Verordnung über Regelbeträge. Die Gerichte haben sich selbst geholfen und Richtwert-Tabellen erstellt. Die Düsseldorfer Tabelle gilt für den Kindesunterhalt.

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Über die konkrete Höhe von Unterhaltszahlungen gibt es kein Gesetz, nur eine Verordnung über Regelbeträge. Die Gerichte haben sich selbst geholfen und Richtwert-Tabellen erstellt. Die Düsseldorfer Tabelle gilt für den Kindesunterhalt.

Die Summen gelten für ein Kind, sie errechnen sich aus dessen Alter (Spalten 2-5) und dem Einkommen des Zahlenden (linke Spalte). Das Zahlenwerk geht davon aus, daß der Betroffene insgesamt einen Ex-Gatten und zwei Kinder unterstützt. Gibt es mehr oder weniger Münder zu stopfen, wird der Zahlende in den Einkommensgruppen entsprechend herauf- oder heruntergestuft. Die rechte Spalte dient zur Kontrolle, ob für den Zahlenden ein angemessener Betrag übrigbleibt.

Quelle: aman., Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 15.05.2005, Nr. 19 / Seite 54
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